MÜNCHEN, 31. Januar 2025 - Die Mynaric AG (NASDAQ: MYNA;
ISIN: US62857X1019) (FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das
"Unternehmen") kündigt die Verlängerung der Fälligkeit für ihre
drei Überbrückungsdarlehen an und erwartet eine Einigung über ein
viertes Überbrückungsdarlehen, ein separates
Restrukturierungsdarlehen und den Antrag zur Eröffnung eines
Verfahrens zur finanziellen Restrukturierung nach dem Gesetz über
den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
("StaRUG").
Neues Fälligkeitsdatum für
Überbrückungsdarlehen
Das Unternehmen hat heute mit den in
den USA ansässigen Darlehensgebern, bei denen es sich um Fonds
handelt, die mit einer in den USA ansässigen globalen
Investmentgesellschaft verbunden sind (die "Darlehensgeber"), einen
Änderungsvertrag zu dem bestehenden Darlehensvertrag abgeschlossen,
in dem die Darlehensgeber zustimmten, das Fälligkeitsdatum der drei
bestehenden Überbrückungsdarlehen in Höhe von insgesamt USD 21,5
Millionen vom 31. Januar 2025 auf den 7. Februar 2025 zu
verlängern. Die Darlehensgeber stellten die Darlehen im Oktober
2024, November 2024 und Dezember 2024 zur Verfügung.
Die drei Überbrückungsdarlehen können
immer noch vorzeitig gekündigt werden, wenn, unter anderem, der
zuvor bestellte, unabhängige Restrukturierungssachverständige,
mitteilt, dass es am oder vor dem neuen Fälligkeitsdatum nicht
länger wahrscheinlicher als unwahrscheinlich ist, dass das
Unternehmen restrukturiert werden kann.
Zum 29. Januar 2025 verfügt das
Unternehmen über Barmittel und Barmitteläquivalente in Höhe von EUR
8,4 Millionen, die das Unternehmen zur Deckung seines laufenden
Betriebs- und Arbeitskapitalbedarfs verwenden wird.
Die im Dezember 2024 vorgenommene
Rückstellung des Unternehmens für eventuelle Verbindlichkeiten aus
Garantien in Höhe aller ausstehenden Darlehen der Darlehensgeber,
einschließlich Zinsen und Ausstiegsgebühr, bleibt bestehen.
Vorbereitung des
StaRUG-Verfahrens
Die Verlängerung des
Fälligkeitsdatums ist das Ergebnis weit fortgeschrittener
Verhandlungen mit den Darlehensgebern über ein viertes
Überbrückungsdarlehen und ein separates Restrukturierungsdarlehen.
Auf dieser Basis ist der Vorstand der Gesellschaft heute zu dem
Schluss gelangt, dass es überwiegend wahrscheinlich ist, dass das
Unternehmen die Eröffnung des StaRUG-Verfahrens beim zuständigen
Amtsgericht München in den kommenden Tagen beantragen wird. Die
Antragsstellung für die Eröffnung des StaRUG-Verfahrens würde,
unter anderem, immer noch unter dem Vorbehalt des erfolgreichen
Abschlusses der Verhandlungen und der Beschlüssen des Vorstandes
und Aufsichtsrats des Unternehmens stehen.
Das vierte Überbrückungsdarlehen soll
den erwarteten laufenden Betriebs- und Arbeitskapitalbedarf des
Unternehmens decken bis zur erwarteten Beendigung des
StaRUG-Verfahrens und es wird erwartet, dass das vierte
Überbrückungsdarlehen ähnliche Vertragsbedingungen wie die
bestehenden drei Überbrückungsdarlehen haben wird. Das Unternehmen
ist dabei, die genau benötigte Summe zu verifizieren, und erwartet,
dass sie etwas höher sein wird als die ursprüngliche Summe der drei
Überbrückungsdarlehen.
Das separate
Restrukturierungsdarlehen, gemäß dem die Darlehensgeber
zusätzliches Kapital bereitstellen würden, würde den erwarteten
Kapitalbedarf decken, um den Produktionsplan des Unternehmens und
den laufenden Betrieb nach dem Restrukturierungsplan zu umzusetzen
und würde unter der Bedingung stehen, dass das StaRUG-Verfahren
erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Unternehmen ist auch hier
dabei, die genau benötigte Summe zu verifizieren.
Derzeit ist beabsichtigt, dass der
Restrukturierungsplan eine Herabsetzung des Grundkapitals der
Gesellschaft auf Null vorsehen wird, gefolgt von einer
Kapitalerhöhung unter Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte.
Folglich könnte das StaRUG-Verfahren zum vollständigen Verlust der
Investitionen der Aktionäre führen. Alternative
Finanzierungsmöglichkeiten für die Gesellschaft sind derzeit weder
verfügbar noch ersichtlich.
Über Mynaric
Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN)
ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation
durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-,
Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke
bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe
Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große
Entfernungen zwischen beweglichen Objekten für drahtlose
terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das
Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere
Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C.
Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.
Zukunftsgerichtete Aussage
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„glauben“, „könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „prognostizieren“,
„Ziel“, „beabsichtigen“, „sich freuen auf“, „können“, „planen“,
„potenziell“, „vorhersagen“, „projizieren“, „sollten“, „Ziel“,
„werden“, „würden“ und/oder die Verneinung dieser Begriffe oder
andere ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet, die zukunftsgerichtete
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unseren derzeitigen Erwartungen und Prognosen hinsichtlich
zukünftiger Ereignisse und finanzieller Trends, von denen wir
glauben, dass sie sich auf unsere Finanzlage, unsere
Betriebsergebnisse, unsere Geschäftsstrategie, unsere kurz- und
langfristigen Geschäftsabläufe und -ziele sowie unseren
Finanzbedarf auswirken können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und
Annahmen, die schwer vorhersehbar sind oder sich unserer Kontrolle
entziehen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von
den erwarteten oder in den zukunftsgerichteten Aussagen
implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Risiken,
Unwägbarkeiten und Annahmen gehören unter anderem (i) die
Auswirkungen geopolitischer Spannungen auf die Weltwirtschaft,
unsere Branche und Märkte sowie unser Geschäft, (ii) Risiken im
Zusammenhang mit unserer begrenzten Betriebsgeschichte, unserer
Geschichte mit erheblichen Verlusten und der Umsetzung unserer
Geschäftsstrategie, (iii) Risiken im Zusammenhang mit unserer
Fähigkeit, unsere Produkte erfolgreich herzustellen und
einzusetzen, sowie Risiken im Zusammenhang mit der Serienproduktion
unserer Produkte, (iv) Risiken im Zusammenhang mit unserem
Verkaufszyklus, der lang und kompliziert sein kann, (v) Risiken im
Zusammenhang mit unserer begrenzten Erfahrung in der
Auftragsabwicklung, unserer Abhängigkeit von Drittlieferanten und
externen Beschaffungsrisiken, (vi) Risiken im Zusammenhang mit
Mängeln oder Leistungsproblemen unserer Produkte, (vii)
Auswirkungen des Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktes für
Laserkommunikationstechnologie im Allgemeinen, (viii) Risiken in
Bezug auf unsere Fähigkeit, zukünftiges Wachstum effektiv zu
managen und ausreichende Finanzmittel für den Betrieb und das
kontinuierliche Wachstum unseres Unternehmens zu erhalten, (ix)
Risiken in Bezug auf die Ungewissheit der prognostizierten
Finanzinformationen, (x) Risiken in Bezug auf unsere Fähigkeit,
unser geistiges Eigentum und unsere Eigentumsrechte angemessen zu
schützen und (xi) Änderungen der regulatorischen Anforderungen, der
staatlichen Anreize und des Marktes Entwicklungen. Außerdem tauchen
von Zeit zu Zeit neue Risiken auf. Es ist für unsere
Geschäftsleitung nicht möglich, alle Risiken vorherzusagen, noch
können wir die Auswirkungen aller Faktoren auf unser Geschäft oder
das Ausmaß, in dem ein Faktor oder eine Kombination von Faktoren
dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den
von uns gemachten zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen
abweichen, beurteilen. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten
und Annahmen ist es möglich, dass die in dieser Mitteilung
erwähnten zukunftsgerichteten Ereignisse und Umstände nicht
eintreten und dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich und
nachteilig von den in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten
oder implizierten Ergebnissen abweichen. Wir warnen Sie daher
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Ereignisse und Umstände, die sich in den zukunftsgerichteten
Aussagen widerspiegeln, erreicht werden oder eintreten. Weder wir
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