Veröffentlichung gemäß
§ 111c AktG mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung
DEMIRE schließt angekündigtes Gesellschafterdarlehen zur
Finanzierung des geplanten Rückkaufangebots und des damit
verbundenen Backstops als Teil der Restrukturierung der Anleihe
2019/2024 ab
Langen, den 24. September 2024. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand
Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) ("Gesellschaft") hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über die
Gewährung eines unbesicherten, nachrangigen Gesellschafterdarlehens
("Gesellschafterdarlehen") mit der AEPF III 15 S.à r.l.
(der "Aktionär"), einer Tochtergesellschaft bestimmter
Fonds, die von verbundenen Unternehmen der Apollo Global
Management, Inc. verwaltet werden, abgeschlossen. Die Gesellschaft
hat zugestimmt, dass die mit dem Gesellschafterdarlehen verbundenen
Ansprüche im Wege einer Vertragsübernahme teilweise an die Care4
AG, eine Gesellschaft der Wecken-Gruppe, abgetreten und übertragen
werden können. Der Aktionär und die Wecken-Gruppe halten derzeit
zusammen 90,75 % der Stimmrechte an der Gesellschaft. Die
jeweils vom Aktionär und der Wecken-Gruppe direkt gehaltenen
Stimmrechte werden unverändert wechselseitig zugerechnet (acting in
concert).
Das Gesellschafterdarlehen ist Bestandteil der am 5. Juni 2024
per Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft bekannt gegebenen
Restrukturierung der unbesicherten Unternehmensanleihe (ISIN:
DE000A2YPAK1) mit einer Laufzeit bis zum 15. Oktober 2024 und einem
derzeit ausstehenden Nennbetrag von EUR 499 Millionen
("Anleihe"). Das Gesellschafterdarlehen kann von der
Gesellschaft in einem Betrag zwischen EUR 68.345.000,00 und
EUR 100.000.000,00 abgerufen werden, um das Rückkaufangebot
und den damit verbundenen Backstop teilweise zu finanzieren. Das
Gesellschafterdarlehen wird, je nachdem, welcher Termin früher
liegt, zum ersten Jahrestag der vollständigen Rückzahlung der
Anleihe oder zum 31. Dezember 2028 zur Rückzahlung fällig. Die
Zinsen betragen 22 % p.a. und sind halbjährlich zu zahlen, es
sei denn, die Gesellschaft entscheidet sich für die Kapitalisierung
der entsprechenden aufgelaufenen Zinsen. Darüber hinaus kann die
Gesellschaft das Gesellschafterdarlehen in einem zusätzlichen
Betrag von bis zu EUR 5.000.000,00 abrufen, um diesen für die
vereinbarte Erstattung von dem Aktionär entstandenen Kosten und
Aufwendungen für Dritte zu verwenden.
24.09.2024 CET/CEST Die EQS
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