Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 zuzustimmen // Quorum erreicht
19 Mai 2024 - 1:25PM
EQS Non-Regulatory
Schlote Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den
gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2.
Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 zuzustimmen // Quorum
erreicht
19.05.2024 / 13:25 CET/CEST
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Schlote Holding GmbH empfiehlt allen
Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK
bei der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024
zuzustimmen // Quorum erreicht
Harsum, 19. Mai 2024 – Die Schlote Holding GmbH hat heute
Gegenanträge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
(„SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die 2.
Gläubigerversammlung der Inhaber ihrer 6,75 % Anleihe
2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256) am 21. Mai 2024 um 11 Uhr in Harsum
erhalten. Da die Gegenanträge mit Schlote abgestimmt wurden,
empfiehlt das Unternehmen den Anleihegläubigern, allen
Gegenanträgen der SdK zuzustimmen. Die Gegenanträge der SdK stehen
auf der Unternehmenswebseite unter
www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung
zum Download zur Verfügung. Anleihegläubiger, die bereits die
generelle Weisung zu den Vorschlägen der Verwaltung erteilt haben,
müssen nicht mehr aktiv werden.
Die mit Schlote abgestimmten Gegenanträge der SdK beinhalten
u. a.:
- Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibung um
50 % auf 12,5 Mio. Euro durch Reduktion (pro rata) des
Nennbetrags auf 500 Euro je Schuldverschreibung im Wege eines
bedingten Forderungsverzichts
- Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2029
und Anpassung des Rückzahlungsbetrags durch jährliche
Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro ab dem 21. November
2024
- Besserungsschein für Anleihegläubiger, falls sich die
finanzielle Situation der Schlote-Gruppe während der Laufzeit der
Anleihe über Liquiditäts-Schwellenwert verbessert; Stundung der am
21. Mai 2024 fälligen Zinsen bis zur Rückzahlung
- Anpassungen von Bestimmungen zur vorzeitigen Rückzahlung der
Schuldverschreibungen durch die Emittentin; befristeter Verzicht
auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 6 (a) (i)
der Anleihebedingungen (Zinszahlung) sowie Modifikation des
Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der
Anleihebedingungen
- Befristeter und beschränkter Verzicht auf ein etwaiges
Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB
- Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters
- Sonderbonus für Anleihegläubiger bei Laufzeitende, falls
Liquiditätsschwellen erreicht werden
- Verzicht von Gesellschaftern auf Darlehen und
Besserungsscheine
Für die 2. Gläubigerversammlung haben sich nach aktuellem
Kenntnisstand rund 34 % der ausstehenden Schuldverschreibungen
angemeldet. Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung
notwendige Quorum von 25 % ist damit erreicht.
Schlote erstattet allen teilnehmenden Anleihegläubigern für
ihren Aufwand zur Teilnahme einen Betrag in Höhe von 0,25 %
des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den
der jeweilige Anleihegläubiger zur 2. Gläubigerversammlung
anmeldet, mindestens jedoch 50 Euro je Depot. Ein Formular zur
Beantragung der Teilnahmevergütung steht auf der
Unternehmenswebseite unter
www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung
zum Download zur Verfügung. Die Zahlung der Teilnahmevergütung wird
erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen.
IR-Kontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
Tel.: +49 (0)89 889690625
E-Mail: linh.chung@linkmarketservices.eu
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