Schlote Holding GmbH einigt sich mit der SdK grundsätzlich auf Änderungen der Anleihebedingungen der Anleihe 2019/2024; 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 in Harsum geplant
30 April 2024 - 11:30AM
EQS Non-Regulatory
Schlote Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
Schlote Holding GmbH einigt sich mit der SdK grundsätzlich auf
Änderungen der Anleihebedingungen der Anleihe 2019/2024; 2.
Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 in Harsum geplant
30.04.2024 / 11:30 CET/CEST
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Schlote Holding GmbH einigt sich mit der SdK grundsätzlich
auf Änderungen der Anleihebedingungen der Anleihe 2019/2024; 2.
Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 in Harsum geplant
Harsum, 30. April 2024 – Die Schlote Holding GmbH und die SdK
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) haben sich nach
konstruktiven Gesprächen im Grundsatz auf Änderungen der
Anleihebedingungen der mit 25 Mio. Euro ausstehenden 6,75 %
Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256) verständigt. Vor diesem
Hintergrund wird Schlote die Anleihegläubiger zur Teilnahme an
einer 2. Gläubigerversammlung einladen, die in Form einer
Präsenzveranstaltung am 21. Mai 2024 um 11 Uhr in Harsum
stattfinden soll. Die Einladung wird voraussichtlich am 3. Mai 2024
auf der Unternehmenswebseite unter
www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung
veröffentlicht und im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Die SdK wird zu den Beschlussvorschlägen der Emittentin für die
2. Gläubigerversammlung, die zunächst denen der Abstimmung ohne
Versammlung vom Februar 2024 entsprechen werden, Gegenanträge
einreichen, welche mit Schlote abgestimmt sein werden. Hiernach
soll die Herabsetzung des hälftigen Gesamtnennbetrags um 12,5 Mio.
Euro (Verzichtsbetrag) nunmehr im Wege eines auflösend bedingten
Forderungsverzichts vorgeschlagen werden. Zudem wird die Emittentin
jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro leisten.
Darüber hinaus soll die Laufzeit der Anleihe nunmehr bis 2029
verlängert und der reduzierte Nennbetrag wie bisher verzinst
werden. Lediglich für die am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen soll eine
Stundung bis zum neuen Laufzeitende vorgeschlagen werden. Der
Forderungsverzicht der Anleihegläubiger kann u. a. wieder
außer Kraft treten, sofern die finanzwirtschaftliche Situation der
Emittentin sich bessert und Zahlungen auf den Verzichtsbetrag
erfolgen können. Diese Zahlungen sind ebenso an die Liquiditätslage
der Emittentin geknüpft wie die vereinbarte Zahlung eines
Schlussbonus.
Sobald die SdK ihre mit Schlote abgestimmten Gegenanträge
einreicht, wird das Unternehmen sie umgehend unter
www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung
veröffentlichen und per Pressemitteilung darüber informieren.
Darüber hinaus plant die SdK, voraussichtlich am 6. Mai 2024 eine
Informationsveranstaltung zu den Gegenanträgen abzuhalten.
Für den Aufwand, der den Anleihegläubigern durch die Teilnahme
an der 2. Gläubigerversammlung entsteht, erstattet Schlote
allen teilnehmenden Anleihegläubigern einen Betrag in Höhe von
0,25 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der
Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur
2. Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch 50,00 Euro
je Depot. Die Zahlung der Teilnahmevergütung ist abhängig vom
Erreichen des für die 2. Gläubigerversammlung erforderlichen
Quorums und soll erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen.
Mitteilende Person:
Jürgen Schlote
Geschäftsführer
IR-Kontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
Tel.: +49 (0)89 889690625
E-Mail: linh.chung@better-orange.de
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