Puchheim, 22. Juli 2024
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel
17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
STEMMER IMAGING AG: MiddleGround Capital schließt
Investorenvereinbarung mit STEMMER IMAGING ab und kündigt
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie
an
Puchheim, 22. Juli 2024 – MiddleGround Capital hat heute bekannt
gegeben, dass sie beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot an die Aktionäre der STEMMER IMAGING AG („STEMMER
IMAGING“) (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) zum Erwerb aller
Inhaberaktien gegen Zahlung einer Barleistung in Höhe von EUR 48,00
je Aktien abzugeben. Die in dem angekündigten Übernahmeangebot von
MiddleGround Capital angebotene Gegenleistung entspricht einer
Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am
19. Juli 2024, und einer Prämie von 41 % auf den
volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei
Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Dies würde einem
Eigenkapitalwert von STEMMER IMAGING von EUR 312 Mio.
entsprechen.
STEMMER IMAGING hat heute eine Investorenvereinbarung mit der
Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG) („Bieterin“) und
ihrer mittelbaren Gesellschafterin MiddleGround Partners III, L.P.
(nachfolgend gemeinsam mit der Bieterin „MiddleGround Capital“), in
Bezug auf ein öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround
Capital abgeschlossen. Im Rahmen dieser Investorenvereinbarung
zwischen STEMMER IMAGING und MiddleGround Capital haben sich die
Parteien auf die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots und
die wesentlichen Eckpfeiler der Transaktion verständigt. Mit dem
Abschluss der Investorenvereinbarung soll das langfristige Wachstum
von STEMMER IMAGING unterstützt werden.
Vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage, begrüßen Vorstand und
Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING das Übernahmeangebot. Das
Übernahmeangebot wird marktübliche Vollzugsbedingungen enthalten
und insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung regulatorischer
Freigaben stehen. Es wird keine Mindestannahmeschwelle beinhalten.
Die endgültigen Bedingungen werden in der Angebotsunterlage
dargelegt, die unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)
steht.
Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin,
STEMMER IMAGING von der Börse zu nehmen, was u. a. durch ein
Delisting erfolgen könnte.
MiddleGround Capital hat sich bereits einen Anteil von ca.
69,4 % aller ausstehenden STEMMER IMAGING-Aktien durch einen
Aktienkaufvertrag mit der Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE
(„PRIMEPULSE“) unwiderruflich gesichert. PRIMEPULSE hat sich dazu
verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER
IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und als
Minderheitsaktionärin gemeinsam mit MiddleGround Capital in STEMMER
IMAGING investiert zu bleiben. Darüber hinaus haben sich Aktionäre
und die Mitglieder des Vorstands, die zusammen ca. 8,3 % aller
ausstehenden STEMMER IMAGING-Aktien halten, unwiderruflich
verpflichtet, das Angebot für die von ihnen gehaltenen STEMMER
IMAGING-Aktien anzunehmen.
Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand
und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING nach Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme
zu dem Übernahmeangebot abgeben und veröffentlichen.
Kontakt:
STEMMER IMAGING AG
Michael Bülter
Chief Financial Officer
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
Telefon: +49 89 80902-196
ir@stemmer-imaging.com
www.stemmer-imaging.com
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