Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
Die RWE Aktiengesellschaft hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 12.
November 2024 ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 1,5
Mrd. EUR angekündigt, das innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen
werden soll. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dem
Zweck, das Kapital der RWE Aktiengesellschaft zu reduzieren. Die
zurückerworbenen Aktien sollen daher eingezogen werden. Das
Rückkaufprogramm soll in drei Tranchen zu jeweils 500 Mio. EUR
umgesetzt werden.
Hinsichtlich der Durchführung der ersten Tranche wird Folgendes
bekanntgemacht:
Der Rückkauf der ersten Tranche beginnt am 28. November 2024. Im
Zeitraum bis spätestens zum 28. Mai 2025 sollen Aktien der
Gesellschaft für bis zu 500.000.000,00 EUR (ohne
Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 74.384.121 Aktien (entsprechend
knapp 10 % des Grundkapitals), über den elektronischen Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und über ausgewählte
multilaterale Handelssysteme innerhalb der Europäischen Union
zurückgekauft werden.
Der Rückkauf wird auf Grundlage und im Einklang mit der von der
Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am 4. Mai 2023
beschlossenen Ermächtigung durchgeführt. Danach ist die
Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes ermächtigt,
eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung oder – falls
dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der
Ermächtigung zu erwerben. Der von der Gesellschaft im Rahmen des
vorliegenden Rückkaufprogramms gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der
Schlussauktionspreise der RWE-Aktie im Xetra-Handel (oder einem an
die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren
Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der
Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser
Zeitpunkt früher liegt – der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb
um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Die Ermächtigung
hat eine Laufzeit bis zum 3. Mai 2025. Vorbehaltlich der Erteilung
einer neuen Ermächtigung durch die Hauptversammlung am 30. April
2025 wird der Rückkauf unter dieser neuen Ermächtigung
fortgeführt.
Der Rückkauf erfolgt in Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 und den im Aktienrückkaufprogramm
enthaltenen Vorgaben. Demnach werden die Aktien nicht zu einem Kurs
erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt. An einem Handelstag werden nicht mehr als
25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem
Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der
durchschnittliche Tagesumsatz beruht auf dem durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen
Kauftermin.
Die RWE Aktiengesellschaft hat ein Kreditinstitut mit der
Führung des Rückkaufprogramms beauftragt, das an die vorgenannten
Regelungen gebunden ist. Das Kreditinstitut trifft seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig
von der RWE Aktiengesellschaft. Das Recht der RWE
Aktiengesellschaft, das Mandat in Einklang mit den
insiderrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere
andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt.
Das Rückkaufprogramm kann – soweit erforderlich und rechtlich
zulässig – jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt
werden.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden entsprechend der geltenden rechtlichen
Vorschriften bekannt gegeben; über die Fortschritte des
Rückkaufsprogramms wird die Gesellschaft regelmäßig unter
www.rwe.com/aktienrueckkauf informieren.
Essen, im November 2024
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
27.11.2024 CET/CEST Die EQS
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