Telefónica Deutschland Holding AG beabsichtigt Delisting,
Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit Telefónica Local
Services GmbH, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local
Services GmbH zu EUR 2,35 je Aktie geplant, voraussichtliche
Änderung der Dividendenpolitik
München, 7. März 2024. Die Telefónica
Deutschland Holding AG (ISIN DE000A1J5RX9) („Telefónica
Deutschland“ oder „Gesellschaft“) hat heute eine
Delisting-Vereinbarung mit der Telefónica Local Services GmbH
(„Bieterin“) abgeschlossen, die knapp unter 8 % der Aktien an der
Gesellschaft hält und deren Muttergesellschaft Telefónica, S.A.
einschließlich der Aktien der Bieterin mehr als 94 % der Aktien an
der Gesellschaft zuzurechnen sind.
Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll Telefónica
Deutschland nach Veröffentlichung eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots durch die Telefónica Local Services GmbH
einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Telefónica
Deutschland-Aktien zum regulierten Markt (sog. Delisting)
stellen.
In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin
verpflichtet, den Aktionären der Telefónica Deutschland ein
öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum
Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt
von ihr gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR
2,35 je Telefónica Deutschland Aktie in bar zu unterbreiten. Die
Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die den Inhabern von
Telefónica Deutschland-Aktien in der Angebotsunterlage angebotene
Gegenleistung je Telefónica Deutschland-Aktie EUR 2,35 beträgt
und den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2
Börsengesetz („BörsG“) i.V.m. § 31 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz („WpÜG“) und den anwendbaren Vorschriften der
WpÜG-Angebotsverordnung entsprechen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland sind bei
Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der
Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der
Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach
Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Börsennotierung ihre
Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus strategischer
und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.
Vor diesem Hintergrund hat sich Telefónica Deutschland
verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und
im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot
zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat werden zum
Delisting-Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH
unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine
begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Nach der erwarteten Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse
über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Telefónica
Deutschland-Aktien wird das Delisting wirksam. Nach Wirksamwerden
des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der
Telefónica Deutschland Holding AG nicht mehr an einem inländischen
regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum
Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Vor dem Hintergrund des geplanten Delisting wird der
ursprünglich im Mai vorgesehene Termin für die diesjährige
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf einen späteren
Termin, der noch bekanntgegeben wird, verschoben werden. In jedem
Fall wird die Hauptversammlung nach der Abwicklung des
Delisting-Angebots und frühestens Mitte Juni 2024 stattfinden.
Die Bieterin und deren Muttergesellschaft Telefónica, S.A. haben
der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie, abgesehen von der Dividende
für das Geschäftsjahr 2023, derzeit nicht beabsichtigen, die
Ausschüttung von Dividenden für weitere Geschäftsjahre zu
unterstützen.
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