Netfonds AG / Schlagwort(e): Anleihe
Settlement und Notierungsaufnahme der Netfonds Anleihe 2024 /
2029
18.12.2024 / 13:07 CET/CEST
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VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN UND JAPAN SOWIE ANDEREN
RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNZULÄSSIG WÄRE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
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PRESSEMITTEILUNG
Settlement und Notierungsaufnahme der Netfonds Anleihe 2024
/ 2029
Hamburg, 18. Dezember 2024 – Die im Zeitraum vom
02. bis 12. Dezember 2024 platzierte erste Unternehmensanleihe der
Netfonds AG wird per heute in die Depots der Zeichner geliefert
(Settlement Day). Darüber hinaus ist sie ab sofort in den Handel im
Quotation Board, einem Segment des Open Market (Freiverkehr) an der
Frankfurter Wertpapierbörse, einbezogen. Anlegerinnen und Anleger
können die Anleihe nunmehr regulär im Sekundärmarkt erwerben und
veräußern.
Netfonds hat hiermit erstmals eine Unternehmensanleihe im Volumen
von 15 Mio. Euro emittiert. Diese bietet den zusätzlichen
finanziellen Spielraum, um zukünftig punktuell anorganisch zu
wachsen und gezielte Investitionen zu tätigen, um die
wiederkehrenden Erlöse weiter auszubauen.
Netfonds Anleihe 2024 / 2029
ISIN: DE000A4DFAM8
WKN: A4DFAM
Weitere Informationen zur Anleihe 2024 / 2029 und der Netfonds
Gruppe finden Sie unter www.netfonds-group.com/emissionen und
www.netfonds.de.
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Kontakt
Netfonds AG
Heidenkampsweg 73
20097 Hamburg
Investor Relations
Philip Angrabeit
Tel.: +49 40 822 267 142
E-Mail: pangrabeit@netfonds.de
Über die Netfonds Gruppe
Die Netfonds Gruppe ist eine führende Plattform für Administration,
Beratung und Regulierung für die deutsche Finanzindustrie. Unter
der Marke finfire stellt das Unternehmen seinen Kunden und Partnern
eine cloudbasierte Technologieplattform zur kompletten Abwicklung
und Administration der Geschäftsvorgänge zur Verfügung. Kunden von
Netfonds profitieren somit von einer der modernsten
Softwarelösungen am Markt, die den Beratungsprozess deutlich
vereinfacht, sicher gestaltet und zielgruppengenaue Beratung
ermöglicht. Die Aktie der Netfonds AG ist im m:access der Börse
München gelistet und über XETRA handelbar.
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Jurisdiktion noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung
(„Prospektverordnung“) dar. Das öffentliche Angebot von
Schuldverschreibungen erfolgte ausschließlich auf der Grundlage
eines von der CSSF gebilligten und an die deutsche Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifizierten
Wertpapierprospekts. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch
die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen
Wertpapiere zu verstehen. Der Wertpapierprospekt enthält die nach
den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für
Anleger. Der durch die CSSF gebilligte Wertpapierprospekt ist auf
der Internetseite der Netfonds AG („Gesellschaft“)
(www.netfonds-group.com/emissionen) kostenfrei zugänglich und wird
auf der Internetseite der Börse Luxemburg (www.luxse.lu) kostenfrei
zugänglich gemacht. Investoren wird empfohlen, den
Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden,
Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu erwerben oder zu
veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der
Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine
Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren
Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den
eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu
treffen.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten
Wertpapiere fand nur in Luxemburg und Deutschland statt.
Insbesondere fanden und finden weder ein öffentliches Angebot noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien,
Kanada oder Japan statt. Außerhalb Luxemburgs oder Deutschlands
richtet sich das Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten
Wertpapiere nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR
und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern
des EWR bestimmt, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne des Artikels
2(e) der Prospektverordnung („qualifizierte Anleger“) sind.
Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur
Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika
oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich
deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des
Districts of Columbia) oder an Publikationen mit einer allgemeinen
Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie
ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder
zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils
geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung
nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger
Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer
Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die
Gesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot von
Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den Vereinigten
Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot
in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur
weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die
„qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der
Prospektverordnung sind, da die Verordnung aufgrund des European
Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die
darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung („Order“),
sind oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene
Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder (iii) Personen sind, an die
eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit
(im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act
2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von
Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt
werden darf (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante
Personen“ bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist im Vereinigten
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Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung
nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder
Anlagetätigkeit in Wertpapieren der Gesellschaft steht im
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wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
18.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer
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