IONOS Group SE / Bekanntmachung nach Art. 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission
zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)
IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
27.01.2025 / 07:00 CET/CEST
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Erwerb eigener Aktien
Das von der IONOS Group SE in der Ad-hoc-Mitteilung vom 21.
Januar 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab 27. Januar
2025 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2025
sollen bis zu 1.500.000 eigene Aktien der Gesellschaft
ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel oder ein entsprechendes
Nachfolgesystem) erworben werden. Das Volumen des Rückkaufprogramms
beträgt insgesamt bis zu 40 Mio. EUR (Anschaffungskosten ohne
Erwerbsnebenkosten).
In einem Zeitraum von 5 Handelstagen vor einer Hauptversammlung
bis zum Ablauf von 3 Handelstagen nach einer Hauptversammlung
werden keine Aktien zurückgekauft.
Der Vorstand macht damit mit Zustimmung des Aufsichtsrats von
der durch die außerordentliche Hauptversammlung der IONOS Group SE
am 26. Januar 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.
Der Rückkauf erfolgt unter anderem zur Bedienung von Ansprüchen
aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, kann aber grundsätzlich für
alle in der Hauptversammlungsermächtigung genannten Zwecke
verwendet werden.
Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt.
Diese trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht
der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu
beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den
Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt
unberührt.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und
gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra)
erfolgen und nach Maßgabe der durch die außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Januar 2023 erteilten
Ermächtigung durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufte
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert
der Kurse der Stückaktien der IONOS Group SE in der Schlussauktion
im XETRA-Handelssystem (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei
Börsenhandelstage vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über-
oder unterschreiten, wobei der Stichtag der Tag der Eingehung der
Verpflichtung zum Erwerb ist.
Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach
Maßgabe der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
("Del.-VO") durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf u.a. kein
Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig
getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen
Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der
höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem
Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt,
erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus
dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage
vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2
Abs. 3 Del.-VO entsprechenden Weise in aggregierter Form spätestens
am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt
gegeben. Ferner wird die IONOS Group SE die Geschäfte auf ihrer
Website unter
http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
Karlsruhe/Berlin, den 27. Januar 2025
IONOS Group SE
Der Vorstand
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