Hamburg, 22. November 2024
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden
Personen gemäß § 111c AktG
Am 21. November 2024 haben die
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft („HHLA“), die HGV
Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement
mbH („HGV“), die SAS Shipping Agencies Services S.à r.l. („SAS“)
und die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE („PoH“,
zusammen mit HHLA, HGV und SAS die „Parteien“) eine
Zusammenschlussvereinbarung („BCA“) abgeschlossen.
Die HGV hielt zu diesem Zeitpunkt
rund 70,35 Prozent der Aktien an der HHLA, während die PoH,
und damit auch mittelbar deren Alleingesellschafterin SAS, zu
diesem Zeitpunkt rund 13,91 Prozent der Aktien an der HHLA
hielt. Zudem wurden der PoH weitere rund 9,74 Prozent der Aktien an
der HHLA im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots angedient,
dessen Vollzugsbedingungen alle eingetreten sind. Der zu
berücksichtigende Anteil der PoH, und damit auch der SAS, an den
Aktien der HHLA beläuft sich daher auf insgesamt rund 23,65
Prozent. Somit gelten sowohl HGV als auch PoH und SAS als
nahestehende Unternehmen der HHLA im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2
AktG.
Das BCA wurde vor dem Hintergrund des
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der PoH über die Aktien
der HHLA abgeschlossen. Dieses Angebot hat in Kooperation mit der
HGV das Ziel, die A-Aktien an der HHLA durch die PoH zu halten und
als Joint Venture der HGV und SAS zu betreiben („Transaktion“). Im
Rahmen des BCA haben sich die Parteien HHLA, HGV, SAS und PoH
insbesondere über folgendes geeinigt:
- die Fortführung der bestehenden
Unternehmens- und Wachstumsstrategie;
- die Beibehaltung der Neutralität des
HHLA-Geschäftsmodells und des diskriminierungsfreien Zugangs aller
Kunden zu den Anlagen und Dienstleistungen der HHLA sowie die
Sicherstellung der Vertraulichkeit der Kundendaten;
- eine Regelung, wonach sämtliche
Geschäfte der HHLA mit ihren Gesellschaftern sowie mit deren
verbundenen Unternehmen ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen
erfolgen und keine bevorzugte Behandlung gewährt wird;
- Grundlegende Pfeiler der Investment-
und Businessplanung der HHLA einschließlich der Zusage weiterer
Eigenkapitalfinanzierung der HHLA durch HGV und SAS innerhalb der
nächsten sechs Jahre in Höhe von 450 Mio. Euro zur
Realisierung von Projekten oder Investitionen, die Einigung über
einen Mechanismus zur Abstimmung mit den Gesellschaftern sowie die
verbindliche Einigung auf Investitionen in Höhe von annähernd 1,2
Mrd. Euro für die Jahre 2025-2028 im Rahmen der bestehenden
HHLA-Investitionsstrategie;
- eine langfristige Volumenzusage von
SAS für die Hamburger Terminals mit sukzessive ansteigenden
Volumina und einem dauerhaften Mindestvolumen von 1 Mio. TEU pro
Jahr ab dem Jahr 2031, und den Abschluss eines
Terminal-Servicevertrags mit der mittelbaren Alleingesellschafterin
der SAS, der Mediterranean Shipping Company S.A. („MSC”), oder
einer ihrer Gruppengesellschaften zu marktstandardkonformen
Bedingungen;
- Zusagen betreffend die Absicherung
der Arbeitsplätze und Beschäftigungsbedingungen bei dem
HHLA-Konzern mindestens für die nächsten fünf Jahre, unter
anderem durch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie
Zusagen zum Erhalt der aktuell bestehenden Mitbestimmung für die
Zeit des Bestandes des BCA auf Ebene der obersten
(Holding-)Gesellschaft des HHLA-Konzerns;
- eine Freistellung der HHLA und ihrer
Tochtergesellschaften durch HGV und SAS von etwaiger
Grunderwerbsteuer, die entweder (i) durch die Transaktion oder (ii)
beim Errichten sonstiger veränderter Strukturen im Rahmen der
Transaktion anfällt;
- ein Wettbewerbsverbot für MSC im
Hinblick auf den Betrieb von und die Beteiligung an mit der HHLA
konkurrierenden Unternehmungen sowie das Abwerben von
Vertragspartnern der HHLA (gerade im Hinblick auf die im
Eisenbahn-Güterverkehr tätige Tochtergesellschaft Metrans der
HHLA).
Der zuständige Übernahmeausschuss des
Aufsichtsrats der HHLA hat dem Abschluss des BCA gemäß § 111b Abs.
1 AktG zugestimmt.
22.11.2024 CET/CEST Die EQS
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