Der vom Vorstand der Bilfinger SE mit Zustimmung des
Aufsichtsrats am 10. Dezember 2024 beschlossene und am 10. bzw. 20.
Dezember 2024 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 21. Januar
2025 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) und endet spätestens am
19. Dezember 2025 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt). In diesem
Zeitraum können maximal bis zu 1.100.110 eigene Aktien der
Bilfinger SE zu einem maximalen Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) von 50 Millionen Euro über die Börse
erworben werden.
Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen oder an
Mitarbeitende und Mitglieder des Vorstands der Bilfinger SE sowie
an Mitarbeitende und Organmitglieder von mit der Bilfinger SE
verbundenen Unternehmen im Rahmen von aktienbasierten Vergütungs-
beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen ausgegeben werden
(Zweck des Aktienrückkaufs).
Der Vorstand macht bei der Durchführung des Aktienrückkaufs von
der am 20. April 2023 von der ordentlichen Hauptversammlung der
Bilfinger SE beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. Danach ist der
Vorstand der Bilfinger SE berechtigt, bis zum 19. April 2028 eigene
Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Bilfinger SE zu
erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund der Ermächtigung zu
erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Bilfinger SE,
welche die Bilfinger SE bereits erworben hat und noch besitzt oder
die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem
Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Bilfinger SE
entfallen.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt unter Beauftragung eines
Kreditinstitutes und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
(§ 53a AktG). Der Erwerb eigener Aktien erfolgt im Einklang mit
Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052. Das Kreditinstitut hat sich insofern
verpflichtet, den Rückkauf ausschließlich über die Börse und nach
Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Bilfinger SE
am 20. April 2023 erteilten Ermächtigung sowie den Vorgaben der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 durchzuführen.
Es ist vorgesehen, dass das Kreditinstitut seine Entscheidungen
über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Bilfinger SE
entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Bilfinger SE
trifft. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu
Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3
der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu erwerben und den
Rückkauf ausschließlich in dem Handelssystem XETRA (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) vorzunehmen. Der Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) je Aktie darf den am Tag des Erwerbs in der
Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis im XETRA Handelssystem
der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% überschreiten
und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Insbesondere werden die
Aktien der Bilfinger SE nicht zu einem Kurs erworben, der über dem
des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser
höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf
dem jeweiligen Handelssystem liegt. Darüber hinaus werden an einem
Handelstag nicht mehr Aktien als 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes auf dem jeweiligen Handelssystem erworben.
Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf
Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der
20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und
rechtlich zulässig, jederzeit beendet werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm
zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in
detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben.
Darüber hinaus wird die Bilfinger SE gemäß Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die Geschäfte auf der
Internetseite
www.bilfinger.com/de/investoren/aktie-bond-und-rating/aktienrueckkauf/
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
Mannheim, den 20. Januar 2025
Der Vorstand
20.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer
Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com