Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909 /
DE0005654933 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag,
den 28. Juni 2024, um 10:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) in der Stadthalle Landau,
Stadtgraben 3, 94405 Landau an der Isar, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, Vorlage des
Lageberichts für die Einhell Germany AG und des Konzernlageberichts
für den Einhell Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2023
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen
Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen bereits am 18. April 2024 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt hat.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2023 in Höhe von Euro 53.897.633,14 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro
2,84 je Stammaktie auf Stück 2.094.400
dividendenberechtigte Stammaktien. |
Euro |
5.948.096,00 |
Ausschüttung einer Dividende von Euro
2,90 je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000
dividendenberechtigte Vorzugsaktien. |
Euro |
4.872.000,00 |
Vortrag auf neue Rechnung |
Euro |
43.077.537,14 |
Bilanzgewinn |
Euro |
53.897.633,14 |
Die Dividende ist am 3. Juli 2024 zahlbar.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu
erteilen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine
Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungs-gesellschaft, Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt.
|
b) |
Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, wird mit Wirkung zum
Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate
Sustainability Reporting Directive („CSRD“; Richtlinie (EU)
2022/2464) in deutsches Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“) zum Prüfer
einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne des
CSRD-Umsetzungsgesetzes für das Geschäftsjahr 2024 bestellt. Der
Aufsichtsrat wird angewiesen, diesen Beschluss nur dann zu
vollziehen, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz eine etwaige für
das Geschäftsjahr 2024 zu erstellende
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne des
CSRD-Umsetzungsgesetzes extern durch einen von der Hauptversammlung
zu bestellenden Prüfer zu bestätigen ist und wenn das
CSRD-Umsetzungsgesetz insoweit keine Regelung für das Geschäftsjahr
2024 vorsieht, welche die Bestellung des Prüfers der
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne des
CSRD-Umsetzungsgesetzes durch die Hauptversammlung, ohne ein
gerichtliches Verfahren, entbehrlich machen würde.
|
|
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
für das Geschäftsjahr 2023
Nach § 162 des Aktiengesetzes (AktG) haben Vorstand und
Aufsichtsrat jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über
die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder
früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der
Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB)
gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu
erstellen.
Der Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das
Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den
Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk
über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der
Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das Votum der
Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat
empfehlenden Charakter.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend
dargestellten und nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2023
zu billigen.
|
Vorstandsvergütungsbericht 2023 der Einhell Germany AG
Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den
gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des
Aufsichtsrates der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2023
(01.01.2023 -31.12.2023) individuell gewährte und geschuldete
Vergütung dar und erläutert diese.
Er richtet sich nach den Erfordernissen des deutschen
Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards
(DRS) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS).
Darüber hinaus enthält der Bericht ausgewählte Angaben im Einklang
mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII) vom 12. Dezember 2019 sowie den
Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG).
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei
Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie steht
stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
Auf Grund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen
in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und
dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte
widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
A. |
RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR AUS VERGÜTUNGSSICHT
|
Das Geschäftsjahr 2023 stand im Zeichen hoher Inflationsraten,
eines schwachen Wirtschaftswachstums, dem anhaltenden Ukraine-Krieg
sowie des neu aufgeflammten Nahost-Konflikts.
Es mehrten sich die Anzeichen für eine Entspannung bei den Preisen
für Rohstoffe und für Frachten. Auch die Anzeichen für eine
Verbesserung der Verfügbarkeit von Frachtkapazitäten schien von
positiven Tendenzen abgelöst zu werden, bis die Huthi-Milizen im
Roten Meer begonnen haben Frachtschiffe anzugreifen. Seitdem meidet
ein Großteil der Containerschiffe die Meerenge zwischen dem Golf
von Aden und dem Roten Meer. Die Alternativroute um den
afrikanischen Kontinent herum führt zu längeren Transitzeiten von
etwa 14 Tagen.
Der Konsum durch die Endverbraucher war aufgrund der hohen Kosten-
und Preissteigerungen für die Ausgaben des alltäglichen Bedarfs
auch im Geschäftsjahr 2023 eher zurückhaltend. Es folgte somit ein
für die Baumarktbranche herausforderndes Jahr mit allgemein
rückläufigen Verkaufszahlen. Trotz dieses schwierigen Jahres für
die Baumarktbranche ist es Einhell gelungen, ein
zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.
B. |
ZUSTÄNDIGKEIT ZUR FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG
|
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom
Aufsichtsrat festgelegt. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe
Berater hinzuziehen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene
Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung
vorgelegt.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der
Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von
der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2021 mit einer
Mehrheit von 100 % gebilligt.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates
der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2023 und wurde
von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2023 mit einer
Mehrheit von 100 % gebilligt.
Die Hauptversammlung hat am 23. Juni 2023 den nach § 162 AktG
erstellten und geprüften Vergütungsbericht für 2022 gebilligt.
C. |
VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND ODER IM AUFSICHTSRAT
|
Im Betrachtungszeitraum gab es keine Veränderungen in der
Zusammensetzung des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Einhell
Germany AG.
D. |
WIE WIRD DIE STATEGIE IN DER VORSTANDSVERGÜTUNG
ABGEBILDET
|
Die auf Wachstum ausgerichtete Strategie der Einhell Germany AG
zielt auf Aufbau von Einhell als A-Marke im DIY und dem weiteren
Ausbau der Marktpräsenz in den internationalen Fokusmärkten sowie
einer technologischen, distributiven und marketingseitigen
Expansion. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Einhell mit dieser
Strategie zukunftsfähig aufgestellt ist.
Das System der Vorstandsvergütung leistet einen Beitrag zur
Förderung dieser Geschäftsstrategie. Die Vorstandsmitglieder sollen
durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems dazu motiviert
werden, die niedergelegten strategischen Ziele zu erreichen. Das
System fördert Innovationen und setzt Anreize für eine
wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft bei
gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken.
E. |
WIE WAR DIE PERFORMANCE IM GESCHÄFTSJAHR 2023
|
Leichter Umsatzrückgang im Einhell-Konzern
Der Einhell-Konzern konnte seinen Umsatz im Vorjahresvergleich
nicht steigern. Der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2023 sank
leicht von 1.032,5 Mio. EUR auf 971,5 Mio. EUR.
Damit konnte der Einhell-Konzern den angegebenen Prognosewert für
das Geschäftsjahr 2023, bei dem der Vorstand zu Beginn des Jahres
2023 von einer Steigerung der Umsätze um ca. 3 % auf 1.060 Mio. EUR
ausging, nicht erreichen.
Im ersten Quartal lagen die Umsätze des Einhell-Konzerns deutlich
unter dem Vorjahr. Die Umsätze sanken von 292,3 Mio. EUR im
vergleichbaren Vorjahresquartal auf 249,9 Mio. EUR.
Die Umsätze im zweiten Quartal bewegten sich mit 276,0 Mio. EUR auf
Vorjahresniveau (271,4 Mio. EUR), dadurch konnte man im
Jahresvergleich deutlich aufholen.
Nachdem sich der erfreuliche Geschäftsverlauf aus dem zweiten
Quartal nicht weiter fortsetzte, konnten die Umsätze im dritten
Quartal nicht weiter gesteigert werden. Die Umsätze bewegten sich
mit 229,9 Mio. EUR unter Vorjahresniveau (242,0 Mio. EUR).
Im vierten Quartal entwickelten sich die Umsätze im Vergleich zum
Vorjahr eher verhalten. Die Umsätze gingen von 226,8 Mio. EUR auf
215,7 Mio. EUR zurück. Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein für den
Einhell-Konzern erfreulicher Umsatz erzielt werden, auch wenn die
ausgegebene Prognose nicht ganz erreicht werden konnte. Der
Einhell-Konzern konnte im Geschäftsjahr 2023 die Umsätze nicht
steigern.
Erfreulich ist die weiter hohe Nachfrage nach den Power X-Change
Produkten, deren Anteil am Konzernumsatz nunmehr 44 % (i. Vj. 40 %)
beträgt.
Dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz folgend, dass
besondere Leistungen angemessen honoriert werden und
Zielverfehlungen zu einer signifikanten Reduktion der Vergütung der
Vorstandsmitglieder führen sollen („Pay for Performance“), spiegelt
sich das Verfehlen des Planergebnisses der Einhell Germany AG im
Geschäftsjahr 2023 auch in der variablen Vergütung des Vorstandes
wider.
F. |
BESTANDTEILE UND STRUKTUR DER VORSTANDSVERGÜTUNG
|
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG
setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei
umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung
sowie die Nebenleistungen und die Versorgungszusage. Die festen
Bestandteile werden im Dienstvertrag in ihrer Höhe verankert und
weisen ggf. vereinbarte Anpassungen während der Vertragslaufzeit
auf.
Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable
Vergütung (EBT-Beteiligung) sowie die auf die Förderung der
Strategie ausgerichtete variable Vergütung (individuelle
funktionsabhängige Ziele) gewährt.
Das System der Vorstandsvergütung wird zudem durch angemessene und
marktübliche Zusagen im Zusammenhang mit dem Beginn und der
Beendigung der Tätigkeit im Vorstand ergänzt.
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die wesentlichen
Bestandteile und die Ausgestaltung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG.
Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr
in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der
Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Dies erfolgt
auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der Abstimmung
des Budgets und der strategischen Projekte des Konzerns, deren KPIs
Grundlage der variablen Vergütung (EBT-Beteiligung und Förderung
der Strategie) darstellen.
Dabei berücksichtigt er neben einem angemessenen Verhältnis zu den
Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds auch die
wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten
des Unternehmens.
G. |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2023
|
Der nachfolgende Teil beschreibt die konkrete Anwendung des
Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Einhell
Germany AG im Geschäftsjahr 2023. Er enthält detaillierte
Informationen und Hintergründe zur Gesamtvergütung des Vorstands,
zur Zielsetzung und Zielerreichung der variablen Vergütung sowie
individualisierte Angaben zur Vergütung der einzelnen
Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023.
Auf Basis der strategischen Planungen, welche sich letztendlich
in der Festlegung der Umsatz- und Ertragsplanung sowie der Budgets
niederschlagen, ergaben sich für das Geschäftsjahr 2023 die
folgenden Zielvergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder:
Die Maximalvergütung ist auf alle Komponenten der
Vorstandsvergütung festgelegt.
Die Maximalvergütung wird jährlich vom Aufsichtsrat für jedes
Vorstandsmitglied gemäß § 87 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG
festgelegt.
Die Maximalvergütung entspricht für das jeweilige Vorstandsmitglied
der Summe des maximalen Zuflusses aller Vergütungsbestandteile für
das betreffende Geschäftsjahr und berechnet sich durch Addition von
Grundvergütung, Nebenleistungsmaximum sowie dem zweifachen
durchschnittlichen Bonus-Betrages der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
Bei in Bezug auf das Vergütungssystem (von Hauptversammlung
gebilligt am 18.06.2021) abgeschlossenen Vorstandsverträgen ist die
Maximalvergütung in diesen als fester Bestandteil verankert.
Die theoretische Maximalvergütung der Vorstände betrug im
Geschäftsjahr 2023
→ |
für den Vorsitzenden des Vorstandes,
Andreas Kroiss: |
13.330.478,68 € |
→ |
für den Finanzvorstand, Jan
Teichert: |
2.778.338,08 € |
→ |
für den Vorstand Technik; Produktion;
Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber: |
2.550.117.03 € |
→ |
für den Vorstand IT und
Digitalisierung, Dr. Christoph Urban: |
766.903.06 € |
Wie aus der nachfolgenden Darstellung der Gesamtvergütung für
2023 zu ersehen ist, wurde bei keinem der Vorstände die
theoretische Maximalvergütung erreicht.
Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2023 beträgt nach den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen 10.871.855,20 € (im Vj. 12.072.544,54
€); dies entspricht einer Reduktion von 9,95%.
Von der Gesamtvergütung entfielen 1.433.846,59 € (im Vj.
1.384.294,92 €) auf die Grundvergütung, 6.613.050,94 € (im Vj.
7.551.038,71 €) auf die EBT-Beteiligung und 2.824.957,66 € (im Vj.
3.137.210,91 €) auf die Förderung der Strategie ausgerichteten
variablen Vergütungsbestandteile.
Durch die variablen Vergütungskomponenten der EBT-Beteiligung
partizipieren die Vorstände an positiven Entwicklungen genauso wie
an rückläufigen Erträgen. Trotz der im Vergleich zur Konjunktur und
speziell der Entwicklung in der DIY-Branchen positiv zu bewertenden
Performance des Einhell Konzerns, reduziert sich die variable
Vergütung der Vorstände entsprechend zum Rückgang des EBT.
4. |
Änderungen und Anpassungen
|
Bei Herrn Dr. Markus Thannhuber wurde die fixe Jahresvergütung
vertragsgemäß von € 340.000,- auf € 360.000,- angepasst.
Die Vorstandsverträge von Andreas Kroiss vom 11.02.2022 (Laufzeit
01.01.2023 -31.12.2027) sowie von Dr. Christoph Urban vom
14.11.2022 (Laufzeit 01.01.2023 -31.12.2027) unterliegen jetzt
ebenfalls den Festlegungen des Vergütungssystems.
Bei Herrn Dr. Christoph Urban wurden hierbei die fixe
Jahresvergütung von € 200.000,- auf € 230.000,-, die EBT Beteilung
Konzern von 0,3% auf 0,5%, die EBT Beteiligung iSC GmbH von 1,0%
auf 1,5% sowie die langfristig, nachhaltigen Ziele von € 25.000,-
auf € 50.000,- € angepasst.
5. |
Einzelne Vergütungskomponenten im Geschäftsjahr 2023
|
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den aktiven Mitgliedern
des Vorstandes im Geschäftsjahr 2023 und 2022 gewährte und
geschuldete Vergütung gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach
enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen
Vorstandsmitgliedern im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen
sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen,
aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungsanteile (geschuldete
Vergütung).
Neben der Vergütungshöhe ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG
ferner der relative Anteil aller festen und variablen
Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung anzugeben. Die hier
angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen
Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile
gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die Grundvergütung stellt den Teil der Vorstandvergütung dar,
der unabhängig von Leistungsparametern vertraglich vereinbart
ist.
Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese
wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt. Der relative Anteil der
fixen Grundvergütung von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den
Vorständen zwischen 5,7% und 31,9%.
Die fixe Jahresvergütung betrug im Geschäftsjahr 2023
→
|
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
|
421.100,- €
|
→
|
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
|
340.000,- €
|
→
|
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM,
Dr. Markus Thannhuber
|
360.000,- €
|
→
|
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
|
230.000,- €
|
5.3. Nebenleistungen
Nebenleistungen werden vom Aufsichtsrat entweder im
Vorstandsdienstvertrag mit einer Maximalhöhe verankert oder für
jedes Vorstandsmitglied für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr
ein maximaler Betrag festgelegt. Mit dem Betrag werden Leistungen
zugunsten des Vorstandsmitglieds abgedeckt, wie zum Beispiel
firmenseitig gewährte Sachbezüge und Nebenleistungen, z.B. die
Bereitstellung eines Dienstwagens sowie Zuschüsse zu
Versicherungen.
Die Nebenleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2023
→
|
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
|
| Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug:
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) |
24.995,00 €
3.412,02 € |
|
→
|
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
|
| Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug:
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) |
21.797,10 €
5.498,82 € |
|
→
|
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr.
Markus Thannhuber
|
| Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug:
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) |
8.252,40 €
5.349,24 € |
|
→
|
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
|
| Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug:
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) |
9.139,20 €
4.302,81 € |
|
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgungszusage auf
Pensionsleistungen als Direktzusage der Einhell Germany AG. Die
Zusage wächst in direktem Zusammenhang mit der Zeit der
Vorstandzugehörigkeit. Dabei ist die Versorgungszusage im
Wesentlichen an den vergleichbaren Leistungen der
Rentenversicherung (bis Beitragsbemessungsgrenze)
orientiert.
Anspruch
Auf Antrag mit Vollendung des 62. Lebensjahrs für
Versorgungszusagen ab dem 1. Januar 2012. Auf Antrag mit Vollendung
des 60. Lebensjahrs für Versorgungszusagen vor dem 1. Januar
2012.
Unverfallbarkeit
Gemäß gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes.
Auszahlung
Grundsätzlich in zwölf Jahresraten; weitere Auszahlungsvarianten
auf Antrag sind: zehn oder elf Raten, Einmalbetrag sowie Verrentung
mit/ohne Hinterbliebenenleistung sowie Kombinationen der genannten
Auszahlungsvarianten.
Invalidität /Tod Risikoschutz bei Eintritt des Versorgungsfalls vor
dem 60. Lebensjahr infolge Invalidität oder Tod durch monatliche
Zahlung der bis zum Eintritt erworbenen unverfallbaren
Ansprüche.
Die Firma verpflichtet sich, die laufenden Renten jeweils zum
01.01. jeden Jahres um 3% zu erhöhen (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG).
Die erste Erhöhung erfolgt an dem 01.01., welcher unmittelbar auf
den Eintritt des Leistungsfalles folgt.
Unverfallbare Versorgungsansprüche betrugen im Geschäftsjahr
2023
(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 60
Lebensjahres)
→
|
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
|
|
| Monatlicher Bezug von
Versorgungsleistungen:
Barwert gem. HGB 31.12.2023
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2023 |
1.299,00 €
542.806,00 €
25.844,00 € |
|
→
|
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
|
|
| Monatlicher Bezug von
Versorgungsleistungen:
Barwert gem. HGB 31.12.2023
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2023 |
1.550,67 €
639.256,00 €
32.363,00 € |
|
→
|
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr.
Markus Thannhuber
|
|
| Monatlicher Bezug von
Versorgungsleistungen:
Barwert gem. HGB 31.12.2023
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2023 |
1.803,75 €
722.788,00 €
33.679,00 € |
|
(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 62.
Lebensjahres)
→
|
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
|
| Monatlicher Bezug von
Versorgungsleistungen:
Barwert gem. HGB 31.12.2023
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2023 |
403,42,00 €
159.561,00 €
49.484,00 € |
|
Versorgungsansprüche durch Pensionszusagen an ehemalige
Vorstände
→
|
Andreas Thannhuber, ehemaliger Vorstand Vertrieb
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:
Jährlicher Gesamtbetrag:
Barwert gem. HGB 31.12.2023
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2023
|
2.408,30 €
27.434,00 €
526.081,00 €
-13.794,00 €
|
|
→
|
Josef Thannhuber, ehemaliger Vorstandsvorsitzender
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:
Jährlicher Gesamtbetrag:
Barwert gem. HGB 31.12.2023
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2023
|
6.179,75 €
74.157,00 €
621.881,00 €
-29.454,00 €
|
|
→
|
Gisela Thannhuber, ehemalige Finanzvorständin
Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen:
Jährlicher Gesamtbetrag:
Barwert gem. HGB 31.12.2023
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2023
|
2.145,33 €
25.744,00 €
431.751,00 €
14.466,00 €
|
|
5.5. |
Variable Vergütung (EBT-Beteiligungen)
|
Die variable Vergütung (Bonus) stellt die auf Basis
kurzfristiger Erfolgskennzahlen ermittelte Erfolgsbeteiligung dar.
Sie bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr des Unternehmens. Sie
wird nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat
als Barzahlung geleistet. Bei der Aufsichtsratssitzung am
18.01.2023 wurde festgelegt, dass bei der Betrachtung der
EBT-Beteiligung jeweils der EBT-Wert vor PPA (Purchase Price
Allocation) angesetzt werden soll.
Das System der kurzfristig variablen Vergütung (Bonus) basiert auf
einer direkten Beteiligung des jeweiligen Vorstandes am EBT
(Earnings before Taxes, also Ergebnis vor Steuern) des
Einhell-Konzerns. Die Vorstandsressorts der einzelnen Vorstände
sind aufgabenseitig auf die Entwicklung des Einhell-Konzerns und
die Umsetzung der Konzernstrategie ausgerichtet. Damit ist der
direkte Zusammenhang zwischen dem Konzern-EBT und der kurzfristigen
variablen Vergütung hergestellt.
Aufgrund der historischen Entwicklung ist die zentrale
IT-Organisation des Konzerns nicht in der Einhell Germany AG,
sondern in der 100%-igen Tochtergesellschaft iSC GmbH angesiedelt.
Daher ist der Vorstand IT u. Digitalisierung auch am EBT der iSC
GmbH beteiligt.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung für die
einzelnen EBT-Werte ermittelt. Die Bonuszahlung ist abhängig vom
EBT nach IFRS unter Einberechnung der Rückstellungen für die
Bonuszahlungen.
Des Weiteren sind die Bilanzierungsrichtlinien des
Einhell-Konzerns anzuwenden. Diese sind schriftlich im
Einhell-Bilanzierungshandbuch (in der jeweils gültigen Fassung)
festgelegt und mit dem Konzernabschlussprüfer abgestimmt
(insbesondere: Lagerbewertung, Forderungsbewertung und
Rückstellungen).
Der zur Abrechnung kommende Bonus wird als Barzahlung
geleistet.
Der relative Anteil des Bonus von der Gesamtvergütung liegt bei
den Vorständen zwischen 59% und 66%.
Die variable Vergütung (EBT-Beteiligung) betrugen im
Geschäftsjahr 2023
→
|
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
|
|
| 5,36 % des EBT- Konzern: |
4.147.658,50 € |
|
→
|
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
|
|
| 1,3 % des EBT- Konzern: |
1.006.549,64 € |
|
→
|
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr.
Markus Thannhuber
|
|
| 1,3 % des EBT- Konzern: |
1.006.549,64 € |
|
→
|
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
|
|
| 0,5 % des EBT- Konzern:
1,5 % des EBT- iSC GmbH: |
387.134,48 €
65.158,70 € |
|
5.6. |
Variable Vergütung zur Förderung der Strategie
|
Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable
Vergütung, basiert auf individuellen Zielen, welche auf die
langfristige Ausrichtung des Unternehmens einzahlen. Diese werden
unter Betrachtung der strategischen Schwerpunkte im Vorstandressort
festgelegt. Die variable Vergütung wird, nach Feststellung des
Jahresabschlusses und der Ermittlung der individuellen
Zielerreichung durch den Aufsichtsrat, als Barzahlung
geleistet.
Für die weitere Entwicklung der Einhell Germany AG und den
Einhell-Konzern ist die Orientierung aller Vorstandsressorts auf
die Umsetzung der Strategie 2025 von wesentlicher Bedeutung. Aus
diesem Grund sind mit jedem Vorstand individuelle Ziele vereinbart,
die auf diese Zielsetzung abzielen.
Der relative Anteil der auf die Förderung der Strategie
ausgerichteten variablen Vergütung von der Ziel-Gesamtvergütung
liegt bei den Vorständen zwischen 6% und 34%.
Vorsitzender des Vorstandes: Andreas Kroiss
Beim Vorsitzenden des Vorstandes wird die zukunftsorientierte
nachhaltige Ausrichtung mit einer zusätzlichen zweckgebundenen
Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns erreicht. Für diese
zusätzliche Beteiligung ist zwingend der Kauf von
Einhell-Vorzugsaktien vereinbart. Die Nachhaltigkeit wird dadurch
unterstützt, dass ein Verkauf dieser Aktien während des bestehenden
Vorstandsmandats nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist diese
zweckgebundene Beteiligung auch Teil des Altersvorsorgepakets und
geht mit dem Verzicht von Abstandszahlungen einher.
Vorstand Technik: Dr. Markus Thannhuber
| a) erfolgreiche IP-Anmeldungen |
| b) Entwicklung der Produktqualität |
| c) Entwicklung der
Sourcing-Gesellschaften in Asien |
| d) Entwicklung der ECO
Gesellschaften |
Mit diesen Zielen wird die Arbeit des Vorstandes Technik an der
Umsetzung der Strategie in den Bereichen Produktentwicklung,
Produktqualität; Sourcing-Prozesse sowie die Einbindung in
nachhaltige technologische Trends direkt gemessen.
Vorstand Finanzen: Jan
Teichert |
a) |
Gesamtkapitalrentabilität der letzten
drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre. |
| b) |
Erfolgreich integrierte
M&A-Projekte |
Zur Sicherstellung einer nachhaltig und langfristig stabilen
finanztechnischen Gestaltung wird der jeweilige Durchschnitt der
Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre als Basis der Berechnung der variablen Vergütung
herangezogen.
Neben dem geplanten organischen Wachstum sieht die Strategie
2027/29 auch die Nutzung von Wachstumspotentialen durch
M&A-Projekte vor. Dabei kommt der rechtlichen und finanziellen
Gestaltung der M&A-Prozesse, aber auch der nachhaltigen
Integration der M&A-Objekte erhebliche Bedeutung zu. Daher ist
die Beteiligung des Vorstands Finanzen an der erfolgreichen
Umsetzung dieser Projekte nachhaltig sinnvoll.
Vorstand IT und Digitalisierung: Dr. Christoph Urban
| a) |
Langfristig, nachhaltige Transformation
der IT- und Digitalisierungsstrukturen |
| b) |
Strategischer Ausbau des Service
Managements im Konzern |
Die Digitalisierung in vielen Bereichen des Unternehmens und die
daran ausgerichtete, zukunftsorientierte Weiterentwicklung unserer
IT-Infrastruktur und Applikationslandschaft ist eine der
wesentlichen Voraussetzungen für die nachhaltige Erfüllung der
Ziele der Strategie 2027/29. Dabei geht es einerseits um das Heben
von Verbesserungspotentialen in der Automatisierung von Prozessen
und andererseits um die Absicherung dieser Systeme gegen
unerlaubten Zugriff (Cyber Security).
Mit dem Aufbau eines A-Brand im DIY sind auch die Ansprüche an
den After-Sales-Service der Einhell Organisation gestiegen. Als
wesentliche strategische Stoßrichtung der Strategie 2027/2029 wurde
daher „bester Service in der DIY-Branche“ als Zielsetzung
angesetzt. In seiner Verantwortung für die globale
Serviceorganisation wird Herr Dr. Urban auch am strategischen
Ausbau des Service-Managements gemessen.
Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable
Vergütung betrug im Geschäftsjahr 2023
→
|
|
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
|
|
|
| 3,0 % des EBT- Konzern: |
2.322.806,85 € |
|
|
| (zwingend zum Kauf von
EINHELL-Vorzugsaktien zu verwenden) |
|
|
| Entsprechend des Vorstandsdienstvertrag
hat Herr Kroiss jeweils bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres
den Nettobetrag dieser Vergütungskomponente in den Ankauf von
EINHELL Vorzugsaktien zu investieren und dies nachzuweisen.
Diese Vergütungskomponente entfällt zu dem Zeitpunkt, an dem Herr
Kroiss 5,0% der Gesamtaktien hält. |
|
→
|
|
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
|
|
| a) |
Gesamtkapitalrentabilität der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. |
225.460,18 € |
|
| b) |
Erfolgreich integrierte
M&A-Projekte |
101.410,38 € |
|
|
| Diese Komponente setzt sich aus den
Ergebnissen der Gesellschaften in Kanada, Finnland, Thailand und
Vietnam zusammen. |
|
→
|
|
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr.
Markus Thannhuber
|
|
| a) |
erfolgreiche IP-Anmeldungen |
17.280,25 € |
|
|
| Insgesamt ist Herr Dr. Thannhuber an 68
IP Anmeldungen für den Einhell Konzern beteiligt. Die Berechnung
des Bonus wurde nach Verfahren nach Prof. Dr. Ing. H.E. Cohausz für
das Geschäftsjahr 2023 durchgeführt. |
|
| b) |
Entwicklung der Produktqualität |
48.000,- € |
|
| c) |
Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften
in Asien |
60.000,- € |
|
| d) |
Entwicklung der ECO Gesellschaften |
0,- € |
|
→
|
|
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
|
|
| a) |
Langfristig, nachhaltige Transformation
der IT & Digitalisierungsstrukturen |
| |
|
| 25.000,- € |
| |
| b) |
Strategischer Ausbau des
Service-Management im Konzern |
| |
|
| 25.000,- € |
| |
5.7. |
Leistungen im Falle des Ausscheidens
|
Im Falle der Nichtverlängerung von Vorstandsverträgen als auch
bei vorzeitiger Beendigung sind die dann fälligen Abstandszahlungen
dienstvertraglich geregelt. Dies ist in den individuellen
Dienstverträgen der Vorstände transparent verankert.
Die Vorstandsmitglieder erhalten bei 12 Jahren ununterbrochener
Zugehörigkeit zum Vorstand der Einhell Germany AG bei Ausscheiden
aus dieser Funktion eine einmalige Abstandszahlung in festgelegter
Höhe bezogen auf die Durchschnittsvergütung der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Darüber hinaus wird die jeweilige Versicherungsprämie zu
individuellen Pensionszusagen bei Nichtverlängerung sowie bei
vorzeitiger Beendigung des Vertrages für weitere 2 Jahre von Seiten
des Unternehmens gezahlt.
Bei Vorstandsmitgliedern mit einer Vorstandzugehörigkeit unter 12
Jahren erfolgt die Ermittlung der Abstandszahlung auch auf Basis
der letzten drei Jahre (soweit vorhanden), wobei der Anspruch
zeitanteilig (pro Jahr 1/12) ermittelt wird.
Beim Vorsitzenden des Vorstandes sind die Ansprüche auf eine
Abstandszahlung durch die oben bereits beschriebene zusätzliche
zweckgebundene Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns abgelöst
worden.
Die Ansprüche auf Abstandszahlungen betrugen zum
31.12.2023
→
|
für den Finanzvorstand, Jan Teichert:
|
|
| 1.750.998,80 € |
|
→
|
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr.
Markus Thannhuber:
|
|
| 1.697.163,26 € |
|
→
|
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph
Urban:
|
|
| 657.818,04 € |
|
5.7.2. |
Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
|
Bei allen Vorständen ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
individualarbeitsvertraglich verankert. Besteht die Gesellschaft
bei Beendigung des Vorstandsmandats vor Erreichen des 60.
Lebensjahres des jeweiligen Vorstandes auf das nachvertragliche
Wettbewerbsverbot, so erhält der Vorstand eine Karenzentschädigung
für die nachfolgenden 2 Jahre.
Die Höhe der Karenzentschädigung ist auf das Grundgehalt zuzgl. der
durchschnittlichen variablen Vergütung (EBT-Beteiligung gem. 4.4)
der letzten 2 Jahre festgelegt. Die Festlegungen der §§ 74 ff. HGB
kommen zur Anwendung. (§ 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG).
5.8. |
Vergütungsanteile von Dritten an die Vorstandsmitglieder
|
Im Betrachtungszeitraum hat kein Vorstandsmitglied auf Grund
seines Vorstandsmandats Vergütungsanteile von Dritten erhalten. (§
162 Abs. 2 Nr. 1 AktG)
5.9. |
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG
|
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG
Es ist dienstvertraglich festgelegt, dass bei Eintreten der
Voraussetzung gem. § 87 Abs. 2 AktG der Aufsichtsrat die Vergütung
in allen Teilen anpassen kann. Dem jeweiligen Vorstandsmitglied
steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
Eine Möglichkeit zur Rückforderung variabler
Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen und dementsprechend ist
auch keine Rückforderung erfolgt.
H) |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates
|
Die für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungsregeln für
den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung am 23. Juni. 2023 mit
Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2023 verabschiedet. Sie ist in § 6
Abs. 3 der Satzung der Einhell Germany AG verankert.
Die Aufsichtsratsvergütung ist einerseits als Festvergütung und
anderseits als zusätzliche Vergütung in Zusammenhang mit der
Dividendenausschüttung festgelegt.
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h.
c. Dieter Spath |
| (vorläufig) |
Aufsichtsratsvergütung für 2023 als
Vorsitzender |
==> |
63.000,00 € |
Zusatzvergütung für Stamm- und
Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) |
==> |
45.360,00 € |
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro
Sitzung 525,- €) |
==> |
2.625,00 € |
|
| 110.985,00 € |
+ 19% Umsatzsteuer |
| 21.087,15 € |
|
| 132.072,15 € |
Philipp Thannhuber |
| (vorläufig) |
Aufsichtsratsvergütung für 2023 als
stellv. Vorsitzender |
==> |
31.500,00 € |
Zusatzvergütung für Stamm- und
Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) |
==> |
29.767.50 € |
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro
Sitzung 525,- €) |
==> |
2.625,00 € |
|
| 63.892,50 € |
+ 19% Umsatzsteuer |
| 12.139,58 € |
|
| 76.032,08 € |
Maximilian Fritz |
| (vorläufig) |
Aufsichtsratsvergütung für 2023 |
==> |
15.000,00 € |
Zusatzvergütung für Stamm- und
Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) |
==> |
14.175,00 € |
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro
Sitzung 525,- €) |
==> |
2.625,00 € |
|
| 31.800,00 € |
*) Berechnung für die Zusatzvergütung
Ausschüttung gesamt 10.820.096 € ./. 3.774.400 Stück = 2,866706
Somit 27malige Überschreitung der 0,36 EUR um 0,09 EUR (siehe
Satzung)
27 x 525,-EUR = 14.175,- EUR
Der AR-Vorsitzende erhält das 3,2fache der Überschreitung und sein
Vertreter das 2,1fache.
Der dritte Aufsichtsrat bekommt die einfache Überschreitung.
I. |
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der
jährlichen Veränderung der Vergütung
|
Die nachfolgende Tabelle stellt gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
AktG die Ertragsentwicklung des Einhell Konzerns, die jährliche
Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
sowie die jährliche Veränderung der Durchschnittsvergütung
der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf
Jahre dar. Darüber hinaus ist die Entwicklung weiterer Kennzahlen
in diesem Zeitraum vergleichend dargestellt.
Die Ertragsentwicklung wird anhand der Konzern-Kennzahlen
Umsatzerlöse, EBT und Ergebnis je Aktie abgebildet. Ergänzend
hierzu wird der Börsenkurs jeweils zum 31.12. sowie der
Jahresüberschuss der Einhell Germany AG gem. IFRS dargestellt.
Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den
Personalaufwand für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr
zuzurechnende kurzfristige variable Vergütungsbestandteile.
Ebenfalls als vertikale Vergleichsgröße ist die
Vergütungsentwicklung der ersten Führungsebene nach dem Vorstand
entsprechend dargestellt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung des EBT des
Konzerns zur Entwicklung der einzelnen Vergütungskomponenten des
Vorstandes dar, um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem
Erfolg des Unternehmens und der Vergütung des Vorstandes zu
verdeutlichen.
J. Sonstiges
Die Gesellschaft unterhält eine
Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für die Organmitglieder und
bestimmte Mitarbeiter des Einhell Konzerns. Sie wird jährlich
abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt
das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der
Personenkreis bei der Ausübung seiner Tätigkeit für
Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police für das
Geschäftsjahr 2023 ist für die Mitglieder des Vorstandes ein
Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes
entspricht.
Landau an der Isar, 28.03.2024
Für den Vorstand |
Für den Aufsichtsrat |
Andreas Kroiss
Vorsitzender des Vorstandes
der Einhell Germany AG |
Jan Teichert
Finanzvorstand
der Einhell Germany AG |
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr.
h. c. Dieter Spath
Vorsitzender des Aufsichtsrates |
|
|
|
K. |
Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers
|
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES
VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
An die Einhell Germany AG, Landau an der Isar
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Einhell Germany AG, Landau an
der Isar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2
AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162
Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in
allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2
AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf
den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung
mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS
870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des
Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir
haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW
Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die
Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1)
angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung
und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigter
Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit
haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die
Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der
dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG
entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben,
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und
hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir
durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle
Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche
Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der
einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des
Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung,
den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der
Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu
bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in
Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche
Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem
Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Nürnberg, den 28. März 2024
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Landgraf
Wirtschaftsprüfer |
Welsch
Wirtschaftsprüfer |
|
|
|
|
|
7. |
Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Einhell Germany AG, Herr
Univ.-Prof. Dr.-Ing.
Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, hat sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am
28. Juni 2024 niedergelegt. Deshalb ist die Ergänzungswahl eines
von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieds im Aufsichtsrat
erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Alt.
4, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 6 der Satzung aus
drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre
durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Ein Mitglied wird gemäß
den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Manfred Schwaiger,
Gauting, Ordinarius für Betriebswirtschaft und Vorstand des
Instituts für Marktorientierte Unternehmensführung an der
Ludwig-Maximilians-Universität München, als Vertreter der Aktionäre
in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung
dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Restlaufzeit von Herrn
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, also bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2027 beschließt.
Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des
Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die er
sich für seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die
Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.
Herr Prof. Dr. Manfred Schwaiger verfügt über Sachverstand auf
dem Gebiet der Abschlussprüfung und erfüllt die Voraussetzungen des
§ 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG.
Herr Prof. Dr. Manfred Schwaiger ist nicht Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die
Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Empfehlung C.13 des
Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen dem hier
vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den Gesellschaften des
Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell Germany AG oder einem
wesentlich an der Einhell Germany AG beteiligten Aktionär
andererseits.
Nähere Angaben zum Werdegang des vorgeschlagenen Kandidaten sind
den unter
https://www.einhell.com/HV2024 |
eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.
|
8. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG), die Neueinteilung des
Grundkapitals (Aktiensplit) und damit verbundene Änderungen der
Satzung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit Euro
9.662.464,00 und ist eingeteilt in Stück 2.094.400 Stammaktien und
Stück 1.680.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Form von
Stückaktien. Auf jede der Stück 3.774.400 Aktien entfällt damit ein
rechnerischer Anteil am Grundkapital von Euro 2,56.
Um die Liquidität der Aktien zu erhöhen und dadurch eine
positive Wirkung an der Börse zu erzielen, wollen Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Neueinteilung des
Grundkapitals (Aktiensplit) im Verhältnis 1 : 3 vorschlagen. Im
Ergebnis führt diese Maßnahme zu einer Verringerung des
rechnerischen Anteils der einzelnen Stückaktie am Grundkapital auf
unter Euro 1,00.
Damit würde jeder Stamm- und Vorzugsaktionär unserer
Gesellschaft anstelle einer Stückaktie mit einem rechnerischen
Anteil von Euro 2,56 nunmehr drei Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil von unter Euro 1,00 erhalten.
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG darf der auf die einzelne Aktie
entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals jedoch einen Euro
nicht unterschreiten. Dementsprechend setzt ein Aktiensplit in dem
genannten Verhältnis vorab eine Erhöhung des Grundkapitals voraus.
Vor dem Aktiensplit soll das Grundkapital der Gesellschaft nach den
Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um Euro 1.660.736,00 auf
Euro 11.323.200,00 durch Umwandlung eines Teilbetrags der unter der
Bilanzposition Gewinnrücklagen zusammengefassten anderen
Gewinnrücklagen gemäß (§ 266 Abs. 3 A. III. 4 HGB) von Euro
1.660.736,00 ohne Ausgabe neuer Aktien erhöht werden. Im Anschluss
daran kann das Grundkapital durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1
: 3 neu eingeteilt werden.
Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie die darauf
aufbauende Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) machen
neben der Änderung zur Höhe und Einteilung des Grundkapitals in § 4
Abs. (1) der Satzung auch Folgeänderungen in § 12 Abs. (2), Abs.
(3) und Abs. (4) der Satzung zur Gewinnverwendung erforderlich.
Mit der technischen Abwicklung soll die M.M.Warburg & CO (AG
& Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, beauftragt
werden. Die Depotbanken werden die Depotbestände nach Eintragung
der Kapitalerhöhung und der zur Durchführung des Aktiensplits
erforderlichen Satzungsänderung im Handelsregister des Amtsgerichts
Landshut und, soweit rechtlich erforderlich, der Zulassung der
Aktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse
(Prime Standard), sowie im Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, München, Stuttgart und Tradegate Exchange am Tag der
Notierungsaufnahme im Verhältnis 1 : 3 umbuchen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
a) |
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG)
Das in Stück 2.094.400 Stammaktien und Stück 1.680.000
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Form von Stückaktien eingeteilte
Grundkapital der Gesellschaft von Euro 9.662.464,00 wird nach den
Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um Euro 1.660.736,00 auf
Euro 11.323.200,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags von
Euro 1.660.736,00 der in der letzten Jahresbilanz zum 31. Dezember
2023 unter der Bilanzposition Gewinnrücklagen zusammengefassten
anderen Gewinnrücklagen (§ 266 Abs. 3 A. III. 4 HGB) in
Grundkapital.
Die Kapitalerhöhung wird gem. § 207 Abs. 2 Satz 2 AktG ohne
Ausgabe neuer Aktien in der Weise durchgeführt, dass das
Grundkapital - wie vorstehend ausgeführt - erhöht wird und sich
dadurch der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige
Betrag des Grundkapitals auf Euro 3,00 erhöht.
Der Kapitalerhöhung wird die letzte Jahresbilanz zum 31.
Dezember 2023 zugrunde gelegt, welche Bestandteil des vom Vorstand
aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten und damit
festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember
2023 ist. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, dessen
Bestandteil die letzte Jahresbilanz ist, wurde vom Abschlussprüfer
der Gesellschaft, der Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Nürnberg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen.
|
b) |
Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit)
Vorbehaltlich der Eintragung der unter Ziffer 1 dieses
Tagesordnungspunkts 8 zu beschließenden Erhöhung des in Stück
2.094.400 Stammaktien und Stück 1.680.000 Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht in Form von Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der
Gesellschaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um Euro
1.660.736,00 auf Euro 11.323.200,00 in das Handelsregister der
Gesellschaft wird das so erhöhte Grundkapital der Gesellschaft von
Euro 11.323.200,00 sodann neu eingeteilt in Stück 6.283.200
Stammaktien und Stück 5.040.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in
Form von Stückaktien (Aktiensplit im Verhältnis 1 : 3). Im Übrigen
wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
näheren Einzelheiten der Neueinteilung des Grundkapitals,
einschließlich der Börsenzulassung der Aktien, festzusetzen.
|
c) |
Satzungsänderungen
In Anpassung an die vorstehenden Beschlüsse werden die folgenden
Bestimmungen der Satzung neu gefasst:
aa) |
§ 4 Abs. (1) der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
„(1) |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 11.323.200,00
(in Worten: elf Millionen dreihundertdreiundzwanzigtausend
zweihundert Euro).
Es ist eingeteilt in Stück 11.323.200 Stückaktien, und zwar
in
Stück 6.283.200 Stammaktien sowie
Stück 5.040.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Die Aktien lauten auf den Inhaber.“
|
|
bb) |
§ 12 Abs. (2) bis Abs. (4) der Satzung erhalten folgenden
Wortlaut:
„(2) |
Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht (§ 4) erhalten aus dem
jährlichen Bilanzgewinn eine um Euro 0,02 je Vorzugsaktie höhere
Dividende als die Stammaktien, mindestens jedoch eine Dividende in
Höhe von Euro 0,05 je Vorzugsaktie.
|
(3) |
Die Mindestdividende in Höhe von Euro 0,05 je Vorzugsaktie geht
der Verteilung einer Dividende auf die Stammaktien vor.
|
(4) |
Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre nicht
zur Ausschüttung von Euro 0,05 je Vorzugsaktie aus, so werden die
fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden
Geschäftsjahre nachgezahlt, und zwar nach Verteilung der
Mindestdividende auf die Vorzugsaktien für diese Geschäftsjahre und
vor der Verteilung einer Dividende auf die Stammaktien. Das
Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanteils desjenigen
Geschäftsjahres, aus dessen Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die
Vorzugsaktien geleistet wird.“
|
|
|
d) |
Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehenden Beschlüsse,
soweit diese der Eintragung in das Handelsregister bedürfen,
gemeinsam zur Anmeldung in das Handelsregister zu bringen, jedoch
mit der Maßgabe, dass zunächst der Beschluss zur Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln (a) und erst dann der Beschluss über den
Aktiensplit (b) und die weiteren Satzungsänderungen (c) eingetragen
werden.
|
|
9. |
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung und über das
Vergütungssystems der Aufsichtsratsmitglieder sowie die
entsprechende Satzungsänderung
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG muss die Hauptversammlung mindestens
alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
abstimmen. Aber auch außerhalb dieses Turnus kann die
Hauptversammlung jederzeit einen entsprechenden Beschluss fassen.
Bei einer Änderung der Vergütung oder des Vergütungssystems ist ein
außerturnusmäßiger Beschluss im Hinblick auf die ausschließliche
Zuständigkeit der Hauptversammlung gar erforderlich.
Grundlage der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist § 6
Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft. Diese Satzungsbestimmung
wurde zuletzt durch Beschlussfassung der Hauptversammlung am 23.
Juni 2023 geändert. Etwaige Neben- oder Zusatzvereinbarungen
bestehen nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die von der
Hauptversammlung am 23. Juni 2023, geänderte Vergütung in ihrer
Höhe und konkreten Ausgestaltung des Vergütungssystems für den
Aufsichtsrat im Hinblick auf die Aufgaben der
Aufsichtsratsmitglieder und die Situation des Unternehmens
angemessen sind.
Infolge des Wirksamwerdens des Aktiensplits, wie er unter
Tagesordnungspunkt 8 dieser Einberufung vorgeschlagenen wird, würde
sich die zusätzliche Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nach § 6
Abs. (3) Unterabsatz 2 der Satzung jedoch aufgrund ihrer
Abhängigkeit von der Höhe der Dividendenausschüttung je Aktie
wesentlich verringern, so dass die Angemessenheit nach Ansicht von
Vorstand und Aufsichtsrat entfiele. Um die Angemessenheit der
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auch nach Wirksamwerden des
Aktiensplits sicherzustellen, soll die zusätzliche
dividenden-basierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder dem
Verhältnis des Aktiensplits von 1 : 3 entsprechend angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
a) |
§ 6 Abs. (3) der Satzung erhält folgenden neuen Wortlaut:
„(3) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung,
die für ein Aufsichtsratsmitglied Euro 15.000,-- beträgt. Der
Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 4,2-fache, sein Stellvertreter
das 2,1-fache dieser Vergütungen.
Weiterhin erhält jedes Aufsichtsratsmitglied in den
Geschäftsjahren, in denen der aus der Division des Gesamtbetrages
der Dividendenausschüttung durch die Anzahl der insgesamt
ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien errechnete Betrag je Aktie
Euro 0,12 übersteigt, eine zusätzliche Vergütung von Euro 525,--
für jeweils Euro 0,03, die über Euro 0,12 je Aktie ausgeschüttet
werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 3,2-fache, sein
Stellvertreter das 2,1-fache dieser Vergütungen.
Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein
Sitzungsgeld in Höhe von EUR 525,--. Ein Ersatz der baren Auslagen
ist mit dem Sitzungsgeld abgegolten.
Die jeweilige ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last
fallenden Umsatzsteuer wird den Aufsichtsratsmitgliedern
erstattet.
Die Aufsichtsratsvergütungen sind unverzüglich nach der
jeweiligen Hauptversammlung zur Zahlung fällig, die über das
jeweilige Geschäftsjahr beschließt. Scheiden Mitglieder des
Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat
aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig.“
|
|
b) |
Im Übrigen wird die in § 6 Abs. (3) der Satzung der Einhell
Germany AG geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder,
einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert,
bestätigt.
|
c) |
Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehenden Beschlüsse,
soweit diese der Eintragung in das Handelsregister bedürfen, zur
Anmeldung in das Handelsregister zu bringen, jedoch mit der
Maßgabe, dass zunächst die Beschlüsse unter Tagesordnungspunkt 8
dieser Einberufung eingetragen werden.
|
|
10. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. (2) Satz 2
der Satzung
§ 8 Abs. (2) Satz 2 der Satzung der Gesellschaft bestimmt gemäß
§ 123 Abs. 4 Satz 2 AktG, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist.
Durch das am 15. Dezember 2023 in Kraft getretene Gesetz zur
Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
(Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2
AktG geändert. Danach ist der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den
Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen.
Eine materiell-rechtliche Änderung der Frist ist hiermit nicht
verbunden. Um die neue gesetzliche Regelung in der Satzung der
Gesellschaft zu reflektieren, soll § 8 Abs. (2) Satz 2 der Satzung
der Gesellschaft entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8 Abs. (2) Satz
2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
„Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den
Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen
und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
nicht mitzurechnen sind.“
|
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in Stück 2.094.400 Stammaktien und Stück
1.680.000 Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im
Zeitpunkt der Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die
Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm-
und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts nur
diejenigen Stammaktionäre nach § 8 Abs. (1) der Satzung berechtigt,
die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also bis zum Ablauf des 21.
Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der
folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse anmelden:
Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: einhell@linkmarketservices.eu
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht gemäß § 8
Abs. (2) der Satzung ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des
22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den 6.
Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“). Der gesetzliche
Nachweisstichtag entspricht materiell-rechtlich weiterhin dem nach
der bisherigen Regelung des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a. F. und § 8
Abs. (2) Satz 2 der Satzung der Gesellschaft maßgeblichen
Zeitpunkt, also dem Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der
vorgenannten Adresse oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis zum
Ablauf des 21. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag im Hinblick auf
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts. Gemäß § 123 Abs. 4
Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme
an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktionäre) oder für die
Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien) als Aktionär nur, wer
den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
beziehungsweise der Anmeldung ist keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Aktionäre können
deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre
Aktien verfügen. Eine Verfügung nach dem Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur
Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien halten und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der
Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung
Stammaktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen
Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind
eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt
„Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute
bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei
vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung
verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen,
Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten,
sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs.
1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Die Erteilung der Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der
Nachweis der Bevollmächtigung per Post oder E-Mail an die
Gesellschaft spätestens bis zum 27. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ),
unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse
Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: einhell@linkmarketservices.eu
übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist
der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn
die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Wir bitten unsere Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung,
Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und den Widerruf von
Vollmachten, soweit diese postalisch übermittelt werden, bis
Donnerstag, den 27. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (Eingang bei der
Gesellschaft) zu übermitteln.
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten,
können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden,
welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.einhell.com/HV2024
zum Download zur Verfügung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Stammaktionäre können sich für die Stimmabgabe auch durch die
von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Falle einer
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt
„Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im
Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung“
genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis spätestens 27. Juni
2024, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen
werden.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten
und in der Hauptversammlung erschienenen Stammaktionären an, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular wird nach
ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.einhell.com/HV2024
zum Download zur Verfügung.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben und sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu
den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu -
mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2
AktG - bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären oder zu
etwaigen vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich
gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären
vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen weder im
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen oder
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur
Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG
Stamm- und Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
Euro 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis
zum 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugegangen ist.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen bitten wir an
folgende Adresse zu senden:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau an der Isar
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung
mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter der Internetadresse
https://www.einhell.com/HV2024
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127
AktG
Darüber hinaus können Stamm- und Vorzugsaktionäre der
Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats
übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu
richten an:
Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: einhell@linkmarketservices.eu
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß
§ 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
https://www.einhell.com/HV2024
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum
13. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse
oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für
eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG
erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären bleiben für die Veröffentlichung
unberücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG
genannten Voraussetzungen absehen. Wahlvorschläge werden zudem nur
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.einhell.com/HV2024
zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter
derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Datenschutz
Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die
Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft
personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für
damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer
gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder
Aufbewahrungspflichten) verwendet.
Nähere Informationen zum Datenschutz sind über die
Internetadresse
https://www.einhell.com/HV2024
abrufbar. Die Einhell Germany AG sendet diese Informationen auf
Anforderung auch in gedruckter Form zu.
Landau an der Isar, im Mai 2024
Einhell Germany AG
Der Vorstand
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