Entschädigungszahlung an die Streubesitzaktionäre aufgrund
Beendigung des REIT-Status in Höhe von EUR 2,81
je Aktie
Hamburg, 13. Dezember 2024 –
Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1)
(„alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt,
dass heute die Entschädigungszahlung, die gemäß § 20 der Satzung
der Gesellschaft im Falle der Beendigung der Steuerbefreiung an
Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung
weniger als 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten
(„Streubesitzaktionäre“), auf EUR 2,81 je Aktie festgelegt
wurde („Entschädigungszahlung“).
Am 18. September 2024 hatte die
Gesellschaft bereits bekanntgegeben, dass alstria die Anforderungen
des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit
börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und
daher voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am
31. Dezember 2024 verlieren wird, da durch das
Übertragungsverlangen der BPG Holdings Bermuda Limited, einer
Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, gemäß §§ 327a ff.
AktG und dem damit initiierten aktienrechtlichen Squeeze Out jede
alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine
REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von
mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3 REIT-G)
ausgeschlossen wird.
Gemäß § 20 der Satzung der
Gesellschaft haben die Streubesitzaktionäre Anspruch auf eine
Entschädigung, die dem Ausschüttungsnachteil entspricht, der –
unter Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf
pauschaler Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß §
18 Abs. 3 REIT-Gesetz entsteht, und verbindlich bestimmt wird durch
einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden
Wirtschaftsprüfer.
Der auf entsprechenden Antrag der
Gesellschaft vom IDW benannte und anschließend von der Gesellschaft
beauftragte Wirtschaftsprüfer KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute sein Gutachten zur
Bestimmung des Aufschüttungsnachteils vorgelegt und einen
Ausschüttungsnachteil in Höhe von EUR 2,81 je Aktie ermittelt.
Der Ausschüttungsnachteil wurde unter
Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.
herausgegebenen Grundsätze zur Unternehmensbewertung (IDW S 1)
ermittelt. Im Rahmen der Wertermittlung wurde die durch die BNP
Paribas Real Estate Consult GmbH vorgenommene vorläufige Bewertung
des Immobilienportfolios der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 in
Höhe von ca. EUR 4,14 Milliarden
berücksichtigt.
In Übereinstimmung mit der Satzung
hat der Vorstand festgelegt, dass die Entschädigungszahlung allen
Streubesitzaktionären, die Aktien am 31. Dezember 2024 halten,
automatisch gutgeschrieben wird. Die Entschädigungszahlung wird
grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des
darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt
26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über
die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken
ausgezahlt. Sie wird den Streubesitzaktionären voraussichtlich um
den 9. Januar 2025 gutgeschrieben.
Weitere Details zu dem
Zahlungsprozess werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite
der Gesellschaft unter Presse/Mitteilungen
bekanntgegeben.
Kontakt:
Ralf Dibbern
Manager Reporting & Advisory
Steinstr. 7
20095 Hamburg
+49 (0) 40 226 341-329
rdibbern@alstria.de
Weitere Informationen:
www.alstria.de
www.beehive.work
www.linkedin.com/company/alstria-office-reit-ag
Über alstria
Die alstria office REIT-AG ist der
führende Immobilienmanager in Deutschland und konzentriert sich
ausschließlich auf deutsche Büroimmobilien in ausgewählten Märkten.
Unsere Strategie basiert auf dem Besitz und dem aktiven Management
unserer Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus. Wir verfügen
über eine tiefe Kenntnis unserer Märkte und bieten unseren Mietern
einen umfassenden Service. alstria strebt die Schaffung langfristig
nachhaltiger Werte an, nutzt aber auch Ineffizienzen in den Märkten
zur Erzielung kurzfristiger Arbitragegewinne.
Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein
Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren dar. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete
Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation
und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit der alstria office
REIT-AG (alstria) betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen
Erwartungen und Annahmen des Vorstands von alstria. Diese
Erwartungen und Annahmen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken
und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der
tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können.
Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen
Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den
Kerngeschäftsfeldern und -märkten von alstria ergeben. Auch die
Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler
und internationaler Vorschriften, insbesondere hinsichtlich
steuerlicher und die Rechnungslegung betreffende Vorschriften,
können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren
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Abweichungen erhöhen. alstria übernimmt keine Verpflichtung, die
hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu
revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum
entsprechende Umstände eintreten oder andere unvorhergesehene
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zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder
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