Insiderinformation gem. Art. 17 MAR
Alexanderwerk AG, Remscheid
ISIN DE000A37FTW0
Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT
invest AG, Bad Brückenau
Der Vorstand der Alexanderwerk AG hat durch Ad hoc-Mitteilung
vom 24. Juni 2024 mitgeteilt, dass die ordentliche
Hauptversammlung 2024 bislang nicht einberufen werden konnte, weil
ein Aufsichtsratsmitglied sich derzeit nicht an Sitzungen des
Aufsichtsrats oder Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im
Umlaufverfahren beteiligt und der dreiköpfige Aufsichtsrat deshalb
nach § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwärtig nicht
beschlussfähig ist.
Daraufhin hat die HWT invest AG, Bad Brückenau, gemäß § 122
Abs. 1 AktG die Einberufung der Hauptversammlung der
Alexanderwerk AG zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit folgenden
Tagesordnungspunkten verlangt:
- TOP 1: Vorlagen des Vorstands an die Hauptversammlung
gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
- TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
- TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
- TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
- TOP 6: Beschlussfassung über die Billigung des
Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
- TOP 7: Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern
Die HWT invest AG hat das Verlangen damit begründet, dass die
ordentliche Hauptversammlung 2024 der Alexanderwerk AG innerhalb
der ersten acht Monate des Geschäftsjahres stattzufinden habe und
dass diese bislang nicht einberufen worden sei. Mit Blick auf die
gesetzlichen Einberufungsfristen sei die ordentliche
Hauptversammlung 2024 spätestens bis Mitte Juli 2024 einzuberufen,
damit sie noch innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres
stattfinden könne. Dies sei bislang nicht geschehen und ein
weiteres Zuwarten sei den Aktionären – insbesondere aufgrund der
gegenwärtigen Beschussunfähigkeit des Aufsichtsrats – nicht
zuzumuten.
Als Nachfolger für die zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglieder,
die Herren Franz-Bernd Daum und Jürgen F. Kullmann (siehe hierzu
die Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 29. Februar 2024
sowie vom 11. Juni 2024), schlägt die HWT invest AG den Herrn
Dr. Olaf Stiller, Marburg, und den Herrn Francisco José Carlon
Clemente, Remscheid, zur Wahl vor.
Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des
Einberufungsverlangens der HWT invest AG zu dem Schluss gelangt,
dass es die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 AktG erfüllt
und dass er verpflichtet ist, dem Einberufungsverlangen der HWT
invest AG Folge zu leisten.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung zum nächstmöglichen
Termin einberufen. Der Termin, der genaue Inhalt der
Beschlussvorschläge der HWT invest AG, der genaue Ort und der
genaue Zeitpunkt der Hauptversammlung sowie weitere Informationen
für die Aktionäre werden der Einladung zu der Hauptversammlung zu
entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekanntmachen wird.
Alexanderwerk AG
Der Vorstand
Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse
6-24, 42857 Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com
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