Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
14 Oktober 2024 - 3:47PM
EQS Regulatory News
Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1
lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener
Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
14.10.2024 / 15:47 CET/CEST
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München, den 14.10.2024
Im Zeitraum vom 07. Oktober 2024 bis einschließlich 08. Oktober
2024 hat die Allianz SE insgesamt 88.287 Aktien im Rahmen ihres
laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der
Bekanntmachung vom 16. August 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der
Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum |
Stück Aktien |
Durchschnittskurs (EUR) |
07.10.2024 |
50.000 |
292,8483 |
08.10.2024 |
38.287 |
291,6027 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem
19. August 2024 bis einschließlich 08. Oktober 2024 gekauften
Aktien beläuft sich damit auf 1.760.840 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über
die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs.
3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der
Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
14.10.2024 CET/CEST Die EQS
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2008081 14.10.2024 CET/CEST
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