Merus N.V. gibt geplantes öffentliches Angebot von Stammaktien
bekannt
Merus N.V. (Nasdaq: MRUS) („Merus“, das „Unternehmen“, „wir“ oder
„unser“), ein in der klinischen Phase tätiges Onkologieunternehmen,
das innovative multispezifische Antikörper in voller Länge
(Biclonics® und Triclonics®) entwickelt, hat heute den Beginn eines
geplanten, von Konsortialbanken garantierten öffentlichen Angebots
seiner Stammaktien in Höhe von 300.000.000 USD (die
„Angebotsaktien“) bekanntgegeben. Alle Stammaktien werden von Merus
angeboten. Darüber hinaus plant Merus, den Konsortialbanken eine
30-tägige Option zum Kauf von bis zu weiteren 15 % der
Angebotsaktien (die „Optionsaktien“ und zusammen mit den
Angebotsaktien die „Aktien“) einzuräumen. Das Angebot ist den
Marktbedingungen und sonstigen Abschlussbedingungen unterworfen und
es kann nicht garantiert werden, ob oder wann das Angebot
abgeschlossen, welchen Umfang es tatsächlich haben und zu welchen
Bedingungen es erfolgen wird.
Merus beabsichtigt derzeit, den Nettoerlös aus dem Angebot
zusammen mit seinen vorhandenen Barmitteln, Barmitteläquivalenten
und handelbaren Wertpapieren zu verwenden, um die klinische
Entwicklung seiner Produktkandidaten voranzutreiben, die
präklinische Forschung und Technologieentwicklung voranzutreiben,
sowie für Betriebskapital und allgemeine Unternehmenszwecke.
Jefferies, BofA Securities, Leerink Partners, Guggenheim
Securities und BMO Capital Markets fungieren gemeinsam als
Konsortialführer für das Angebot. Van Lanschot Kempen fungiert als
Lead Manager für das Angebot.
Das Angebot erfolgt im Rahmen eines Shelf Registration Statement
auf Formular S-3, das am 28. Februar 2024 bei der Securities and
Exchange Commission („SEC“) eingereicht wurde und mit der
Einreichung wirksam wurde. Das Angebot erfolgt ausschließlich
mittels eines schriftlichen Prospekts und einer Prospektergänzung,
die Teil der Registrierungserklärung sind und, worauf vorsorglich
hingewiesen wird, (i) keinen „Prospekt“ im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 (die „Prospektverordnung“) darstellen und nicht von
einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums (der „EWR“) geprüft wurden und (ii) keinen
„Prospekt“ im Sinne der Prospektverordnung als Teil des
inländischen Rechts im Vereinigten Königreich kraft des European
Union (Withdrawal) Act 2018 (die „britische Prospektverordnung“)
darstellen und nicht von der Financial Conduct Authority im
Vereinigten Königreich geprüft wurden. Ein vorläufiger
Prospektnachtrag und ein begleitender Prospekt für das Angebot
werden bei der SEC eingereicht und werden auf der Website der SEC
unter www.sec.gov verfügbar sein. Exemplare des vorläufigen
Prospektnachtrags und des begleitenden Prospekts für das Angebot
können, sobald verfügbar, bei Jefferies LLC, zu Händen: Equity
Syndicate Prospectus Department, 520 Madison Avenue, New York, NY
10022, USA, telefonisch unter +1 (877) 821-7388 oder per E-Mail
unter Prospectus_Department@Jefferies.com; BofA Securities
NC1-0220-02-25, zu Händen: Prospectus Department, 201 North Tryon
Street, Charlotte, NC 28255-0001, USA, oder per E-Mail an
dg.prospectus_requests@bofa.com Leerink Partners LLC, zu
Händen: Syndicate Department, 53 State Street, 40th Floor, Boston,
MA 02109, USA, telefonisch unter +1 (800) 808-7525, Durchwahl 6105,
oder per E-Mail an syndicate@leerink.com; Guggenheim
Securities, LLC, zu Händen: Equity Syndicate Department, 330
Madison Avenue, 8th Floor, New York, NY 10017, USA, telefonisch
unter +1 (212) 518-9544, oder per E-Mail
an GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com; oder BMO
Capital Markets Corp., zu Händen: Equity Syndicate Department, 151
W 42nd Street, 32nd Floor, New York, NY 10036, USA, telefonisch
unter +1 (800) 414-3627 oder per E-Mail
an bmoprospectus@bmo.com.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für diese
Wertpapiere dar, noch dürfen diese Wertpapiere in einem Staat oder
einer Rechtsordnung verkauft werden, in der solch ein Angebot, eine
Aufforderung oder ein Verkauf vor der Registrierung oder
Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen einer solchen
Rechtsordnung ungesetzlich wäre.
Bei dieser Pressemitteilung handelt es sich um Werbung und nicht
um einen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung oder der
Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs.
EWR:
In jedem Mitgliedstaat des EWR (jeweils ein „relevanter Staat“)
wurden oder werden im Rahmen des Angebots keine Aktien öffentlich
angeboten, bevor nicht ein Prospekt für die Aktien veröffentlicht
wurde, der von der zuständigen Behörde in diesem relevanten Staat
gebilligt oder gegebenenfalls in einem anderen relevanten Staat
gebilligt und der zuständigen Behörde in diesem relevanten Staat
notifiziert wurde, jeweils in Übereinstimmung mit der
Prospektverordnung, mit der Ausnahme, dass die Aktien in diesem
relevanten Staat jederzeit öffentlich angeboten werden können:
- jeder juristischen
Person, die ein „qualifizierter Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der
Prospektverordnung ist;
- weniger als 150
natürlichen oder juristischen Personen (ausgenommen qualifizierte
Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung), sofern die
vorherige Zustimmung der Vertreter für ein solches Angebot
eingeholt wird; und
- unter allen anderen
Umständen, die unter Artikel 1 Absatz 4 der Prospektverordnung
fallen,
vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei
einem solchen Angebot der Aktien verpflichtet sind, einen Prospekt
gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zu veröffentlichen oder
einen Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung zu ergänzen.
Jede Person, die erstmalig Aktien erwirbt oder der ein Angebot
unterbreitet wird, gilt uns und den Konsortialbanken gegenüber als
zugesichert, garantiert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie
ein „qualifizierter Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der
Prospektverordnung ist.
Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet der Ausdruck
„öffentliches Angebot“ in Bezug auf die Aktien in einem relevanten
Staat die Übermittlung ausreichender Informationen über die
Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in beliebiger
Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu
versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu
entscheiden, und der Ausdruck „Prospektverordnung“ bedeutet die
Verordnung (EU) 2017/1129.
Vereinigtes Königreich:
Vor der Veröffentlichung eines von der britischen
Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority) genehmigten
Verkaufsprospekts für die Aktien wurden und werden keine Aktien im
Rahmen dieses Angebots im Vereinigten Königreich öffentlich
angeboten, jedoch können die Aktien im Vereinigten Königreich
jederzeit öffentlich angeboten werden:
- einer juristischen
Person, bei der es sich um einen qualifizierten Anleger im Sinne
von Artikel 2 der britischen Prospektverordnung handelt;
- weniger als 150
natürlichen oder juristischen Personen (bei denen es sich nicht um
qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der britischen
Prospektverordnung handelt), vorbehaltlich der Einholung der
Einwilligung der Vertreter für ein solches Angebot; und
- unter allen anderen
Umständen, die unter Abschnitt 86 des Financial Services and
Markets Act 2000 (der „FSMA“) fallen,
vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei
einem solchen Angebot der Anteile verpflichtet sind, einen Prospekt
gemäß Abschnitt 85 des FSMA oder Artikel 3 der Prospektverordnung
des Vereinigten Königreichs zu veröffentlichen oder einen Prospekt
gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs
zu ergänzen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die erstmalig
Aktien erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und
den Konsortialbanken gegenüber als zugesichert, garantiert,
anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein „qualifizierter
Anleger“ im Sinne der Prospektverordnung des Vereinigten
Königreichs ist.
Für die Zwecke dieser Regelung bedeutet der Ausdruck
„öffentliches Angebot“ in Bezug auf die Aktien im Vereinigten
Königreich die Übermittlung ausreichender Informationen über die
Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in beliebiger
Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu
versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Anteilen zu
entscheiden.
Darüber hinaus steht die Transaktion, auf die sich diese
Pressemitteilung bezieht, im Vereinigten Königreich nur Personen
zur Verfügung, die „qualifizierte Anleger“ (gemäß der Definition in
der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs) sind, (i) die
über berufliche Erfahrung in Bezug auf Anlagen verfügen, die unter
Artikel 19(5) der FSMA (Financial Promotion) Order 2005 in der
geänderten Fassung (die „Verordnung“) fallen, und/oder (ii) bei
denen es sich um vermögende Personen (oder Personen, denen der
Prospekt auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann)
handelt, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung fallen
(alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“
bezeichnet). Im Vereinigten Königreich sind die hierin genannten
Wertpapiere nur für relevante Personen verfügbar, und jede
Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung,
zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur
mit relevanten Personen getroffen. Jede Person im Vereinigten
Königreich, die keine relevante Person ist, sollte nicht auf der
Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich
darauf verlassen.
Über Merus N.V.
Merus ist ein im klinischen Stadium tätiges
Onkologieunternehmen, das innovative humane bispezifische und
trispezifische Antikörpertherapeutika in voller Länge entwickelt,
die als Multiclonics® bezeichnet werden. Multiclonics® werden nach
Industriestandardverfahren hergestellt und haben in präklinischen
und klinischen Studien mehrere der gleichen Eigenschaften wie
herkömmliche humane monoklonale Antikörper, z. B. eine lange
Halbwertszeit und eine geringe Immunogenität.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im
Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr
1995. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die
sich nicht auf historische Tatsachen beziehen, sollten als
zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden, einschließlich,
jedoch nicht beschränkt auf Aussagen bezüglich des Abschlusses und
des Zeitpunkts des geplanten Angebots, der Erwartungen hinsichtlich
der Gewährung einer 30-tägigen Option für den Kauf zusätzlicher
Stammaktien durch die Konsortialbanken und der beabsichtigten
Verwendung von Nettoerlösen aus dem Angebot. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen
Erwartungen der Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch
Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken,
Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen
oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen
ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.:
unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht
verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte einschränken oder
Rechte an unseren Technologien oder an Biclonics®, Triclonics® und
multispezifischen Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle
Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf
die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung
von Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure
Verfahren zur Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem
Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase
durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln;
mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den
Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen
könnte; unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung
unserer klinischen Studien und die nicht zufriedenstellende
Leistungsfähigkeit dieser Dritten; Auswirkungen der globalen
Instabilität infolge des Russland-Ukraine-Kriegs und des Kriegs im
Nahen Osten; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. keine
geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten
identifizieren oder dass die Leistungsfähigkeit im Rahmen unserer
Zusammenarbeit ggf. nicht zufriedenstellend ist; unsere
Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer
Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen
ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer
proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für
ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern
umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht
die Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend
befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht, bestehende und
potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen
Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht
eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise
angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder als
gegen andere Marken verstoßend erachtet.
Diese und andere wichtige Faktoren, die unter der Überschrift
„Risikofaktoren“ in unserem Quartalsbericht auf Formblatt 10-Q für
das Quartal zum 31. März 2024, der am 8. Mai 2024 bei der
Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde, sowie
in unseren anderen bei der SEC eingereichten Berichten erörtert
werden, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse
erheblich von den in dieser Pressemitteilung gemachten
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen geben die Einschätzungen des Managements zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung wieder. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten
Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu aktualisieren, und
lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere
Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies
ist durch das geltende Gesetz vorgeschrieben. Die Leser werden
darauf hingewiesen, sich nicht über Gebühr auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese nur für den
Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten.
Multiclonics®, Biclonics® und Triclonics® sind
eingetragene Marken von Merus N.V.
Merus NV (TG:2GH)
Historical Stock Chart
Von Mai 2024 bis Jun 2024
Merus NV (TG:2GH)
Historical Stock Chart
Von Jun 2023 bis Jun 2024