VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Kooperation
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Volkswagen AG beschließt Investition von Volkswagen in Rivian Automotive, Inc., in Höhe von zunächst 1 Mrd. USD und beabsichtigt Gründung eines Joint Venture

25.06.2024 / 22:02 CET/CEST
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Volkswagen AG beschließt Investition von Volkswagen in Rivian Automotive, Inc., in Höhe von zunächst 1 Mrd. USD und beabsichtigt Gründung eines Joint Venture mit Rivian Automotive, Inc., im Bereich der E/E-Architektur. Die gesamten Investitionen von Volkswagen in Rivian Automotive, Inc., und das Joint Venture könnten bis 2026 auf bis zu 5 Mrd. USD ansteigen.

Der Vorstand der Volkswagen AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Volkswagen AG beschlossen, dass Volkswagen ein Convertible Promissory Note Purchase Agreement mit Rivian Automotive, Inc., abschließen wird. Nach Maßgabe dieser Vereinbarung wird Volkswagen einen Betrag in Höhe von 1 Mrd. USD als Wandelanleihe an Rivian Automotive, Inc., gewähren. Die Anleihe wandelt sich nach Erhalt der notwendigen regulatorischen Freigaben, nicht jedoch vor dem 1. Dezember 2024, in eine direkte Aktienbeteiligung von Volkswagen an Rivian Automotive, Inc. Die Höhe der Beteiligung richtet sich jeweils zur Hälfte nach bestimmten Durchschnittskursen der Aktien der Rivian Automotive, Inc., zum Zeitpunkt des Abschlusses des Convertible Promissory Note Purchase Agreement bzw. dem Tag der Wandlung.

Zudem beabsichtigen Volkswagen und Rivian Automotive, Inc., ein Joint Venture zur gemeinsamen Schaffung der nächsten Generation der elektrischen/elektronischen Architektur (sogenannte E/E-Architektur) für Elektrofahrzeuge zu gründen. An dem Joint Venture, das gemeinsam paritätisch geführt werden soll, sollen Volkswagen und Rivian Automotive, Inc., jeweils zu 50 % beteiligt sein. Nach erfolgreicher Umsetzung des Joint Venture würde Volkswagen unmittelbaren Zugriff auf die aktuelle E/E-Architektur-Technologie von Rivian Automotive, Inc., zur Nutzung in ihren Elektrofahrzeugen erhalten. Die tatsächliche Umsetzbarkeit des Joint Venture hängt von einer Reihe verschiedener Parameter ab, wie insbesondere den finalen Ergebnissen der weiteren Prüfung der technischen Machbarkeit der Integration der E/E-Architektur in die Fahrzeuge von Volkswagen, den weiteren Verhandlungen zwischen den Parteien sowie den regulatorischen Freigaben. Eine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung des Joint Venture ist vor diesem Hintergrund noch nicht getroffen.

Für den Fall einer erfolgreichen Umsetzung des Joint Venture beabsichtigt Volkswagen, weitere Investitionen in Aktien der Rivian Automotive, Inc., bzw. in das Joint Venture in Höhe von insgesamt 4 Mrd. USD vorzunehmen. Die zusätzlichen Investitionen in Aktien der Rivian Automotive, Inc., würden in zwei Tranchen zu je 1 Mrd. USD in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen und wären davon abhängig, dass die Rivian Automotive, Inc., und das Joint Venture bestimmte Meilensteine erreichen. Mit Blick auf das Joint Venture würde Volkswagen eine Zahlung in Höhe von 1 Mrd. USD zum Zeitpunkt der Gründung des Joint Venture im Jahr 2024 einbringen sowie im Jahr 2026 ein Darlehen in Höhe von 1 Mrd. USD gewähren. Sofern das Joint Venture erfolgreich umgesetzt werden kann und bestimmte weitere Meilensteine erreicht werden, würden sich somit die Gesamtinvestitionen von Volkswagen in Aktien der Rivian Automotive, Inc., und in Eigen- und Fremdmittel in das Joint Venture bis 2026 auf insgesamt 5 Mrd. USD belaufen, wovon ein Betrag von 2 Mrd. USD bereits im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlt werden würde.

Die angekündigte Transaktion könnte einen ungeplanten Liquiditätsabfluss von bis zu 2,0 Mrd. EUR im laufenden Geschäftsjahr zur Folge haben. Daher aktualisiert die Volkswagen AG ihre Finanzprognose für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt: Im Konzernbereich Automobile erwartet die Volkswagen AG nunmehr einen Netto-Cashflow in der Bandbreite von 2,5 Mrd. EUR und 4,5 Mrd. EUR (zuvor: 4,5 Mrd. EUR bis 6,5 Mrd. EUR) und eine Nettoliquidität zwischen 37 Mrd. und 39 Mrd. EUR.



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