KATEK SE: Delisting zum Ablauf des 17. Mai 2024
München, 15. Mai 2024 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der
KATEK SE mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf
der Zulassung der KATEK-Aktien (ISIN: DE000A2TSQH7) zum Handel im
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im
Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.
Ausweislich der Mitteilung der Frankfurter Wertpapierbörse wird
das Delisting mit Wirkung zum Ablauf des 17. Mai 2024 wirksam
werden.
Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der KATEK SE nicht mehr
an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die
Zulassungsfolgepflichten entfallen.
Kontakt
KATEK Investor Relations
Barbara Jeitler
ir@katek-group.com
+43 1 80191 1199
Über KATEK
Die KATEK Group mit Hauptsitz in München zählt zu den am
schnellsten wachsenden Elektronikunternehmen in Europa und möchte
einen entscheidenden Beitrag zur „Elektronifizierung der Welt“
leisten. KATEK versteht sich als End-to- End-Dienstleister für
High- Value-Elektronik. Das Leistungsspektrum deckt den gesamten
Produktlebenszyklus ab. Von der Entwicklung der Soft- und Hardware
über erste Prototypen der elektronischen Baugruppen und der
Fertigung bis hin zur anschließenden Begleitung des Prozesses beim
Kunden, inklusive Logistik, After-Sales und Service-Leistungen.
3.200 Mitarbeitende an Standorten in Deutschland, Osteuropa,
Nordamerika und Asien produzieren die Megatrends der Zukunft. Durch
den Local-to-Local-Ansatz schafft die KATEK Nähe zum Kunden und
ebnet gleichzeitig den Zugang zum Weltmarkt. Auf diese Strategie
vertrauen die Marktführer aus den wachstumsstärksten Branchen – von
Elektromobilität über erneuerbare Energien bis hin zu
Medizintechnik.
Die KATEK Group ist seit März 2024 Teil der Kontron Group. CEO
ist Hannes Niederhauser. Weitere Informationen über KATEK finden
Sie auf https://katek-group.com.
Hierin enthaltene Aussagen könnten sogenannte
„zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch Wörter wie „könnte“, „wird“, „sollte“, „plant“,
„erwartet“, „sieht voraus“, „schätzt“, „glaubt“, „beabsichtigt“,
„hat vor“, „zielen“ oder deren negativer Form oder entsprechenden
Abwandlungen und vergleichbaren Begriffen erkennbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen
Erwartungen und beinhalten einer Reihe bekannter und unbekannter
Risiken, Unsicherheiten sowie andere Faktoren, durch welche die
tatsächlichen Ergebnisse, Auslastungsgrade, Entwicklungen und
Erfolge der Gruppe oder des Industriezweigs, in dem sie tätig ist,
grundlegend anders ausfallen können als hier enthalten oder
impliziert. Es sollte kein unangemessenes Vertrauen in
zukunftsgerichtete Aussagen gesetzt werden. Die Gruppe wird die
hier veröffentlichten zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer
Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen
nicht aktualisieren oder überprüfen.
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