IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
31 Mai 2024 - 10:11AM
EQS Non-Regulatory
IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
31.05.2024 / 10:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt
durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Bekanntmachung gemäß § 119 Abs 9 BörseG
2018
IMMOFINANZ AG: Veröffentlichung einer Sonstigen
Zulassungsfolgepflicht nach § 119 Abs 9 BörseG 2018
ISIN: AT0000A21KS2
In der 31. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG
am 29. Mai 2024 wurden zu Punkt 10. der Tagesordnung
(Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb
und der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere
Art als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden
mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen
Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des
Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur Aktieneinziehung) folgende
Beschlüsse gefasst:
„1. Die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 03.
Mai 2023 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der
Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und
Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des
Grundkapitals der Gesellschaft sowohl über die Börse oder
öffentliches Angebot als auch auf andere Art, auch unter Ausschluss
des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit einem
solchen Erwerb einhergehen kann, zu erwerben. Die Ermächtigung kann
ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit
ihr verbundene Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für deren Rechnung
durch Dritte ausgeübt werden. Die wiederholte Ausnutzung der
Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der
Weise auszuüben, dass der mit dem von der Gesellschaft aufgrund
dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil
des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals
übersteigen darf. Der Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze
in Höhe von EUR 1,00 nicht unterschreiten. Der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als
15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina
gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der
vorangegangenen 10 Handelstage an der Wiener Börse vor der
Vereinbarung des jeweiligen Erwerbs liegen. Im Falle eines
öffentlichen Angebots ist der Stichtag für das Ende des
Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht
wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 Abs 2 und 3 ÜbG).
Erfolgt im Rahmen von Finanzierungsgeschäften (etwa Pensions- oder
Swapgeschäften) oder Wertpapierleihe- oder
Wertpapierdarlehensgeschäften eine Veräußerung und ein Rückerwerb
von eigenen Aktien durch die Gesellschaft, gilt der
Veräußerungspreis zuzüglich einer angemessen Verzinsung als
höchster Gegenwert für den Rückerwerb.
2. Die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 03. Mai
2023 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener
Aktien wird im nicht ausgenutzten Umfang aufgehoben und der
Vorstand wird gleichzeitig für die Dauer von 5 Jahren ab
Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft auch
auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das
quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des
Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr
verbundene Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für deren Rechnung
durch Dritte ausgeübt werden.
3. Die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 03. Mai
2023 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung eigener
Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der
Vorstand wird gleichzeitig ermächtigt, ohne weitere Befassung der
Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.“
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Simone Korbelius
Investor Relations and Corporate Communications
T +43 (0)1 88 090 2291
M +43 (0)699 1685 7291
communications@immofinanz.com
investor@immofinanz.com
31.05.2024 CET/CEST
|
Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
IMMOFINANZ AG |
| Wienerbergstraße 9 |
| 1100 Wien |
| Österreich |
Internet: |
http://www.immofinanz.com |
|
Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
1915369 31.05.2024 CET/CEST
Immofinanz (TG:IMO1)
Historical Stock Chart
Von Mai 2024 bis Jun 2024
Immofinanz (TG:IMO1)
Historical Stock Chart
Von Jun 2023 bis Jun 2024