STRABAG SE
Villach
Bekanntmachung zur
Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen
Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und Inhaber
der Wertrechte
ISIN: AT0000A36HK3
In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. Ordentlichen Hauptversammlung
der STRABAG SE, FN 88983h, Triglavstraße 9, 9500 Villach
(
„STRABAG“ oder auch die
„Gesellschaft“) wurde unter anderem eine
ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der Rückzahlung an
Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft beschlossen. Mit
Wirksamwerden dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung ist ein
bedingter Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je
ausschüttungsberechtigter Aktie der Gesellschaft (ISIN
AT000000STR1; die
„Aktien“) (der
„Ausschüttungsanspruch“) entstanden. Die
aufschiebenden Bedingungen für den Ausschüttungsanspruch und dessen
Auszahlung sind im März 2024 eingetreten.
Aktionärinnen und Aktionären, die das am 11.9.2023 veröffentlichte
Bezugsangebot (Ausübung des Wahlrechts zur Leistung des
Ausschüttungsanspruchs in Form von neuen Aktien der Gesellschaft)
nicht angenommen haben, haben per Valutatag 26.3.2024 für jede
ausschüttungsberechtigte Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN
AT0000A36HK3 (das
„Wertrecht“) eingebucht
erhalten, welches den Ausschüttungsanspruch verbrieft.
1. Ursprüngliche Bekanntmachungen zur
Auszahlung der Bar-Ausschüttung gegen Einreichung von Wertrechten
und Bekanntgabe von Aktionärsdaten
Zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der Kapitalherabsetzung im Wege
von Wertrechten sind von der Gesellschaft im März und April 2024
Bekanntmachungen veröffentlicht worden: Inhaberinnen und Inhaber
der Wertrechte der Gesellschaft konnten ihre Wertrechte innerhalb
von bislang zwei Einreichfristen im Jahr 2024 gemäß festgelegten
Bedingungen über ihre depotführende Bank zur Auszahlung einreichen.
Die Einreichung der Wertrechte zur Auszahlung war dabei von den
Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhabern unter Verwendung eines
bereitgestellten Einreichformulars gegenüber der Depotbank zu
erklären, in dem die Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber bestimmte
Aktionärsdaten anzugeben und Erklärungen abzugeben hatten. Damit
war die Anweisung durch jede/n Wertrechte-Inhaberin/-inhaber an die
Depotbank verbunden, die eingereichten Wertrechte unter Bekanntgabe
der Aktionärsdaten an die Erste Group Bank AG als bestellte
Einreichstelle gegen Einbuchung der Bar-Ausschüttung in Höhe von
EUR 9,05 je eingereichtem Wertrecht zu übertragen.
Die Abwicklung im Wege der Einreichung von Wertrechten durch die
Wertrechte-Inhaberinnen und -inhaber gemäß den festgesetzten
Bedingungen ist erfolgt, damit einerseits Sanktionsschranken gegen
MKAO „Rasperia Trading Limited“ eingehalten werden und andererseits
eine mögliche Rückabwicklung – im Falle einer erfolgreichen
Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der 19. Ordentlichen
Hauptversammlung – sichergestellt wird.
2. Änderung der Auszahlungsbedingungen –
Keine Einreichung von Wertrechten mit Bekanntgabe von
Aktionärsdaten mehr erforderlich
Nunmehr sind die von der 19. Ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft beschlossenen Kapitalmaßnahmen nach rechtskräftiger
Abweisung der von MKAO „Rasperia Trading Limited“ eingebrachten
Anfechtungsklage endgültig rechtswirksam.
Infolgedessen soll nun die Leistung des Ausschüttungsanspruchs in
bar (die
„Bar-Ausschüttung“) an die
ausschüttungsberechtigten Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber, die
ihre Wertrechte bislang innerhalb der beiden Einreichfristen im
Jahr 2024 nicht zum Bezug der Bar-Ausschüttung eingereicht haben,
im Zuge einer für die Depotabwicklung sogenannten zwingenden
Kapitalmaßnahme (d.h. automatische Depotabwicklung) gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen erfolgen.
Im Rahmen dieser für die Depotabwicklung sogenannten
zwingenden Kapitalmaßnahme (d.h. automatische Depotabwicklung)
erfolgt automatisch eine Gutschrift gegen Ausbuchung der
Wertrechte, sodass weder die Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber
noch die depotführenden Banken Wertrechte zum Bezug der
Bar-Ausschüttung aktiv einreichen müssen.
3. Auszahlung der Bar-Ausschüttung
Zug-um-Zug gegen Ausbuchung des Wertrechts im Wege einer
automatischen Depotabwicklung
Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von der 19.
Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG beschlossene
Bar-Ausschüttung aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung in Höhe
von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie. Die
Bar-Ausschüttung wird unverzinst ausbezahlt.
Die bestellte Abwicklungsstelle ist die Erste Group Bank AG, FN
33209m, Am Belvedere 1, 1100 Wien
(
„Abwicklungsstelle“). Die Abwicklungsstelle
handelt ausschließlich als Beauftragte der STRABAG und übernimmt
keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und
-Inhabern. Es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen
ihr und den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.
Die Abwicklungsstelle zahlt die Bar-Ausschüttung Zug-um-Zug gegen
Ausbuchung des Wertrechts an die depotführende Bank des
Wertrecht-Inhabers bzw. der -Inhaberin.
Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden
Kreditinstituten.
Die Zahlung im Wege der automatischen Depotabwicklung erfolgt unter
der Voraussetzung, dass im Zuge der Abwicklung, insbesondere am
Record Date, entsprechend sichergestellt ist, dass keine Auszahlung
der Bar-Ausschüttung an Rasperia (wie nachstehend definiert)
erfolgt (Punkt 5). Eine Auszahlung der auf die Aktien der Rasperia
(wie nachstehend definiert) entfallenden Bar-Ausschüttung ist zudem
mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG zur Auszahlung nach
Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und potenziellen
Auswirkungen von Sanktionen (Punkt 6) bedingt.
Die Zahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt durch die
Abwicklungsstelle unter der Voraussetzung, dass die STRABAG die
erforderlichen Beträge für die Zahlung der Bar-Ausschüttung
rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
4. Zeitplan
Die Gutschrift der Bar-Ausschüttung iHv EUR 9,05 je
Ausschüttungsanspruch erfolgt am Payment Date (Valutatag) gegen
Ausbuchung der Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3) aus den Depots der
ausschüttungsberechtigten Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte
gemäß folgendem Zeitplan:
Ex-Tag: Mittwoch 27.11.2024
Record Date: Donnerstag 28.11.2024
Payment Date: Dienstag 3.12.2024
Für den Erhalt der Gutschrift der Bar-Ausschüttung iHv EUR 9,05 je
Ausschüttungsanspruch brauchen die ausschüttungsberichtigten
Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte nichts weiter zu tun.
Die Gutschrift der Bar-Ausschüttung erfolgt am Payment Date
durch die Abwicklungsstelle im Wege der automatischen
Depotabwicklung gegen Ausbuchung des Wertrechts aus den Depots der
ausschüttungsberechtigten Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte.
5. Vorbehalt zur Änderung der
Abwicklung
Die Zahlung der Bar-Ausschüttung an die ausschüttungsberechtigten
Wertrechte-Inhaberinnen und Inhaber Zug-um-Zug gegen Ausbuchung des
Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw.
der -Inhaberin im Wege der automatischen Depotabwicklung erfolgt
unter der Voraussetzung, dass im Zuge der Abwicklung, insbesondere
am Record Date, entsprechend sichergestellt ist, dass keine
Auszahlung der Bar-Ausschüttung an Rasperia (wie nachstehend
definiert) erfolgt.
Die Gesellschaft behält sich auch deshalb ausdrücklich vor, die
Modalitäten der Auszahlung der Bar-Ausschüttung zu ändern.
6. Entscheidungsvorbehalt des Vorstands
der STRABAG SE für eine Auszahlung der auf die Aktien der MKAO
„Rasperia Trading Limited“ entfallenden Ausschüttung
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der
Europäischen Union wurde die Aktionärin MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA
AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“, [MKAO
„Rasperia Trading Limited“], Register Nummer (OGRN) 1193926007153,
Russische Föderation (
„Rasperia“) in die Liste der
natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und
Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des
Rates der Europäischen Union vom 17. März 2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale
Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
untergraben oder bedrohen, aufgenommen.
Eine Auszahlung der Bar-Ausschüttung soll an Rasperia (oder ihre(n)
Rechtsnachfolger) nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der
Vorstand der STRABAG die Auszahlung der Bar-Ausschüttung an
Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nach Maßgabe von geltenden
Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von Sanktionen
beschließt. Die Abwicklungsstelle wird die Bar-Ausschüttung an
Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur auszahlen, wenn
STRABAG der Abwicklungsstelle ausdrücklich schriftlich bestätigt,
dass die Auszahlung erfolgen soll.
7. Spesenvergütung
Da es sich um eine für die Depotabwicklung sogenannte zwingende
Kapitalmaßnahme handelt (d.h. automatischen Depotabwicklung),
erfolgt keine separate Spesenvergütung.
8. Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber
und der STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss
der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen
Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig und/oder
soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl.
insbesondere § 83a JN) – das für Handelssachen jeweils zuständige
Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen
STRABAG ist nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers–
soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer
Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) – das
sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz der
Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG oder
ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges
Gericht zuständig.
Villach, im November 2024
Der Vorstand
20.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer
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