Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art 17 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014
(Marktmissbrauchsverordnung)
Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf
EUR 14,96 je Aktie festgelegt
VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 24. Juni
2024
Die VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,
(„VIB“) hat heute dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002,
(„BBI“) ein konkretisiertes Verlangen zur Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung der BBI zur Beschlussfassung über die
Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre der BBI auf
die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß
§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.
Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist
damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die VIB
hat die angemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von
EUR 14,96 je Aktie der BBI festgelegt. Die Höhe der
Barabfindung wurde von der VIB auf der Grundlage einer durch einen
neutralen Gutachter durchgeführten Unternehmensbewertung der BBI
festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit
noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten
sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte
sachverständige Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass
er nach derzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der
festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender
Gesellschaft und der BBI als übertragender Gesellschaft soll in
Kürze abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Die
ordentliche Hauptversammlung der BBI, die einen Beschluss über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von
EUR 14,96 je Aktie fassen soll
(„Übertragungsbeschluss“), wird voraussichtlich am 13.
August 2024 stattfinden. Die ordentliche Hauptversammlung der VIB,
der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmung vorgelegt werden soll
(„Verschmelzungsbeschluss“), wird am 14. August 2024
stattfinden.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt
noch von der zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen
Hauptversammlung der BBI über den Übertragungsbeschluss, der
zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der
VIB über den Verschmelzungsbeschluss und der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BBI und der
Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab.
Der Vorstand der VIB Vermögen AG
Kontakt
VIB Vermögen AG
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de
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