Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen
20 Januar 2025 - 6:44PM
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Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird
nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine
Rückstellung buchen
20.01.2025 / 18:44 CET/CEST
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Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger
Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung
buchen
Wien, 20. Jänner
2025. In dem von Rasperia Trading Limited („Rasperia“) gegen die
STRABAG SE, deren österreichische Kernaktionäre und die
hundertprozentige russische Tochter der Raiffeisen Bank
International (RBI), AO Raiffeisenbank, eingeleiteten
Gerichtsverfahren hat ein russisches Gericht heute sein Urteil
verkündet. Es hat entschieden, dass die STRABAG SE und ihre
österreichischen Kernaktionäre EUR 2,044 Milliarden an Rasperia
zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO
Raiffeisenbank vollstreckt werden
kann.
Die AO
Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die
aufschiebende Wirkung hat. Abhängig von weiteren Entwicklungen vor
den russischen Gerichten wird die RBI – in voller Übereinstimmung
mit EU-Sanktionsrecht – in Österreich rechtliche Schritte
einleiten, um zur Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia
in Österreich zugreifen zu
können.
Die AO
Raiffeisenbank wird gemäß IFRS und russischen
Rechnungslegungsstandards für das 4. Quartal 2024 eine
Rückstellung buchen. Nach Vorliegen eines externen Prüfungsurteils
würde diese Rückstellung
den heute der Rasperia vom russischen Gericht zugesprochenen Betrag
(EUR 2,044 Milliarden) berücksichtigen abzüglich der erwarteten
Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen in
die österreichischen Vermögenswerte von
Rasperia. Diese bestehen aus 28,5 Millionen STRABAG-SE-Aktien,
einschließlich den damit verbundenen Dividendenansprüchen für 2021,
2022 und 2023 sowie dem Ausschüttungsanspruch aus einer im März
2024 erfolgten
Kapitalherabsetzung.
In seinem Urteil ist
das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia gefolgt, wonach
die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien der
STRABAG SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen.
Russische Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende
Wirkung, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist.
Darüber hinaus sind die STRABAG-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von
EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls
verhindert.
Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte
an:
John P. Carlson,
CFA
Head of Group
Investor
Relations
Raiffeisen Bank
International
AG
Am Stadtpark
9
1030 Wien,
Österreich
ir@rbinternational.com
Telefon +43-1-71
707-2089
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Ende der Insiderinformation
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