Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel
17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR; KKR
kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an; Viessmann
beteiligt sich als Co-Investor an einem von KKR geführten
Konsortium
Hamburg, 14. März 2024 – Der Vorstand des im MDAX gelisteten
deutschen Wind- und Solarparkbetreibers Encavis AG (ISIN:
DE0006095003, Prime Standard, Ticker Symbol: ECV) („Encavis“ oder
das „Unternehmen“) und die Blitz 21-823 AG (künftig: Elbe BidCo AG,
„BidCo“), eine von Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts
kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Kohlberg Kravis Roberts
& Co. L.P. und deren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“)
beraten und verwaltet werden, haben heute eine
Investorenvereinbarung abgeschlossen. Ziel ist es, eine
strategische Partnerschaft für das langfristige Wachstum von
Encavis einzugehen. Das Familienunternehmen Viessmann GmbH &
Co. KG („Viessmann“) wird sich als Co-Investor an einem von KKR
geführten Konsortium beteiligen.
Die BidCo beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot an alle außenstehenden Aktionäre von Encavis zu
einem Preis von EUR 17,50 pro Aktie in bar abzugeben (das
„Angebot“). Die BidCo hat verbindliche Vereinbarungen mit der
Abacon Capital GmbH und weiteren bestehenden Aktionären
unterzeichnet, die in etwa 31 Prozent des gesamten Grundkapitals
halten. Diese werden indirekt als langfristige Investoren im
Unternehmen verbleiben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Encavis, die dem Abschluss
der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, befürworten das
Angebot ausdrücklich, vorbehaltlich ihrer Prüfung der von der BidCo
noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und unter Beachtung
aller Sorgfalts- und Treuepflichten. Der Vorstand und der
Aufsichtsrat beabsichtigen, den Encavis-Aktionären die Annahme des
Angebots zu empfehlen.
Gemäß der Investorenvereinbarung unterstützt die BidCo die
derzeitige Wachstumsstrategie des Vorstands uneingeschränkt,
einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Führungsteams und
der Sicherung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerstellen. Der
Firmensitz und die Unternehmenszentrale von Encavis in Hamburg
sowie weitere Standorte sollen beibehalten werden. Die BidCo hat
sich gegenüber Encavis verpflichtet, für mindestens zwei Jahre ab
Vollzug keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zu
schließen. Der Vorstand von Encavis hat sich grundsätzlich bereit
erklärt, die Absicht der BidCo zu unterstützen, ein mögliches
Delisting von Encavis nach dem Vollzug zu verfolgen.
Viessmann unterstützt uneingeschränkt die in der
Investorenvereinbarung zwischen der BidCo und Encavis festgelegten
Bedingungen und Konditionen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Encavis beabsichtigen, das
Angebot in einer gemeinsamen Begründeten Stellungnahme gemäß
§ 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu
unterstützen. Sie gehen derzeit davon aus, dass das Angebot im
besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeitenden
und anderer Stakeholder ist, vorbehaltlich der Prüfung der noch zu
veröffentlichenden und von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu gestattenden
Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und
Treuepflichten.
Die BidCo wird den Aktionären von Encavis eine Barabfindung in
Höhe von 17,50 EUR je Aktie anbieten. Dieser Angebotspreis
entspricht einer Prämie von 54 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs
von Encavis am 5. März 2024, dem letzten unberührten Aktienkurs vor
der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis am 6. März 2024, wonach das
Unternehmen mit KKR im Gespräch sei. Der Angebotspreis entspricht
zudem einer Prämie von 33 Prozent auf den unberührten dreimonatigen
volumen-gewichteten Durchschnittskurs vor dem 5. März 2024.
Das Angebot wird verschiedenen Vollzugsbedingungen unterliegen,
einschließlich fusionskontroll-rechtlicher und
außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Durchführung eines
Inhaber-kontrollverfahrens. Der Vollzug wird für das vierte Quartal
2024 erwartet. Es unterliegt außerdem einer Mindestannahmequote von
54,285 Prozent zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist.
Über Encavis:
Die Encavis AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel:
ECV) ist ein im MDAX der Deutsche Börse AG notierter Produzent von
Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden
unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt Encavis
(Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die
Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile
Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder
langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die
Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund
3,6 Gigawatt (GW), davon mehr als 2,2 GW durch die Encavis AG, das
entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen
CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind
aktuell im Konzern rund 1,2 GW an Erzeugungskapazitäten im Bau,
davon rund 830 MW im Eigenbestand.
Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management
AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert.
Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit
Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter
technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den
Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von
Photovoltaik-Anlagen.
Encavis ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN
PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der
Encavis AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und
Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die
Nachhaltigkeitsleistung mit einem „AA“-Level, die international
ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht Encavis den „Prime“- Status
(A-).
Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter
www.encavis.com
Kontaktperson / Notifying Person:
Encavis AG
Jörg Peters
Head of Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: + 49 40 37 85 62 242
E-Mail: joerg.peters@encavis.com
http://www.encavis.com
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