Multitude P.L.C. / Schlagwort(e):
Hauptversammlung
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE
P.L.C.
22.11.2024 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
MULTITUDE P.L.C. (C
109441)
ST Business Centre, 120, The Strand
Gzira, GZR 1027
Malta
MITTEILUNG ZUR
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE
P.L.C.
Die Aktionäre der Multitude P.L.C. ("Gesellschaft" und/oder
"Multitude") werden hiermit darüber informiert, dass am 16.Dezember
2024 um 15:00 Uhr UTC (16:00 Uhr MEZ / Mitteleuropäische Zeit) eine
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet
("Hauptversammlung").
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen von Lenz
& Staehelin, Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich, Schweiz,
statt. Instruktionen für die Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser
Mitteilung enthalten.
Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich
abgehalten.
1. TAGESORDNUNG DER
HAUPTVERSAMMLUNG
An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte
behandelt:
Generelles:
(1) Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung
des Vorsitzenden
Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der
Satzung der Gesellschaft (die "Satzung").
(2) Quorum
Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung
beschlussfähig, wenn mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder
durch einen Bevollmächtigten anwesend ist und das Recht hat, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen.
Besondere Angelegenheiten (außerordentliche
Beschlüsse):
(3) Bestätigung der Schweizer
Statuten
An der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft,
welche am 5.September 2024 stattfand, genehmigten die Aktionäre
unter anderem die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach
Zug, Schweiz (die „Sitzverlegung“) sowie die revidierten Statuten,
welche vollständig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die
“Schweizer Statuten”).
Aus technischen Gründen und im Zusammenhang mit der Eintragung
der Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz, sind die
Aktionäre an der Hauptversammlung nun verpflichtet, mittels
außerordentlichem Beschluss die Genehmigung der Schweizer Statuten,
per Sitzverlegung zu bestätigen.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, dass die Versammlung den
folgenden außerordentlichen Beschluss fasst:
"(1) Die Generalversammlung stellt fest, dass die
ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft, welche am 5.
September 2024 stattfand, unter anderem die Sitzverlegung der
Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz (die „Sitzverlegung“)
sowie die revidierten Statuten, welche vollständig dem
Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die “Schweizer Statuten”)
genehmigt hat, für technische Zwecke und im Zusammenhang mit der
Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz,
beschliesst die Gesellschaft mittels ausserordentlichem Beschluss
die Genehmigung der Schweizer Statuten, per Sitzverlegung zu
bestätigen.
(2) Jedes einzelne Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft wird
hiermit ermächtigt, alle Erklärungen, Anmeldungen und
Stellungnahmen abzugeben, die erforderlich sind, um die
fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz einzutragen und alle
damit zusammenhängenden und ergänzenden Handlungen vorzunehmen und
alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der
Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und
generell alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als
notwendig erachtet werden, damit sie nicht mehr in Malta
registriert ist, und alle damit zusammenhängenden Handlungen
vorzunehmen."
(4) Beendigung der
Hauptversammlung
2. UNTERLAGEN ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG
Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu
den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie die
Schweizer Statuten sind auf der Website der Gesellschaft
(www.multitude.com) verfügbar. Diese Dokumente werden zudem (a) an
Aktionäre versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre
Postanschrift mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur
Verfügung gestellt.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche
nach dem Datum der Hauptversammlung auf der Webseite der
Gesellschaft abrufbar sein.
3. INSTRUKTIONEN FÜR DIE
TEILNAHME
WICHTIGER HINWEIS: DIESE
INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE
HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE ABGEHALTEN WURDEN, ALS
DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR. WIR RATEN IHNEN
DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI BEDARF
BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE
MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN
VERBINDUNG ZU SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL
AN agm@multitude.com.
3.1 Nachweisstichtag
Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe
berechtigt zu sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der
abgegebenen Stimmen ermitteln kann), müssen die Aktionäre am
16.November 2024 in das von der Clearstream Banking AG
("Clearstream") geführte Aktionärsregister eingetragen
sein.
3.2
Vorbereitend
Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem
Nominee unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die
Anmeldung zur Hauptversammlung, die Ausstellung von
Vollmachtsunterlagen und die Erteilung von Weisungen einzuholen. In
jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen, dass alle
relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so schnell
wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen
Weisungen und leitet sie an die Malta Stock Exchange (als
'Emittenten CSD') weiter. Die maltesische Börse wiederum leitet die
zusammengefassten Instruktionen an die Gesellschaft
weiter.
Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle
relevanten Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als
'Emittenten CSD') spätestens am 14.Dezember 2024 um 10:00 Uhr (MEZ
/ Mitteleuropäische Zeit) erhalten, und alle nach diesem Zeitpunkt
bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als
ungültig behandelt. Dementsprechend werden die Aktionäre
aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen
Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre
jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei
Clearstream eingereicht werden.
Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen
Adresse abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen daher die
Registrierungsanforderungen für die Hauptversammlung erfüllen und
ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
treffen.
3.3
Persönliche Teilnahme
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und
abstimmen möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren
jeweiligen Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, Clearstream die Absicht der
Aktionäre, an der Hauptversammlung teilzunehmen, so bald wie
möglich und unter Einhaltung der von Clearstream auferlegten
Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die Anweisungen
gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermitteln
sind.
Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der
Aktionäre, Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches),
vollständige Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber),
die Anzahl der Aktien der Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben
zu den Bevollmächtigten verlangen. Die im Zusammenhang mit der
Anmeldung übermittelten Informationen werden elektronisch erfasst
und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.
3.4
Stimmrechtsvertreter
Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder
mehrere Bevollmächtigte zu ernennen, die im Namen des Aktionärs
teilnehmen und abstimmen. Ein Bevollmächtigter muss kein Aktionär
sein. Die Ernennung eines Bevollmächtigten muss schriftlich
erfolgen und (a) wenn es sich beim Aktionär um eine Einzelperson
handelt, von dieser unterzeichnet werden oder (b) wenn es sich beim
Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem ordnungsgemäß
bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet werden.
Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf
der Website der Gesellschaft verfügbar:
www.multitude.com.
Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der
Bevollmächtigte nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem
Vollmachtsformular beigefügten Abstimmungsanweisungen abstimmen
soll. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie durch die
Übermittlung von Abstimmungsanweisungen effektiv im Voraus
abstimmen.
Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim
Aktionär um eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der
Eintragungsurkunde, der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen
Dokuments, das die Zeichnungsberechtigung der das
Vollmachtsformular unterzeichnenden Person belegt, müssen so bald
wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim jeweiligen Nominee
des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken / Nominees sind
ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an
Clearstream zu übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden
Verfahren von Clearstream übermittelt werden müssen.
Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare
(und ggf. beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.)
so bald wie möglich zu versenden oder abzugeben.
Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta
Stock Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die
Hauptversammlung anberaumten Zeitpunkt per E-Mail an
agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet werden, andernfalls
werden sie als ungültig betrachtet.
3.5
Recht, Fragen zu stellen
Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigter) hat das Recht, bis
spätestens 9.Dezember 2024 um 22:59 Uhr UTC (23:59 Uhr (MEZ)) per
E-Mail an agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen,
die sachbezogen sind und sich auf Tagesordnungspunkte der
Hauptversammlung beziehen.
Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der
Satzung genannten Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist
auf der Website der Gesellschaft verfügbar).
3.6
Weitere Informationen
Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien
von Multitute P.L.C. 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält 119,300 ihrer Aktien als eigene
Aktien. Gemäß Artikel 109 des maltesischen Companies Acts sind die
Aktien, die die Gesellschaft selbst hält, nicht stimmberechtigt.
Dementsprechend beträgt die Anzahl der Stimmrechte aus den
ausgegebenen Aktien 21,604,660.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener
Daten entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice -
Extraordinary General Meeting 2024', das
unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie auch
die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der
Europäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene
Daten von Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder
anderweitig verarbeitet werden
(https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).
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Malta, 22 November 2024
MULTITUDE P.L.C.
Der Verwaltungsrat
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