Frankfurt am Main, 17. September 2024 – Der Vorstand der DFV
Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, (ISIN:
DE000A2NBVD5, die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den
Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) zu beantragen
und in diesem Zusammenhang eine Delisting-Vereinbarung mit der
Haron Holding S.A. („Haron Holding“), Luxemburg,
abzuschließen.
Um das Delisting zu ermöglichen,
haben die Gesellschaft und die Haron Holding heute eine
Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung
hat sich die Haron Holding verpflichtet, den Aktionären der
Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und
Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen
Zahlung einer Geldleistung in bar in Höhe von voraussichtlich EUR
6,60 zu erwerben. Liegt der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach den
gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis
über diesem voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgütige
Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis
entsprechen. Dieser kann höher sein als der voraussichtliche
Angebotspreis.
Kontakt:
DFV Deutsche Familienversicherung
AG
Ansprechpartner: Lutz Kiesewetter
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main,
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 74 30 46 396
E-Mail:
ir@deutsche-familienversicherung.de
17.09.2024 CET/CEST Die EQS
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