Deutsche EuroShop AG Hamburg WKN: 748 020 / ISIN: DE0007480204
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEQ082024oHV Wir laden hiermit
unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am
Donnerstag, 29. August 2024, um 10:00 Uhr
mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ in der Handwerkskammer
Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2023, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2023 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und
des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173
Aktiengesetz am 25. April 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
|
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 549.281.560,95 €
a) |
einen Teilbetrag in Höhe von 60.848.673,60 € zur Ausschüttung
einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden
und
|
b) |
den verbleibenden Teilbetrag von 488.432.887,35 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
|
Vorstand und Aufsichtsrat haben bei diesem
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass aufgrund
Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. Januar
2024 bereits ein Betrag in Höhe von 149.080.813,05 € als Dividende
ausgezahlt worden ist, so dass sich der eingangs genannte
Bilanzgewinn zum Auszahlungstag (11. Januar 2024) rechnerisch
bereits auf 400.200.747,90 € reduziert hat.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt ferner die von der
Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar
gehaltenen 403.477 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die
Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall
wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,80 € je
dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 3. September 2024, fällig.
Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur
Ausschüttung einer weiteren Dividende ggf. noch vor oder spätestens
in der Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu
eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer
Liquidität durch den aus heutiger Sicht erwarteten Abschluss von
Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer höheren Dividende
als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
|
3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Vorstand der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2023 Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses
vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hatte der Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats gemäß dem Verfahren nach Artikel 16 Abs. 2 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 /
909 / EG der Kommission, nachfolgend „Verordnung (EU) Nr.
537/2014“) die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
empfohlen und eine begründete Präferenz für die RSM Ebner Stolz
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, bereits im Jahr 2023
mitgeteilt. An dieser Empfehlung hält er unverändert fest.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei
von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses
2005/909/EG der Kommission).
Die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine
geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen
Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern
andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit
begründen können.
|
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
2023
Gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetz beschließt die
Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die
Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und den
Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie
unter Ziffer II dieser Einberufung und unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
|
7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Frau Claudia Plath und
Herrn Henning Eggers endet planmäßig mit Ablauf der diesjährigen
Hauptversammlung, so dass die Neuwahl zweier Mitglieder in den
Aufsichtsrat erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1
Aktiengesetz sowie § 8 Absatz 1 der Satzung aus neun Mitgliedern,
die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der
Aufsichtsrat hat für die Besetzung des Aufsichtsrats eine
Frauenquote von mindestens 30 % festgelegt, die seit der Festlegung
im Jahr 2015 durch drei weibliche Mitglieder im Aufsichtsrat
erfüllt wurde und wird.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag seines
Präsidiums, das gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert,
vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Gesellschaft zu wählen:
a) |
Claudia Plath, Hamburg
CFO, ECE Group Verwaltung GmbH, Hamburg
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung
2028.
|
b) |
Henning Eggers, Halstenbek
Mitglied der Geschäftsführung der CURA Vermögensverwaltung
G.m.b.H., Hamburg
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über seine
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung
2028.
|
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten (1) sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2):
zu a) |
MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH
& Co. KG, Düsseldorf (2) |
zu b) |
ECE Group GmbH & Co. KG, Hamburg
(2) |
Im Hinblick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen
folgende persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär:
zu a) |
Claudia Plath ist Mitglied der
Geschäftsführung der ECE Group Verwaltung GmbH, Hamburg, und
verschiedener Tochtergesellschaften der ECE Group GmbH & Co.
KG, Hamburg. Alexander Otto (Großaktionär der Deutsche EuroShop AG)
ist Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE Group Verwaltung
GmbH, Hamburg. Die ECE Group Verwaltung GmbH, Hamburg, ist
Gesellschafterin der ECE Group GmbH & Co. KG, Hamburg, die mit
verschiedenen Tochtergesellschaften wesentliche Dienstleisterin und
Mieterin für den Konzern der Gesellschaft und Vermieterin von
Büroräumen an die Gesellschaft ist. Kommanditistin der ECE Group
GmbH & Co. KG ist die Kommanditgesellschaft CURA
Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., deren Komplementärin die
CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. ist. Der ebenfalls zur Wahl
stehende Henning Eggers ist Geschäftsführer der CURA
Vermögensverwaltung G.m.b.H. |
| Weitere persönliche oder geschäftliche
Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen
nicht. Claudia Plath hält unmittelbar 260 Aktien der Gesellschaft
und ist zusätzlich in Höhe von 0,06 % indirekt am Grundkapital der
Gesellschaft beteiligt. |
zu b) |
Henning Eggers ist Geschäftsführer der
CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H., an der u.a. der Aktionär
Alexander Otto beteiligt ist. Die CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H
ist Komplementärin der Kommanditgesellschaft CURA
Vermögensverwaltung m.b.H. & Co., die alleinige Kommanditistin
der ECE Group GmbH & Co. KG ist. Alexander Otto und die
ebenfalls zur Wahl stehende Claudia Plath sind Geschäftsführer/in
der ECE Group Verwaltung GmbH, der Komplementärin der ECE Group
GmbH & Co. KG. Die ECE Group GmbH & Co. KG und deren
Tochtergesellschaften sind wesentliche Dienstleister und Mieter für
den bzw. des Konzerns der Gesellschaft und Vermieterin von
Büroräumen an die Gesellschaft. |
| Herr Eggers ist ferner Geschäftsführer
der AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, die,
wie auch die Deutsche EuroShop AG, als Kommanditistin an der CAK
City Arkaden Klagenfurt KG, Hamburg, beteiligt ist. |
| Weitere persönliche oder geschäftliche
Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen
nicht. Henning Eggers ist in Höhe von 0,06 % indirekt am
Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. |
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie
die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung
und dienen der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Die Ziele und das
Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat sind einschließlich des Stands
der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung im Abschnitt
Corporate Governance 2023 veröffentlicht. Diese ist im
Geschäftsbericht 2023 sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.deutsche-euroshop.de/EZU |
enthalten.
Die vorgeschlagenen Kandidaten werden darauf achten, dass ihnen
für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung
steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die
vorgeschlagenen Kandidaten den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Die Wahlen werden entsprechend dem Deutschen Corporate
Governance Kodex in Einzelwahl durchgeführt.
|
II. |
Vergütungsbericht und Vermerk über dessen Prüfung durch den
Abschlussprüfer zu Punkt 6 der Tagesordnung
|
Dieser Vergütungsbericht stellt die Bestandteile und die
Wirkungsweise der Vergütungslogik sowie die Höhe der individuellen
Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat dar.
Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche EuroShop AG
sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
https://www.deutsche-euroshop.de/verguetung
Leitlinien und Grundsätze des Vergütungssystems für die
Vorstände der Deutsche EuroShop AG
Die Geschäftsstrategie der Deutsche EuroShop AG zielt darauf ab,
Investments in qualitativ hochwertigen Shoppingcentern in
Innenstadtlagen und etablierten Standorten zu tätigen, die das
Potenzial für eine stabile und dauerhafte Wertentwicklung aufweisen
und die Erzielung eines möglichst hohen Liquiditätsüberschusses aus
der Vermietung der Shoppingcenter ermöglichen. Die strategischen
Vorgaben sind darauf ausgerichtet, die erfolgreiche Positionierung
des Unternehmens im europäischen Wettbewerb zu festigen und den
Wert des Unternehmens für seine Anteilseigner nachhaltig zu
steigern. Der Erfolg dieser Entwicklung wird anhand von
Leistungskriterien gemessen und entsprechend in der
Vorstandsvergütung berücksichtigt. Die Vergütung bietet dem
Vorstand damit einen wirkungsvollen Anreiz zur erfolgreichen
Umsetzung der Geschäftsstrategie. Aus diesem Grund setzt sich die
Vergütung auch maßgeblich aus variablen Bestandteilen zusammen,
welche das Erreichen gesetzter Ziele honorieren und bei
Nichterreichen die Vergütung reduzieren. Dadurch wird ein direkter
Zusammenhang zwischen Unternehmenserfolg und Vergütung
hergestellt.
Die Hauptversammlung vom 29. August 2023 hat mit einer
Zustimmung von 97,55 % den Vergütungsbericht 2022 gebilligt, so
dass insoweit keine Anpassung in der Form der
Vergütungsberichterstattung notwendig war.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Deutsche EuroShop AG hat im Jahr 2021 für die Mitglieder des
Vorstands ein Vergütungssystem gem. § 87a AktG erarbeitet, welches
vom Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums am 9. April 2021
beschlossen und von der Hauptversammlung am 18. Juni 2021 mit 99,54
% Zustimmung gebilligt wurde. Es orientiert sich an der
strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und erfüllt die
regulatorischen Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) sowie die
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Die nachfolgende Übersicht stellt die grundlegenden Komponenten
des Vergütungssystems und ihre Ausgestaltung dar:
Fixe (erfolgsunabhängige)
Komponenten |
Jahresgrundvergütung |
• |
Fixe Jahresgrundvergütung, Auszahlung monatlich in zwölf
gleichen Teilbeträgen
|
|
Nebenleistungen |
• |
PKW zur dienstlichen und privaten Nutzung
|
• |
Unfallversicherung / D&O-Versicherung
|
• |
Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
|
|
Betriebliche Altersversorgung |
• |
Beitragsorientierte Leistungszusage in Form eines jährlichen
Fixbetrags an eine Unterstützungskasse
|
• |
Alternativ: Abschluss einer Rentenversicherung zur
Altersversorgung
|
|
Variable (erfolgsbezogene)
Komponenten |
Short-Term-Incentive (STI) |
Plantyp |
• |
Jährlicher Zielbonusplan
|
|
Begrenzung / Cap |
|
Erfolgsziele |
• |
Finanzielles Erfolgsziel:
• |
Funds from Operations (FFO) je Aktie
|
|
• |
Persönlicher kriterienbasierter Multiplikator (0,8 - 1,2):
• |
50 % ESG-Ziel (z. B. Zertifizierung der Center)
|
• |
25 % Persönliches Ziel (z. B.
Kapitalmarktkommunikations-Rating)
|
• |
25 % Individuelle Sonderprojekte / Strategieumsetzung
|
|
|
Long-Term-Incentive (LTI) |
Plantyp |
• |
Performance Cash Plan (jährlich rollierend)
|
|
Begrenzung / Cap |
|
Erfolgsziele |
• |
Total Shareholder Return (TSR; 75 %):
• |
2/3 absoluter TSR
|
• |
1/3 relativer TSR im Vergleich zu relevanten Wettbewerbern
|
|
• |
Loan to Value (LTV; 25 %):
• |
Absoluter LTV
|
• |
Multiplikator in Abhängigkeit von relativem LTV zu relevanten
Wettbewerbern (0,8 - 1,2)
|
|
|
Performance-Periode |
|
Auszahlung |
• |
Fällig in bar mit Feststellung des Jahresabschlusses für das
letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Tranche, damit jeweils vier
Jahre nach Begebung
|
|
Weitere vertragliche
Regelungen |
Maximalvergütung pro
Vorstandsmitglied |
|
Share Ownership
Guidelines |
• |
Verpflichtung zum Erwerb und Halten von Aktien der Deutsche
EuroShop AG in Höhe von mindestens 100 % der
Brutto-Jahresgrundvergütung
|
• |
Regelmäßig Halteverpflichtung über gesamte Dienstzeit und zwei
Jahre darüber hinaus
|
• |
Aufbau über ein Drittel des STI- und 100 % des
LTI-Auszahlungsbetrag
|
|
Clawback |
• |
Möglichkeit zur Rückforderung der variablen Vergütung (STI wie
auch LTI) in bestimmten Fällen
|
|
Abfindungscap |
• |
Begrenzung auf zwei Jahresvergütungen (Jahresgrundvergütung
zzgl. Beiträge in die Betriebliche Altersvorsorge, STI und LTI),
maximal jedoch auf die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags
|
|
Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder ist definiert
als die Summe aus Jahresgrundvergütung, Nebenleistungen,
betrieblicher Altersversorgung sowie STI und LTI (jeweils unter der
Annahme einer Zielerreichung von 100 %). Die Jahresgrundvergütung
entspricht hierbei zwischen 40 % und 50 % der Ziel-Gesamtvergütung.
Der STI macht rund 20 % bis 25 % und der LTI ca. 25 % bis 30 % der
Ziel-Gesamtvergütung aus. Auf die betriebliche Altersversorgung
entfallen rund 5 % und auf die Nebenleistungen rund 2 % bis 4 % der
Ziel-Gesamtvergütung. Der signifikante Anteil der variablen
Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung und das höhere
Gewicht des LTI im Vergleich zum STI unterstreichen den „Pay for
Performance“-Ansatz und die Ausrichtung der Vergütung auf den
langfristigen und nachhaltigen Erfolg der Deutsche EuroShop AG.
Wie in § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG gefordert, hat der
Aufsichtsrat eine individuelle Begrenzung der Vergütung festgelegt.
Die Höhe dieser Maximalvergütung je Vorstandsmitglied beträgt
demnach für jedes Geschäftsjahr 1.100 T€. Diese Maximalvergütung
beschränkt zusätzlich die Auszahlungen aller für ein Geschäftsjahr
gewährten Vergütungskomponenten (Jahresgrundvergütung,
Nebenleistungen, betriebliche Altersversorgung sowie STI und LTI)
unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt deren Auszahlung
erfolgt.
Das Vorstandsvergütungssystem wurde erstmalig mit Verlängerung
des Vorstandsvertrags für Herrn Wellner ab dem 1. Januar 2022 und
für die erstmalige Bestellung von Herrn Kneip ab dem 1. Oktober
2022 angewendet. Die Vertragslaufzeit des dem Vergütungssystems
nicht unterliegenden Vorstandsvertrags von Herrn Borkers lief bis
zum 30. September 2022.
Bei der Berichterstattung hat die Deutsche Euroshop AG nach §
162 Abs. 1 AktG über die im letzten Geschäftsjahr gewährte und
geschuldete Vergütung zu berichten. Dem Vergütungsbericht liegt
folgendes Begriffsverständnis zugrunde: Der Begriff „gewährt“
erfasst den tatsächlichen Zufluss von Vergütungsbestandteilen, der
Begriff „geschuldet“ erfasst hingegen fällige
Vergütungsbestandteile, die noch nicht erfüllt wurden.
Vergütungspraxis im Geschäftsjahr 2023
Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder richtete sich im
Geschäftsjahr 2023 nach den beim Vertragsabschluss
einzelvertraglich definierten Regelungen. Die in diesen
Vorstandsverträgen vereinbarte Vergütung setzt sich aus
erfolgsunabhängigen (festen) und erfolgsabhängigen (variablen)
Komponenten zusammen. Die feste Vergütung umfasst die
Grundvergütung sowie Nebenleistungen und teilweise eine
betriebliche Altersversorgung. Die variable Vergütung spiegelt die
Performance eines Geschäftsjahres sowie die langfristige
Unternehmensentwicklung wider, erfolgsabhängig kommen daher eine
kurzfristige variable Vergütung (Short-Term-Incentive) und eine
langfristige variable Vergütung (Long-Term-Incentive) zur
Anwendung.
Bei der Festlegung der Zielvergütung hat sich der Aufsichtsrat
an der Unternehmensgröße, -komplexität und -struktur der Deutsche
EuroShop AG orientiert. Des Weiteren wurden die wirtschaftliche
sowie finanzielle Lage der Gesellschaft, die Struktur und Höhe der
Vorstandsvergütung in vergleichbaren Unternehmen, die
Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder und das interne
Vergütungsumfeld berücksichtigt.
Im Berichtsjahr 2023 war Herr Hans-Peter Kneip als alleiniger
Vorstand bestellt. Im Vorjahr waren als Vorstände Herr Wilhelm
Wellner (bis 20. April 2022), Herr Olaf Borkers (bis 30. September
2022) und Herr Hans-Peter Kneip (seit 1. Oktober 2022) bestellt.
Der Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG hatte am 20. April 2022
die Bestellung von Herrn Wellner auf dessen Wunsch zeitlich
befristet bis zum 30. September 2022 widerrufen. Am 19. Juli 2022
hat sich der Aufsichtsrat dann im besten gegenseitigen Einvernehmen
mit Herrn Wellner auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrags
geeinigt und dessen Wiederbestellung zum 1. Oktober 2022
widerrufen. Herr Borkers ist fristgemäß zum 30. September 2022
ausgeschieden.
Feste Vergütung
Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine
Jahresgrundvergütung, die sich an der Position, den Aufgaben und
dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds
orientiert.
Zusätzlich beinhalten die fixen Vergütungskomponenten weitere
Nebenleistungen. Hierzu zählen im Wesentlichen ein PKW zur
dienstlichen und privaten Nutzung bzw. eine entsprechende Pauschale
sowie eine Unfallversicherung. Die Vorstandsmitglieder erhalten
zudem einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe
von 50 % der von ihnen zu zahlenden Beträge, aber maximal in Höhe
von 50 % der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Darüber hinaus wurde für die
Vorstandsmitglieder eine marktübliche D&O-Versicherung
abgeschlossen.
Ersatz von Reisekosten
Der Vertrag von Herrn Kneip enthält eine jährlich auf 15 T€
gedeckelte Erstattung von Reisekosten für Reisen vom Wohnort zum
Dienstsitz und für die Unterkunft am Dienstsitz. Die Reisekosten
werden gegen Nachweis zum 30. Juni des Jahres gezahlt.
Betriebliche Altersvorsorge
Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 wurde für Herrn Wellner eine
beitragsorientierte Leistungszusage vereinbart. In diesem Rahmen
leistet die Gesellschaft bis 2029 einen unverfallbaren Anspruch in
Höhe von jährlich 50 T€ an eine Unterstützungskasse. Diese
Beitragsleistung erfolgt, auch wenn die Bestellung als
Vorstandsmitglied vor dem 62. Lebensjahr endet, es sei denn, dass
Herr Wellner ein Angebot zur Verlängerung seiner Bestellung zu
vergleichbaren Konditionen nicht angenommen hat. Die
Beitragspflicht endete mit dem Tod von Herrn Wellner im
Vorjahr.
Für Herrn Borkers bestand eine Zusage über eine betriebliche
Altersversorgung, für die die Gesellschaft seit dem 1. Juli 2010 zu
Gunsten von Herrn Borkers Beiträge in Höhe von jährlich 3 T€ an
eine Pensionskasse leistet. Diese Beitragszahlungen liefen bis zum
Ausscheiden von Herrn Borkers zum 30. September 2022.
Herr Kneip erhält einen Zuschuss zu seiner privaten
Altersversorgung und Risikolebensversicherung in Höhe von bis zu
maximal 25 T€.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen darüber hinaus keine
Altersversorgungszusagen.
Variable Vergütung
Die variablen Vergütungsbestandteile sind sowohl auf das
Erreichen jährlicher Ziele als auch auf die langfristige
Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Die kurzfristige
variable Vergütungskomponente und die langfristige variable
Vergütungskomponente incentivieren die Leistung der
Vorstandsmitglieder aus unterschiedlichen Perspektiven, über
unterschiedlich lange Performancezeiträume und unter
Berücksichtigung verschiedener Leistungskriterien.
Mit den Austritten von Herrn Borkers und Herrn Wellner und dem
Eintritt von Herrn Kneip im Vorjahr wurden die
Vergütungsbestandteile neu definiert.
Die im Geschäftsjahr 2023 und Vorjahr für die variable Vergütung
zugrunde gelegten Leistungskriterien sowie deren Strategiebezug
sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
|
Leistungskriterien |
Short
Term
Incentive
(STI) |
Long Term
Incentive
(LTI) |
Strategiebezug |
Vorsteuergewinn (Earnings
before Taxes) (ohne
Bewertungsergebnis) |
x |
|
Abbildung des langfristigen operativen
Erfolgs, der sich in der Investitions- und Dividendenfähigkeit des
Unternehmens widerspiegelt |
STI-Zielbetrag FFO-basiert |
x |
|
Abbildung der nachhaltigen Ertragskraft
Funds from Operations je Aktie, Gewichtungsfaktoren Nachhaltigkeit
und persönliche Zielerreichung werden aus Strategie abgeleitet |
Aktienkurs |
|
x |
Nachhaltige Entwicklung und Steigerung
des Unternehmenswertes |
TSR-Zielerreichungsgrad |
|
x |
Nachhaltige Entwicklung und Steigerung
des Unternehmenswertes |
Finanzierungs-
Zielerreichungsgrad |
|
x |
Sicherung einer langfristigen
Finanzierung |
|
Darüber hinaus sieht der Vertrag mit Herrn Kneip den Share
Ownership Guidelines folgend eine Verpflichtung zum Erwerb von
Aktien mit einem Wert in Höhe von 100 % der fixen Grundvergütung
innerhalb eines Vier-Jahres-Zeitraums vor.
Die folgende Tabelle stellt gegenüber, welche variablen
Bestandteile in welchen Verträgen Anwendung finden:
|
Leistungskriterien |
Wellner |
Borkers |
Kneip |
Vorsteuergewinn (Earnings before
Taxes) (ohne
Bewertungsergebnis) |
x |
x |
|
Aktienkurs |
x |
x |
|
FFO |
|
|
x |
Total Shareholder Return |
|
|
x |
Finanzierungskomponente |
|
|
x |
|
|
Short-Term-Incentive für Herrn Wellner und Herrn
Borkers
|
Der Short-Term-Incentive für Herrn Wellner und Herrn Borkers
basiert auf einem gewichteten Durchschnitt des Konzern EBT (ohne
Bewertungsergebnis) des aktuellen sowie der zwei vorhergehenden
Geschäftsjahre, wobei das EBT des aktuellen Geschäftsjahres mit 60
%, das EBT des letzten Geschäftsjahres mit 30 % und das des
vorletzten Geschäftsjahres mit 10 % gewichtet wird.
|
|
Jahr |
Gewichtung |
Aktuelles Geschäftsjahr |
2022 |
60% |
Letztes Geschäftsjahr |
2021 |
30% |
Vorletztes Geschäftsjahr |
2020 |
10% |
|
Die Höhe des STI errechnet sich für Herrn Wellner als 0,25 % des
gewichteten EBT und für Herrn Borkers als 0,20 % des gewichteten
EBT, wobei die Auszahlungen auf 423 T€ bzw. 300 T€ begrenzt
sind.
|
|
Auszahlungsfaktor |
Kappung in TEUR |
Wilhelm Wellner |
0,25% |
423 |
Olaf Borkers |
0,20% |
300 |
|
Aufgrund des unterjährigen Ausscheidens im Jahr 2022 haben Herr
Wellner und Herr Borkers eine zeitanteilige variable Vergütung bis
zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens in Höhe von 189 T€ (Herr Borkers)
und 144 T€ (Herr Wellner) erhalten. Zusätzlich hat Herr Borkers für
den Zeitraum seiner Bestellung als alleiniger Vorstand eine
einmalige zusätzliche Vergütung von 250 T€ im Jahr 2022
erhalten.
|
Short-Term-Incentive für Herrn Kneip
|
Der jährliche STI-Zielbetrag beträgt 100 T€ bei 100 %
Zielerreichung. Der STI-Zielerreichungsgrad kann maximal 150 %
betragen, womit der STI-Auszahlungsbetrag auf 150 T€ begrenzt ist.
Der STI-Zielerreichungsgrad aus dem Vertrag von Herrn Kneip
bestimmt sich anhand nachfolgender Formel:
Das Performanceziel FFO je Aktie wird berechnet durch
Gegenüberstellung der im Konzernabschluss ausgewiesenen
Finanzkennzahl Funds from Operations je Aktie in Relation zur aus
der Unternehmensplanung abgeleiteten Kennzahl Funds from Operations
je Aktie, wie diese aus dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget
ermittelt wird.
Bei einer Zielerreichung von unter 75 % ist das Performanceziel
insgesamt nicht erreicht. Bei einer Zielerreichung von über 133 %
ist das Performanceziel bei 150 % gekappt. Im
Zielerreichungskorridor zwischen 75 % bis 100 % und 100 % bis 133 %
erfolgt eine interpolierende Berechnung des Performanceziels. Je
Über-/Unterschreitung der Zielerreichung um jeweils einen 1,0
%-Punkt wird das Performanceziel um 1,5 %-Punkte nach oben bzw.
unten angepasst.
Das so ermittelte Performanceziel FFO je Aktie wird in einem
zweiten Schritt mit einem kriterienbasierten Faktor multipliziert.
Dieser kriterienbasierte Faktor setzt sich aus einem ESG-Faktor und
einem persönlichen Leistungsfaktor zu jeweils 50 % zusammen. Der
ESG-Faktor wird anhand der durch die DGNB (Deutsche Gesellschaft
für Nachhaltiges Bauen e.V.) erteilten ESG-Zertifizierungen
(Platin: 1,2, Gold: 1,0, Silber: 0,9, Bronze: 0,8) für die
einzelnen Einkaufscenter arithmetisch ermittelt. Der persönliche
Leistungsfaktor bezeichnet einen Multiplikator, der einen Wert von
0,8, 0,9, 1,0, 1,1 oder 1,2 annehmen kann und dessen Höhe vom
Aufsichtsrat anhand dessen Beurteilung, inwieweit das
Vorstandsmitglied für das betreffende Geschäftsjahr eines oder
mehrere persönliche Erfolgsziele erreicht und dabei eine gute
rollenspezifische Leistung gezeigt hat, festgelegt wird.
Der Aufsichtsrat kann den Short-Term-Incentive bei
außerordentlichen Ereignissen, welche zu unangemessenen Ergebnissen
führen würden, individuell anpassen.
Der persönliche Leistungsfaktor des laufenden Geschäftsjahres
wird auf der Sitzung des Präsidiums des Aufsichtsrats im Folgejahr
festgelegt und ist im Zeitpunkt der Erstellung des
Vergütungsberichts noch nicht bekannt. Gleichwohl wird für das
laufende Geschäftsjahr ein vorläufiger STI berechnet und
zurückgestellt. Für das Geschäftsjahr 2022 hat das Präsidium des
Aufsichtsrats Anfang April 2023 einen STI für Herrn Kneip in Höhe
von 123 T€ festgelegt, dem ein zurückgestellter Betrag von 130 T€
gegenübersteht. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein vorläufiger
STI von 124 T€ zurückgestellt.
|
Long-Term-Incentive Plan für Herrn Wellner und Herrn
Borkers
|
Der Long-Term-Incentive für die Herren Borkers und Wellner
fokussiert auf die langfristige Entwicklung des Unternehmenswerts
der Deutsche EuroShop AG. Die aktuell geltende langfristige
variable Vergütung wurde im Juni 2021 gebilligt und gilt seit dem
1. Januar 2022.
Die Höhe der langfristigen variablen Vergütung bemisst sich an
der Entwicklung der Marktkapitalisierung der Deutsche EuroShop AG
über den Performancezeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31.
Dezember 2025. Für die Vorstandsmitglieder wurden individuelle
Auszahlungsfaktoren festgelegt, mit denen sie anteilig an der
Erhöhung der Marktkapitalisierung beteiligt werden. Für eine
Erhöhung der Marktkapitalisierung von bis zu 500 Mio. € liegt der
Auszahlungsfaktor für Herrn Wellner bei 0,10 %, für Herrn Borkers
bei 0,05 %. Übersteigt die Erhöhung den Wert von 500 Mio. €, wird
dieser Anteil zusätzlich für Herrn Wellner mit 0,05 % und für Herrn
Borkers mit 0,025 % vergütet.
Die Marktkapitalisierung bestimmt sich aus der Multiplikation
des volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der
Gesellschaft der letzten zwanzig Handelstage mit der Anzahl der
ausgegebenen Aktien der Gesellschaft.
Aufgrund des Ausscheidens der beiden Vorstände Wellner und
Borkers im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Berechnung des ihnen
zustehenden LTI aus der Gegenüberstellung der Marktkapitalisierung
zum 1. Januar 2022 mit der Marktkapitalisierung zum Zeitpunkt ihres
Ausscheidens. Herr Wellner hat aus dem LTI 242 T€ und Herr Borkers
258 T€ im Jahr 2022 erhalten.
|
Long-Term-Incentive Plan für Herrn Kneip
|
Der Long-Term-Incentive für Herrn Kneip berücksichtigt die
langfristige Entwicklung des Unternehmenswerts der Deutsche
EuroShop AG und basiert auf den Zielgrößen Total Shareholder Return
(TSR) und Finanzierung. Der LTI deckt jeweils einen rollierenden
Zeitraum von vier Jahren ab und kommt nach Ablauf dieser vier Jahre
zur Auszahlung. Der LTI 2022 deckt den Zeitraum von 2022 bis 2025
ab und kommt 2026 zur Auszahlung. Der LTI 2023 deckt den Zeitraum
von 2023 bis 2026 ab und kommt 2027 zur Auszahlung.
Der jährliche LTI-Zielbetrag beträgt 100 T€ bei 100 %
Zielerreichung. Der LTI-Zielerreichungsgrad kann maximal 150 %
betragen, womit der LTI-Auszahlungsbetrag auf 150 T€ begrenzt ist.
Der LTI-Zielerreichungsgrad aus dem Vertrag von Herrn Kneip
bestimmt sich anhand nachfolgender Formel:
Der Total Shareholder Return ist ein Indikator für die Rendite der
Aktie und überführt die Renditeerwartungen der Aktionäre in die
Vergütungsstruktur des Vorstands. Der Total Shareholder Return wird
zu 2/3 aus dem Total Shareholder Return der Deutsche EuroShop AG
errechnet und zu 1/3 durch Gegenüberstellung mit relevanten
Vergleichsunternehmen.
Die weiteren Komponenten des LTI und deren Berechnung sind in
nachfolgender Übersicht gegenübergestellt:
Eine Vergütung aus dem LTI wurde Herrn Hans-Peter Kneip nicht
gewährt und nicht geschuldet, da diese erst mit Ablauf des
Geschäftsjahres 2025 für den LTI 2022 bzw. mit Ablauf des
Geschäftsjahres 2026 für den LTI 2023 bestimmt werden kann.
Gleichwohl wurden Rückstellungen von 113 T€ für den LTI 2022 und 44
T€ für den LTI 2023 passiviert.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, bei außergewöhnlichen
Ereignissen, welche zu unangemessenen Ergebnissen führen würden,
von den vorstehenden Regelungen abzuweichen (z.B. Zerstörung eines
Centers, COVID-19-Pandemie).
Leistungen bei vorzeitiger Beendigung des
Anstellungsvertrags
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags
durch die Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund
vorliegt, haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine Abfindung
in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit
ausstehenden Jahresvergütungen, begrenzt jedoch auf maximal zwei
Jahresgrundvergütungen zuzüglich der jeweiligen Zielbeträge des
Short-Term-Incentive-Bonus und des Long-Term-Incentive-Bonus. Für
die Bemessung der Höhe der Jahresvergütungen ist der Durchschnitt
der Jahresvergütung des letzten Geschäftsjahres und der
voraussichtlichen Jahresvergütung des laufenden Geschäftsjahres
maßgebend.
Herrn Wellner wurde mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags im
Jahr 2022 eine Vergütung von 1.500 T€ ausbezahlt.
Leistungen bei einem Anpassungsereignis
Als Anpassungsereignis gilt ein Kontrollerwerb von mehr als 30 %
der Stimmrechte, eine Rücknahme der Zulassung der Aktien zum Handel
am regulierten Markt oder ein Squeeze-out bezogenes
Aktionärsverlangen. Bei einem Anpassungsereignis hat der Vorstand
Anspruch auf Anpassung des LTI-Gesamtzielerreichungsgrades, die den
geänderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt, und einen Anspruch auf
zeitanteilige Abrechnung bereits erdienter LTI-Tranchen, wobei der
Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft berechtigt ist, eine
andere Vereinbarung zu treffen.
Malus- und Clawback-Regelungen
Die in Vorjahren abgeschlossenen Dienstverträge der
Vorstandsmitglieder Wellner und Borkers enthielten keine
dezidierten Malus- und Clawback-Regelungen. Mit Neuabschluss eines
Vorstandsvergütungsvertrags im Januar 2022 wurde mit Herrn Wellner
hingegen eine solche Regelung vereinbart. Der Vorstandsvertrag mit
Herrn Kneip sieht Möglichkeiten vor, im Falle von Pflichtverstößen
eine noch nicht ausbezahlte variable Vergütung zu reduzieren
(„Malus“) oder eine bereits ausbezahlte variable Vergütung
zurückzufordern („Clawback“). Im Geschäftsjahr 2023 hat der
Aufsichtsrat von der Möglichkeit, bei den Vorstandsmitgliedern
variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder zurückzufordern,
keinen Gebrauch gemacht.
Abweichungen vom Vergütungssystem
Das Vergütungssystem sieht ein Erfolgsziel „Loan to Value“ mit
einer Gewichtung von 25 % im LTI vor. Der Vertrag mit Herrn
Hans-Peter Kneip enthält hingegen ein mit 25 % gewichtetes
Erfolgsziel Finanzierungsfaktor. Aus Sicht der Gesellschaft werden
damit vergleichbare Zielsetzungen incentiviert, jedoch sind die
Komponenten nicht deckungsgleich. Entgegen den Regelungen im
Vergütungssystem sind STI und LTI im Vorstandsvertrag von Herrn
Hans-Peter Kneip jeweils gleichgewichtet und liegen in Summe
geringfügig unter dem gesetzten Zielkorridor von anteilig 50 % bis
60 % an der Gesamtvergütung. Die Abweichungen waren notwendig, um
den mittlerweile geänderten Rahmenbedingungen aufgrund der
Änderungen in der Aktionärsstruktur Rechnung zu tragen.
Gewährte und geschuldete Vergütung für die Mitglieder des
Vorstands
Die nachfolgende Tabelle zeigt die gewährte und geschuldete
Vergütung für die aktiven und ehemaligen Vorstandsmitglieder. Die
gewährte Vergütung ist den Vorstandsmitgliedern bereits
zugeflossen. Unter der geschuldeten Vergütung wird für die aktiven
Vorstandsmitglieder nachfolgend diejenige Vergütung verstanden,
welche nach Abschluss der relevanten Performanceperiode im
Geschäftsjahr 2023 fällig ist, jedoch noch nicht erfüllt wurde.
Somit wird für 2023 der Short-Term-Incentive als geschuldete
Vergütung gezeigt. Der Long-Term-Incentive Plan ist hingegen kein
Bestandteil der geschuldeten Vergütung, da im Geschäftsjahr 2023
keine Performanceperioden zum Abschluss kamen.
Tabelle 1: Gewährte und geschuldete Vergütung
|
Hans-Peter Kneip
(seit 1. Oktober 2022) |
Wilhelm Wellner
(bis 20. April 2022) |
Olaf Borkers
(bis 30. September 2022) |
Gewährte und
geschuldete
Vergütung |
2023 |
2023 |
2022 |
2022 |
2023 |
2023 |
2022 |
2022 |
2023 |
2023 |
2022 |
2022 |
TEUR |
Anteil |
TEUR |
Anteil |
TEUR |
Anteil |
TEUR |
Anteil |
TEUR |
Anteil |
TEUR |
Anteil |
Festvergütung |
325 |
63% |
81 |
37% |
- |
- |
293 |
13% |
- |
- |
177 |
20% |
Nebenleistung |
54 |
10% |
14 |
6% |
- |
- |
15 |
1% |
- |
- |
2 |
0% |
Festeinkommen |
379 |
73% |
95 |
43% |
- |
- |
308 |
14% |
- |
- |
179 |
20% |
Short-Term-
Incentive Plan 1 |
124 |
24% |
123 |
57% |
- |
- |
144 |
7% |
- |
- |
189 |
22% |
Long-Term-
Incentive Plan |
0 |
0 |
0 |
0 |
- |
- |
242 |
11% |
- |
- |
258 |
29% |
Reisekosten |
15 |
3% |
0 |
0 |
- |
- |
0 |
0 |
- |
- |
0 |
0 |
Abfindung |
0 |
0 |
0 |
0 |
- |
- |
1.500 |
68% |
- |
- |
0 |
0% |
Sonderzahlung |
0 |
0 |
0 |
0 |
- |
- |
0 |
0 |
- |
- |
250 |
29% |
Gesamtvergütung |
518 |
100% |
218 |
100% |
- |
- |
2.194 |
100% |
- |
- |
876 |
100% |
1 Für das Geschäftsjahr 2022 hat das Präsidium des
Aufsichtsrats Anfang April 2023 einen STI für Herrn Kneip in Höhe
von 123 T€ festgelegt, dem ein zurückgestellter Betrag von 130 T€
gegenübersteht. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein vorläufiger
STI von 124 T€ zurückgestellt.
Im Jahr 2023 erhielt Herr Claus-Matthias Böge (im Jahr 2015
ausgeschiedener ehemaliger Vorstandssprecher) eine Pensionszahlung
in Höhe von 40 T€.
Die erstattungsfähigen Reisekosten von Herrn Kneip werden im
Folgejahr bis zum 30. Juni eines jeden Jahres erstattet.
Für die aktiven Vorstandsmitglieder wurde der folgende
Versorgungsaufwand geleistet:
Tabelle 2: Versorgungsaufwand
|
Hans-Peter
Kneip1 |
Wilhelm Wellner |
Olaf Borkers1 |
In TEUR |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
Versorgungsaufwand |
25 |
7 |
- |
25 |
- |
2 |
1 Der Versorgungsaufwand ist auch in Tabelle 1 in der
Position „Nebenleistungen“ enthalten.
In den der Vergütung zugrunde liegenden Vorstandsverträgen von
Herrn Wellner und Herrn Borkers ist keine Maximalvergütung
vereinbart worden. Der Vorstandsvertrag von Herrn Kneip enthält
eine Maximalvergütung in Höhe von 725 T€. Der im Januar 2022 mit
Herrn Wellner abgeschlossene Vorstandsvergütungsvertrag enthielt
eine Maximalvergütung von 1,1 Mio. €.
Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung erhält der Vorsitzende des
Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von 50 T€, die
stellvertretende Vorsitzende erhält 37,5 T€ und alle weiteren
Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von
25 T€.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Laufe eines Geschäftsjahres
in den Aufsichtsrat eintreten oder aus ihm ausscheiden, erhalten
eine zeitanteilige Vergütung für das entsprechende
Geschäftsjahr.
Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung werden den Mitgliedern des
Aufsichtsrats die baren Auslagen ersetzt, die bei der Ausübung der
Amtstätigkeit entstehen. Zusätzlich werden anfallende Umsatzsteuern
erstattet, wenn die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die
Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen.
Die gewährte und geschuldete Vergütung für den Aufsichtsrat
setzt sich wie folgt zusammen:
|
2023 |
2022 |
|
Festvergütung |
Gesamt-
vergütung |
Festvergütung |
Gesamt-
vergütung |
Gewährte/Geschuldete Vergütung für
den Aufsichtsrat |
TEUR |
% |
TEUR |
TEUR |
% |
TEUR |
Reiner Strecker |
50 |
100% |
50 |
50 |
100% |
50 |
Chantal Schumacher
(seit 30.08.2022) |
37,5 |
100% |
37,5 |
12,7 |
100% |
12,7 |
Benjamin Paul Bianchi1
(seit 30.08.2022) |
25 |
100% |
25 |
8,5 |
100% |
8,5 |
Karin Dohm
(bis 30.08.2022) |
- |
- |
- |
24,8 |
100% |
24,8 |
Dr. Anja Disput
(bis 30.08.2022) |
- |
- |
- |
16,5 |
100% |
16,5 |
Henning Eggers |
25 |
100% |
25 |
25 |
100% |
25 |
Dr. Henning Kreke |
25 |
100% |
25 |
25 |
100% |
25 |
Lemara Dee Grant1
(seit 30.08.2022) |
25 |
100% |
25 |
8,5 |
100% |
8,5 |
Stuart E. Keith1
(seit 30.08.2022) |
25 |
100% |
25 |
8,5 |
100% |
8,5 |
Dr. Volker Kraft
(seit 30.08.2022) |
25 |
100% |
25 |
8,5 |
100% |
8,5 |
Alexander Otto
(bis 23.05.2022) |
- |
- |
- |
9,7 |
100% |
9,7 |
Claudia Plath |
25 |
100% |
25 |
25 |
100% |
25 |
Klaus Striebich
(bis 30.08.2022) |
- |
- |
- |
16,5 |
100% |
16,5 |
Roland Werner
(bis 30.08.2022) |
- |
- |
- |
16,5 |
100% |
16,5 |
1 Herr Benjamin Paul Bianchi, Herr Stuart E. Keith
sowie Frau Lemara Grant haben der Gesellschaft gegenüber
schriftlich erklärt, auf die ihnen zustehende
Aufsichtsratsvergütung zu verzichten.
Angaben zur relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung, der
Vergütung der übrigen Belegschaft sowie zur Ertragsentwicklung der
Gesellschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vergütung der
Organmitglieder im Vergleich zur Ertragsentwicklung der Deutsche
EuroShop AG und der durchschnittlichen Vergütung aller
Arbeitnehmer/-innen in Deutschland auf Vollzeitäquivalenzbasis im
Zeitraum von 2018 bis 2023.
Die Ertragsentwicklung der Deutsche EuroShop AG wird anhand des
Ergebnisses vor Steuern erfasst.
|
|
Veränderung 2018 - 2019 |
Veränderung 2019 - 2020 |
Veränderung 2020 - 2021 |
Veränderung 2021 - 2022 |
Veränderung 2022 - 2023 |
Vergütung der
Vorstandsmitglieder |
|
Wilhelm Wellner |
5,3% |
-7,5% |
-4,6% |
-10 |
- |
|
Olaf Borkers |
2,5% |
4,8% |
-4,4% |
-10 |
- |
|
Claus-Matthias Böge1 |
8,8% |
1,6% |
-90,5% |
0,0% |
0,0% |
|
Hans-Peter Kneip |
- |
- |
- |
-10 |
-10 |
Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder2 |
|
Reiner Strecker |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
|
Chantal Schumacher5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Benjamin Paul Bianchi5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Karin Dohm6 |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
-10 |
- |
|
Dr. Anja Disput3, 6 |
- |
- |
-10 |
-10 |
- |
|
Henning Eggers3 |
- |
- |
-10 |
0,0% |
0,0% |
|
Dr. Henning Kreke |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
|
Lemara Dee Grant5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Stuart E. Keith5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Dr. Volker Kraft5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Alexander Otto7 |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
-10 |
- |
|
Claudia Plath3 |
- |
-10 |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
|
Klaus Striebich6 |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
-10 |
- |
|
Roland Werner6 |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
-10 |
- |
|
Beate Bell4 |
0,0% |
-10 |
- |
- |
- |
|
Thomas Armbrust4 |
0,0% |
-10 |
- |
- |
- |
|
Manuel Better4 |
0,0% |
-10 |
- |
- |
- |
Ertragskennzahlen |
|
Ergebnis vor Steuern der
Gesellschaft8 |
42,4% |
-73,6% |
68,2% |
-41,9% |
105,1% |
|
Operatives Ergebnis des Konzerns vor
Bewertungsergebnis und Steuern9 |
1,4% |
-21,8% |
-1,6% |
3,7% |
30,2% |
Vergütung der
Arbeitnehmer/-innen |
|
Arbeitnehmer/-innen in Deutschland |
3,4% |
2,2% |
0,5% |
4,7% |
6,0% |
1 Im Vorstand bis 30. Juni 2015, Gewährung aus
betrieblicher Altersversorgung seit 2019, Gewährung aus LTI bis
2020
2 Bis 2019 wurde die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder inkl. Vorsteuer ausgezahlt. Seit dem Jahr
2020 wurde aufgrund EuGH-Rechtsprechung die Vergütung exklusive
Vorsteuer ausgezahlt. Die satzungsgemäße Vergütung blieb über den
Betrachtungszeitraum unverändert.
3 Im Aufsichtsrat seit 12. Juni 2019
4 Im Aufsichtsrat bis 12. Juni 2019
5 Im Aufsichtsrat seit 30. August 2022
6 Im Aufsichtsrat bis 30. August 2022
7 Im Aufsichtsrat bis 23. Mai 2022
8 Einzelabschluss der Deutsche EuroShop AG (HGB)
9 Freiwillige Zusatzangabe
10 Wegen des unterjährigen Ein- bzw. Austritts kein
Ausweis von Veränderungen
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Deutsche EuroShop AG, Hamburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Deutsche EuroShop AG,
Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162
Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang
mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht
inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2
AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf
den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in
Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162
Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im
Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks
weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen
an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1)
angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung
und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir
eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die
Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der
dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG
entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben,
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und
hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir
durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle
Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche
Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der
einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des
Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung,
den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der
Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu
bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in
Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche
Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu
dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Hamburg, 12. April 2024
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Kaletta
Wirtschaftsprüfer |
Oleski
Wirtschaftsprüfer |
|
|
|
|
|
III. |
Weitere Informationen zur Hauptversammlung
|
1. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre (gemeint sind in dieser
Einladung stets alle Geschlechter, einzig aus Gründen der
Lesbarkeit wird auf die Nennung weiterer Formen verzichtet)
berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft
eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung
spätestens bis zum 22. August 2024, 24:00 Uhr MESZ, bei der
Gesellschaft in Textform eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich
bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
Deutsche EuroShop AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@linkmarketservices.eu
anmelden.
Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die am 8.
August 2024, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung
übersandt. Ein Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Download bereit.
Als Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich
elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice
für Aktionäre“ gemäß des von der Gesellschaft festgelegten
Verfahrens über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
anzumelden.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den
Aktionären, die am 8. August 2024, 00:00 Uhr MESZ, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung und dem Formular zur Anmeldung und
Eintrittskartenbestellung übersandt.
Auch neue Aktionäre, die nach dem 8. August 2024, 00:00 Uhr
MESZ, bis 22. August 2024, 24:00 Uhr MESZ, in das Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular
zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird,
können sich in Textform (§ 126b BGB) unter der oben genannten
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden. Sofern für
die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular
verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie
Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum
Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens bzw. der
vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der
Aktionärsnummer.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten
für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel übersandt
bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bedeutung des Technical Record Date
Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts ist der im
Aktienregister eingetragene Bestand an Aktien am Tag der
Hauptversammlung. Dieser Bestand wird demjenigen zum Zeitpunkt des
Anmeldeschlusses entsprechen, da Löschungen, Neueintragungen und
Änderungen im Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in den
letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der
Hauptversammlung selbst nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“) ist
daher der 22. August 2024, 24:00 Uhr MESZ. Erwerber von Aktien,
deren Umschreibeanträge nach dem 22. August 2024, 24:00 Uhr MESZ,
bei der Gesellschaft eingehen, können somit Teilnahme- und
Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht
ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis
zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung jedoch
in keiner Weise blockiert, so dass Aktionäre auch nach einer
Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen und diese veräußern
können. Der Technical Record Date hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
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2. |
Stimmrechtsausübung
Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich, durch
Bevollmächtigte und durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben
a) |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
|
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen
bevollmächtigten Intermediär i.S.v. § 135 AktG (z. B. die
depotführende Bank oder ein anderes Kreditinstitut), eine
Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater oder eine andere Person
nach Wahl ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist eine frist- und
ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.
Formulare zur Anmeldung und Vollmachts- und ggf.
Weisungserteilung sowie die individuellen Zugangsdaten für die
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre
werden den am 8. August 2024, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister
eingetragenen Aktionären zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Die Unterlagen können zudem
kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Entsprechende
Formulare stehen ferner über die Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Abruf zur Verfügung.
Wenn weder ein Intermediär i.S.v. § 135 AktG noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
wird, kann die Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung auch
unter Nutzung eines Internetdialogs erteilt werden. Gleiches gilt
für den Widerruf einer Vollmacht.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, kann
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft am
Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle
erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an die
Gesellschaft an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Deutsche EuroShop AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 MünchenDeutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@linkmarketservices.eu
Alternativ kann die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht
(mit Ausnahme der Vollmacht an einen Intermediär oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution) im Wege
elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des
passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ über folgende
Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bis zum 28. August 2024, 24:00 Uhr MESZ, erfolgen.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den
Aktionären, die am 8. August 2024, 00:00 Uhr MESZ, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung und dem Formular zur Anmeldung und
Eintrittskartenbestellung übersandt.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären und diesen nach § 135
Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen gilt § 135
Aktiengesetz.
b) |
Stimmrechtsausübung durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter
|
Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die
Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die
Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter hat an die oben für die Erteilung
von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder im Wege elektronischer
Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten
„Internetservice für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zu erfolgen.
Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.
Vor der Hauptversammlung ist die Erteilung oder der Widerruf
einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.
Aus organisatorischen Gründen muss diese bzw. dieser der
Gesellschaft bis zum 28. August 2024, 24:00 Uhr MESZ, unter der
oben genannten Anschrift, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse oder über
den passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären,
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder
erteilte Weisungen zu ändern.
Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht
ausüben und keine weitergehende Rechte wie Frage- oder
Antragsrechte wahrnehmen.
|
3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, §
126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2
Aktiengesetz
|
Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile
zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs.
2 Satz 2 Aktiengesetz i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1
Aktiengesetz). Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft
unter nachstehender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft
bis spätestens 29. Juli 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Ein
entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse zu richten:
Deutsche EuroShop AG
Vorstand
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern sie
nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich
nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen nach
§ 125 Aktiengesetz. Sie werden außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127
Aktiengesetz
|
Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter
Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung an
folgende Adresse zu richten:
Deutsche EuroShop AG
Patrick Kiss
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem
Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 14. August 2024,
24:00 Uhr MESZ, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden
einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen
Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht
zur Veröffentlichung gemäß § 126 Aktiengesetz erfüllt sind.
Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen
unberücksichtigt bleiben. Für Aktionärsvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die
vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 Aktiengesetz
(einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 Aktiengesetz
entsprechend.
c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
|
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1
Aktiengesetz vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, über die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über
die Lage des Konzerns und der im Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131
Abs. 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen.
d) |
Weitergehende Erläuterungen
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz sind im
Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
einzusehen.
|
4. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz werden den Aktionären
im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht. Dort werden nach dem Ende der
Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
|
5. |
Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 76.464.319
nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 76.464.319
Stimmrechte. Die Gesellschaft hält aktuell 403.477 eigene Aktien,
aus denen ihr keine Rechte zustehen. Darüber hinaus wurden im
Rahmen eines aktuell laufenden Aktienrückkaufprogramms bis zum
Abend des 16. Juli 2024 weitere 5.575 eigene Aktien gekauft, die
aber noch nicht geliefert wurden. Bis zur Hauptversammlung kann
sich die Gesamtzahl der eigenen Aktien darüber hinaus weiter
verändern.
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6. |
Hinweise zum Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener
Daten unserer Aktionäre stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
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Hamburg, im Juli 2024
Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand
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