Absage der für den 18. November 2024 einberufenen
ordentlichen Hauptversammlung
Berlin, 13. November 2024. Der Vorstand der
artnet AG („Gesellschaft“) hat heute in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, die für den
18. November 2024 einberufene ordentliche Hauptversammlung
abzusagen.
Die Absage der Hauptversammlung erfolgt vor dem Hintergrund,
dass die in der Einberufung zum Abschlussprüfer der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagene
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft mitgeteilt hat,
für ein weiteres Prüfungsmandat nicht zur Verfügung zu stehen. Im
Rahmen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 hatte die in
der Einberufung vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Trotz der
Aufnahme erster Gespräche mit anderen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird es nach Einschätzung der
Gesellschaft nicht möglich sein, der Hauptversammlung am
18. November 2024 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
vorzuschlagen, die sich vorab zur Übernahme des Prüfungsmandats für
das Geschäftsjahr 2024 bereit erklärt hat.
Die Gesellschaft beabsichtigt aber weiterhin, den
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 durch die
Hauptversammlung wählen zu lassen. Um eine spätere zusätzliche
außerordentliche Hauptversammlung zu vermeiden, die ausschließlich
über die Wahl des Abschlussprüfers beschließen würde, hat sich die
Gesellschaft entschieden, die für den 18. November 2024
einberufene ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024
abzusagen. Die ordentliche Hauptversammlung soll zeitnah,
voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2025, erneut einberufen
werden.
Kontakt:
Sophie Neuendorf
artnet AG
SNeuendorf@artnet.com
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13.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer
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