Alzchem Group AG
Bekanntmachung
nach Art. 5 der Verordnung (EU)
596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052
Aktienrückkauf
Die Alzchem Group AG gibt bekannt,
das mit Ad Hoc-Mitteilung vom 5. November 2024 angekündigte
Aktienrückkaufprogramm zu starten.
Beginnend mit dem 2. Dezember 2024
wird die Alzchem Group AG (im Folgenden auch die „Gesellschaft“)
über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten bis zu 100.000
Stückaktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zu 6 Mio.
Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im
elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA)
erwerben. Der maximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
wird den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs
der Aktie im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 Prozent über- und um
nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Der Vorstand der Alzchem
Group AG macht damit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, von der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung zum Erwerb eigener
Aktien vom 7. Mai 2024 Gebrauch.
Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck,
die erworbenen Aktien (i) als Akquisitionswährung einzusetzen, (ii)
an Mitarbeiter der Alzchem-Gruppe auszugeben oder (iii) die Aktien
einzuziehen. Andere gesetzlich zulässige, von der Ermächtigung der
Hauptversammlung gedeckte Zwecke sind damit nicht
ausgeschlossen.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und
für Rechnung der Alzchem Group AG durch ein von ihr hierfür
mandatiertes Kreditinstitut. Dieses trifft seine Entscheidungen
über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Aktienrückkaufprogramm kann
im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit
ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.
Das Aktienrückkaufprogramm wird
ungeachtet seines erweiterten Erwerbszwecks entsprechend den
Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Art. 2-4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 („DelVO“)
durchgeführt. Demgemäß werden die getätigten Rückkäufe in einer den
Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung
bekannt gegeben. Zudem wird die Alzchem Group AG über die
Fortschritte des Aktienrückkaufs regelmäßig unter www.alzchem.com
informieren.
Trostberg, den 29. November 2024
Alzchem Group AG
- Vorstand -
29.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer
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