MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

MAN SE 

19.12.2014 17:59

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP -
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich (die
'Mitteilende') hat uns am 17. Dezember 2014 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
in Bezug auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom gleichen
Tag Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen
der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein
etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die
durch die Truck & Bus GmbH aufgrund von Abfindungsangeboten nach dem
Aktiengesetz erworben werden, bleibt hiervon unberührt.
c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden
zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
München, 19. Dezember 2014
Der Vorstand


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