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Firmenübernahme/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
SynBiotic SE übernimmt 51 % der Anteile an der Bushdoctor GmbH,
Brunn am Gebirge (Österreich)
29.12.2023 / 14:31 CET/CEST
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SynBiotic SE übernimmt 51 % der Anteile an
der Bushdoctor GmbH, Brunn am Gebirge (Österreich)
München, 29. Dezember 2023 – Die SynBiotic SE hat
heute mit dem Gesellschafter der Bushdoctor GmbH, Brunn am Gebirge
(Österreich) einen notariell beurkundeten Geschäftsanteilskauf- und
Abtretungsvertrag über 51 % der Anteile an der Bushdoctor GmbH
abgeschlossen. Die Gegenleistung entspricht dem Nominalwert der
Anteile, mithin EUR 17.850,00.
Die Bushdoctor GmbH bringt über 25 Jahre Erfahrung im Hanfsektor
mit und ist eine etablierte Marke in Österreich mit einem starken
Fokus auf Kundenberatung und -betreuung. Die Bushdoctor GmbH
verfügt über ein Vollsortiment im Bereich Samen, Stecklinge,
Anbaubedarf, hochwertigen Rauch-Paraphernalien und Hanfprodukten
und ist damit eine ideale Ergänzung für die SynBiotic Gruppe - und
dies sowohl für die eigene Lieferkette als auch für die geplanten
Franchisekonzepte in Deutschland.
Über die SynBiotic SE
Die SynBiotic SE ist eine börsengelistete Unternehmensgruppe im
Hanf- und Cannabis-Sektor und verfolgt eine auf die EU fokussierte
Buy & Build Investmentstrategie. Die Unternehmensgruppe umfasst
die gesamte Supply Chain vom Anbau über die Produktion bis hin zum
Handel – vom Feld ins Regal. Kerngeschäfte des vertikal
integrierten Unternehmens sind Forschung & Entwicklung, die
Produktion sowie die Vermarktung von Hanf-, CBD und
Cannabis-Produkten.
Die SynBiotic SE hat eine klare Strategie die Expansion entlang
der Wertschöpfungsketten ihrer Geschäftsbereiche - Hanf und CBD,
medizinischem Cannabis sowie Genusscannabis - weiter
auszubauen.
Weitere Informationen stehen unter http://www.synbiotic.com
bereit.
Kontakt
ir@synbiotic.com
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stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur
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nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen
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von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des
Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die
SynBiotic SE noch ein anderer hierin beschriebener an der
Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach
dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde
eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten
Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter
Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die
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hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die
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und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem
Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede
Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
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dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung
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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities
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Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen,
weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Weder die SynBiotic SE noch eines mit der SynBiotic SE
verbundenes Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein
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Prospektverordnung ("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei
jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines
Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden
(ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass sie
zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein.
Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und
zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen
Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter
Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen
Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben
werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen
treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder
Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde,
dass die SynBiotic SE oder ein mit der SynBiotic SE verbundenes
Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur
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