GRENKE AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm
08 Februar 2024 - 4:20PM
EQS Non-Regulatory
GRENKE AG / Aktienrückkauf
GRENKE AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. a) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm
08.02.2024 / 16:20 CET/CEST
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Baden-Baden 08.02.2024
GRENKE AG: Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. a)
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der GRENKE AG hat nach Erhalt der erforderlichen
Zustimmung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht beschlossen, wie mit Ad
hoc-Mitteilung vom 6. Februar 2024 angekündigt, eigene Aktien über
die Börse zurückzukaufen. Der Vorstand macht damit von der durch
die ordentliche Hauptversammlung der GRENKE AG am 6. August 2020
erteilten Ermächtigung Gebrauch. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Der Aktienrückkauf wird nicht vor dem 12. Februar 2024 beginnen
(frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) und wird bis längstens zum
31. Juli 2025 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.
In diesem Zeitraum können nach Maßgabe des beschlossenen
Rückkaufprogramms eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu
EUR 70 Mio. (zuzüglich Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden.
Dies entspricht auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 7. Februar 2024: EUR 23,45)
einem Volumen von bis zu 2.985.074 Stück Aktien, wobei auf Basis
der Ermächtigung der Hauptversammlung maximal 2.317.695
zurückgekauft werden dürfen. Vor dem Hintergrund der für den 30.
April 2024 geplanten Hauptversammlung 2024 und ihrer rechtssicheren
Durchführung werden voraussichtlich in der Zeit vom 22. April 2024
bis 3. Mai 2024 keine Aktien zurückgekauft.
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms
erfolgt unter Beauftragung eines Kreditinstituts, das seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der GRENKE
AG, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden oder auszusetzen,
bleibt unberührt. Der Rückkauf der eigenen Aktien erfolgt
entsprechend den Vorgaben von Art. 5 Abs. 1
Marktmissbrauchsverordnung (MAR) in Verbindung mit der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 wird an
einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt,
erworben.
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Frankfurter
Wertpapierbörse (Xetra-Handel). Der von der GRENKE AG gezahlte
Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert
der Schlussauktionskurse der Aktien der GRENKE AG im XETRA-Handel
der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor
Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr
als 10% über- oder unterschreiten.
Die eigenen Aktien werden zu gesetzlich zulässigen Zwecken
zurückerworben. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit
erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch
wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm
zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte gemäß
Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angemessen
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die GRENKE AG die Geschäfte
gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auf
ihrer Website im Bereich "Investor Relations" unter
https://www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/grenke-aktie/aktienrueckkaufprogramm
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE
VON:
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Investorenkontakt
Team Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
+49 7221 5007-204
investor@grenke.de |
Pressekontakt
Stefan Wichmann
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
+49 171 2020300
presse@grenke.de |
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ÜBER GRENKE
Der GRENKE Konzern (GRENKE) ist ein globaler
Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen.
Kundinnen und Kunden erhalten alles aus einer Hand: vom flexiblen
Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum
praktischen Factoring. Die schnelle und einfache Abwicklung sowie
der persönliche Kontakt stehen dabei im Mittelpunkt.
1978 in Baden-Baden gegründet, ist die Gruppe heute mit rund 2.100
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (gemessen nach
Vollzeitäquivalenten) in über 30 Ländern weltweit aktiv. Die
GRENKE Aktie ist an der Frankfurter Börse gelistet (ISIN:
DE000A161N30).
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Deutsch |
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GRENKE AG |
| Neuer Markt 2 |
| 76532 Baden-Baden |
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