Corporate News
Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von KKR
- Gemeinsame begründete
Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht
- Angebotspreis von
17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie wird als fair
und angemessen erachtet
Hamburg, 3. Januar 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat
der Encavis AG („Encavis” oder die „Gesellschaft“)
haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß
§ 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG (die
„Bieterin“) zum Erwerb sämtlicher Encavis-Aktien, die nicht
bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen werden,
veröffentlicht. Die Bieterin, eine Holdinggesellschaft, die von
Investmentfonds, Vehikeln und Accounts kontrolliert wird, die durch
Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundene
Unternehmen (zusammen, „KKR“) beraten und verwaltet werden,
ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Das
Familienunternehmen Viessmann („Viessmann“) beteiligt sich
als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium.
Die Annahmeempfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat basiert auf der
jeweils unabhängig voneinander erfolgten Prüfung und eingehenden
Bewertung der von der Bieterin am 23. Dezember 2024
veröffentlichten Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die wirtschaftlichen und
strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der
Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre
Absicht bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von Encavis
langfristig durch das angestrebte Delisting der Encavis-Aktien zu
unterstützen. Das Delisting der Encavis-Aktien von der Frankfurter
Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
(Börse Hamburg) („Doppel-Delisting“) soll Encavis
insbesondere eine erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang
mit der Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter
Ausgaben und das Freiwerden von durch die Börsenzulassung
gebundenen Managementkapazitäten ermöglichen. Grundlage für das
Delisting-Verfahren sind die zwischen Encavis und der Bieterin
bereits am 14. März 2024 abgeschlossene Investmentvereinbarung
und die am 6. Dezember 2024 abgeschlossene
Delisting-Vereinbarung, welche neben Regelungen zur künftigen
Zusammenarbeit auch Regelungen zur Sicherung der künftigen
(Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der
Börsennotierung enthalten.
Vorstand und Aufsichtsrat erachten den Angebotspreis von
17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie für fair und angemessen. In
Vorbereitung der begründeten Stellungnahme zum vorangegangenen
Übernahmeangebot der Bieterin (ebenfalls mit einem Angebotspreis
von 17,50 EUR je Encavis-Aktie), hatten Vorstand und
Aufsichtsrat jeweils sogenannte Fairness Opinions zur Beurteilung
der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises eingeholt,
wobei der Vorstand von Goldman Sachs und der Aufsichtsrat von
Lazard beraten wurde. Sowohl Goldman Sachs als auch Lazard hatten
bezüglich des Übernahmeangebots die finanzielle Angemessenheit des
Angebotspreises von 17,50 EUR bestätigt. In Vorbereitung der
Begründeten Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot haben
Vorstand und Aufsichtsrat davon abgesehen, eine oder mehrere
weitere oder aktualisierte Fairness Opinions einzuholen. Vorstand
und Aufsichtsrat sind nach jeweils unabhängig voneinander
vorgenommener eingehender Prüfung der Auffassung, dass sich an der
tatsächlichen Ausgangslage, die der begründeten Stellungnahme für
das Übernahmeangebot zugrunde lag, keine wesentlichen finanziellen
Änderungen ergeben haben, die zu einer höheren Bewertung der
Gesellschaft und damit zu einer abweichenden Beurteilung der
finanziellen Angemessenheit der Angebotsgegenleistung Anlass geben
könnten.
Der Angebotspreis von 17,50 EUR genügt den Anforderungen an
den gesetzlichen Mindestpreis und entspricht einer Prämie von
54,20 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am
5. März 2024, dem Tag vor dem Pressebericht über
Übernahmespekulationen und der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis,
wonach die Gesellschaft mit KKR im Gespräch über eine Transaktion
sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von
34,50 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen
Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 5. März 2024
(einschließlich) sowie einer Prämie von 34,10 Prozent auf den
volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs
Monate bis zum 13. März 2024 (einschließlich), dem Tag vor der
Ankündigung des Übernahmeangebots durch die Bieterin. Auch
übersteigt der gebotene Angebotspreis den Median der
Kurszielerwartungen von Aktienanalysten für die Encavis-Aktie, die
in den letzten drei Monaten bis zum 5. März 2024
(einschließlich) veröffentlicht wurden, um circa 9,4 Prozent.
Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am
31. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Die Aktionäre
von Encavis können das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der
Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird
empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in
Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des
Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen
werden, die auf der Internetseite der Bieterin unter
www.elbe-offer.com (dort unter „Öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot“) zu finden ist.
Als Delisting-Erwerbsangebot unterliegt das Angebot an die
Aktionäre von Encavis keinerlei Vollzugsbedingungen, insbesondere
gilt keine Mindestannahmequote.
Nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots besteht
die Absicht der Bieterin, das Delisting der Encavis-Aktien so
schnell wie rechtlich und praktisch möglich durchzuführen. Der
Vorstand von Encavis hat sich in der Investmentvereinbarung und der
Delisting-Vereinbarung vorbehaltlich seiner Treuepflichten dazu
verpflichtet, das Delisting auf Verlangen der Bieterin hin zu
unterstützen und hierfür entsprechende Anträge auf Widerruf der
Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse
Hamburg (Börse Hamburg) zu stellen. Darüber hinaus hat sich Encavis
in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, alle wirtschaftlich
vertretbaren Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche
derzeit bestehenden Einbeziehungen der Encavis-Aktie in den
Freiverkehr an sämtlichen Wertpapierbörsen zu beenden.
Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen halten
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots
bereits Aktien und Stimmrechte an Encavis in Höhe von circa 87,73
Prozent des Grundkapitals.
Die detaillierten Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots können
in der Angebotsunterlage nachgelesen werden.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des
Aufsichtsrats von Encavis zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot
der Bieterin, veröffentlicht am 3. Januar 2025, ist kostenfrei
erhältlich bei der Encavis AG, Investor Relations, Große
Elbstraße 59, 22767 Hamburg,
E-Mail: ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen
Postadresse). Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der
Website von Encavis
veröffentlicht: https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/delisting
Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen
und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des
Delisting-Erwerbsangebots werden in deutscher Sprache und in einer
unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich
sind ausschließlich die deutschen Fassungen.
Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete
Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die
Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung
oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten
Stellungnahme dar.
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Über ENCAVIS:
Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein
Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der
führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt
ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas.
Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften
stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder
langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die
Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund
3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das
entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen
CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem
sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau,
davon gut 900 MW im Eigenbestand.
Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG
auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die
auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit
Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter
technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den
Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von
Photovoltaik-Anlagen.
ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN
PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der
ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und
Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die
Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international
ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status
(A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr
Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“
innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com
Kontakt:
ENCAVIS AG
Dr. Oliver Prüfer
Press Officer & Manager Public Relations
Tel.: + 49 (0)40 37 85 62 133
E-Mail: oliver.pruefer@encavis.com
03.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer
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