Corporate News
Information zum Aktienrückkaufprogramm
7. März 2024
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der
Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)
Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 24. November 2023
beschlossen, neben dem im Februar 2022 beschlossenen
Aktienrückkaufprogramm ein weiteres Aktienrückkaufprogramm im
Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG durchzuführen und diese
Aktien ausschließlich Führungskräften anzubieten, die am globalen
Share Matching Plan teilnehmen. Im Rahmen dieses weiteren
Aktienrückkaufprogramms werden bis zu 3 Mio. Aktien zu einem
Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 150 Mio. Euro
erworben. Der Rückkauf über die Börse startet am 8. März 2024 und
endet spätestens am 19. April 2024.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom
4. Mai 2023, gültig bis zum 3. Mai 2028, nach der Aktien von bis zu
10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf
bestehenden Grundkapitals erworben werden dürfen. Der Erwerbspreis
(ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien vor
dem Stichtag um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr
als 20% unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht
volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der
Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den
letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des
Erwerbs oder – falls früher – der Eingehung einer Verpflichtung zum
Erwerb.
Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3
Mio. Aktien, dies entspricht bis zu ca. 0,24% des
Grundkapitals der Gesellschaft, wird zwischen dem 8. März 2024 und
spätestens dem 19. April 2024 auf Basis einer unwiderruflichen
Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister
durchgeführt. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb
im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der
Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die
regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen
zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf
Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung
durchzuführen.
Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt
ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor
genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem
Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf
denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen
insbesondere nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes in dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf
erfolgt; diese Obergrenze wird auf beide Aktienrückkaufprogramme
insgesamt angewendet. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz
wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 189 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder
ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
07.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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