Andritz AG: Veröffentlichung gemäß §
135 Abs. 3 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Andritz AG: Überschreiten der
5%-Anteilsschwelle für eigene Aktien
Andritz AG (die
'Gesellschaft') gibt bekannt, dass die Gesellschaft im
Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms die meldepflichtige
Anteilsschwelle von 5% für eigene Aktien am 13. September 2024
überschritten und insgesamt 5.202.892 Stück eigene Aktien, welche
rund 5,00% des Grundkapitals der Gesellschaft darstellen, gehalten
hat.
Die Gesellschaft hält zum 27.
November 2024 insgesamt 6.338.578 Stück eigene Aktien, welche rund
6,09% des Grundkapitals der Gesellschaft darstellen.
Hinweise: Diese Mitteilung ist
eine Pflichtmeldung gemäß § 135 Abs 3 BörseG. Diese Mitteilung
stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum
Kauf der hierin erwähnten Aktien in irgendeiner Rechtsordnung,
einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien,
Kanada oder Japan, dar. Diese Mitteilung wurde ausschließlich zum
Zweck der Einhaltung zwingender Rechtsvorschriften erstellt. Die
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verbreitet werden, in denen eine solche Verbreitung unzulässig ist,
und alle Empfänger werden gebeten, sich über derartige
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Verwendung
der hierin genannten Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit allen
weiteren anwendbaren gesellschafts- und wertpapierrechtlichen
Vorschriften.