Schaeffler AG platziert Anleihen in Höhe von 1,15 Milliarden
Euro
Herzogenaurach | 26. März 2025 | Die Schaeffler AG hat gestern
Unternehmensanleihen mit einem Volumen von 1,15 Milliarden Euro
erfolgreich bei internationalen Investoren platziert.
Die Transaktion setzt sich aus zwei Tranchen zusammen:
- EUR 550 Mio. 4,250 % Anleihe, fällig 1. April 2028
- EUR 600 Mio. 5,375 % Anleihe, fällig 1. April 2031
Aufgrund der starken Investorennachfrage waren die Anleihen
mehrfach überzeichnet. Die neuen Anleihen wurden unter dem
Debt-Issuance-Programm der Schaeffler AG begeben. Die
Emissionserlöse werden für allgemeine Unternehmens- und
Finanzierungszwecke verwendet.
Claus Bauer, Vorstand Finanzen und IT der Schaeffler AG, sagte:
„Mit der aktuellen Refinanzierung setzen
wir für Schaeffler nach dem Zusammenschluss mit Vitesco
unsere solide Finanzierung fort. Insbesondere die große Nachfrage
nach der sechsjährigen Tranche zeugt vom Zuspruch und Vertrauen des
Kapitalmarktes für unsere strategische Ausrichtung.“
Die Ausgabe der neuen Anleihen ist für den 1. April 2025
vorgesehen. Die Anleihen werden am regulierten Markt der
Luxemburger Wertpapierbörse notiert. Schaeffler hatte für die
Platzierung der Anleihen ING, Mizuho, Santander und UniCredit als
aktive Joint Bookrunner beauftragt.
Hier finden Sie ein Pressefoto von Claus Bauer:
www.schaeffler.com/de/executive-board
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es
sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und
Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder
Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken,
Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis
und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen
Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer
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durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern.
Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in
unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen
vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser
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enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der
Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet
werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft
fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im
Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen
zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen
handelnden Personen zu betrachten.
Rechtliche Hinweise: Anleihe Emission
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese
Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in
irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden.
Diese Veröffentlichung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 und der zugrunde liegenden Gesetzgebung. Der
Basisprospekt zum Debt-Issuance-Programm ist auf der Website der
Luxemburger Börse unter
https://www.bourse.lu/programme/Programme-Schaeffler/14509
verfügbar, und die endgültigen Bedingungen zu den
Schuldverschreibungen werden nach ihrer Veröffentlichung dort
verfügbar sein.
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere
wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
der aktuellen Fassung (der "Securities Act") oder nach dem
Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige
Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion,
für die die Registrierungsvorgaben des Securities Act nicht gelten,
nicht angeboten oder verkauft werden. Die Schuldverschreibungen
werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese
Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen
nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen,
in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten
Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder
dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten
Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt
werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf
Regulation S nach dem Securities Act ausschließlich außerhalb der
Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an
(i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf
Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als
"Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten
mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen,
und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig
verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als
"qualifizierte Personen" bezeichnet). Die
Schuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur
Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder
anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen
abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind,
sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese
Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.
Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen
Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder
Vertreter übernimmt Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit oder gibt eine ausdrückliche oder
stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser
Mitteilung, oder für andere Informationen in Bezug auf Schaeffler
oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen
(ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer
Form, und wie auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt)
oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser
Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang
damit ergeben.
Die Joint Bookrunner handeln ausschließlich für Schaeffler und
für niemanden sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie
betrachten keine andere Person als jeweiligen Kunden im
Zusammenhang mit der Transaktion und sind gegenüber niemandem außer
Schaeffler dafür verantwortlich, die ihren jeweiligen Kunden
gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder sie in Bezug auf die
Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder andere hierin
erwähnte Angelegenheit zu beraten.
Im Zusammenhang mit der Emission der Schuldverschreibungen
können die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die
als Investoren für ihre eigenen Konten handeln, die Wertpapiere von
Schaeffler zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft die
Wertpapiere von Schaeffler behalten, kaufen, verkaufen, anbieten
oder anderweitig für ihre eigenen Konten mit solchen Wertpapieren
und anderen Wertpapieren von Schaeffler oder damit verbundenen
Investitionen im Zusammenhang mit diesem Wertpapierangebot oder
anderweitig handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den
Umfang einer solchen Investition oder Transaktion anzugeben, es sei
denn, sie stehen im Einklang mit gesetzlichen oder regulatorischen
Verpflichtungen.
MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE
INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN – Die Zielmarktbestimmung im
Hinblick auf die Schuldverschreibungen hat – ausschließlich für den
Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs – zu dem
Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die
Schuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU
(in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und
(ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind.
Jede Person, die in der Folge die Schuldverschreibungen anbietet,
verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll
die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein
Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür
verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf
die Schuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die
Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der
Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTSRAUM – Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot,
zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger
im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und
diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden.
Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff
Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden
Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne
der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde
nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr.
10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im
Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die
"Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen oder
ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches
Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die
sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der
Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH –
Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder
zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten
Königreich ("GB") bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB
nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in
sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person,
die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU)
Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act
2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein
Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets
Act 2000, in seiner jeweiligen Fassung (der "FSMA") und
jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2
Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch
das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder
(iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der
Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des
nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen
Rechts ist (die "UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches
Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die
sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an
Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der
Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB nach der UK
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Schaeffler Gruppe – We pioneer motion
Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe
zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion
Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und
Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe,
Fahrwerkslösungen und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein
verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und
nachhaltiger zu machen – und das über den gesamten Lebenszyklus
hinweg. Anhand von acht Produktfamilien beschreibt Schaeffler sein
ganzheitliches Produkt- und Serviceangebot: von Lagerlösungen und
Linearführungen aller Art bis hin zu Reparatur- und
Monitoring-Services. Schaeffler ist mit rund 120.000 Mitarbeitenden
an mehr als 250 Standorten in 55 Ländern eines der weltweit größten
Familienunternehmen und gehört zu den innovationsstärksten
Unternehmen Deutschlands.
Ansprechpartner
Dr. Axel Lüdeke
Leiter Konzernkommunikation
& Public Affairs
Schaeffler AG, Herzogenaurach
+49 9132 82 8901
axel.luedeke@schaeffler.com
|
Heiko Eber
Head of Investor Relations
Schaeffler AG, Herzogenaurach
+49 9132 82 4440
ir@schaeffler.com
|
Matthias Herms
Leiter Kommunikation Finanzen, CSR und Nachhaltigkeit
Schaeffler AG, Herzogenaurach
+49 9132 82 37314
matthias.herms@schaeffler.com |
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26.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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