Mister Spex SE Berlin ISIN: DE000A3CSAE2
WKN: A3CSAE
Eindeutige Kennung des Unternehmensereignisses: MRX062025oHV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden die Aktionär*innen der Mister Spex SE
("Gesellschaft") hiermit zu der am
Donnerstag, den 5. Juni 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 118a Aktiengesetz
("AktG") i. V. m. § 16 Absatz 8 der Satzung der Gesellschaft
("Satzung") in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen) am Ort der Hauptversammlung abgehalten.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG sind die Geschäftsräume
der Maschinenraum GmbH, Zionskirchstraße 73A, 10119 Berlin.
Die Hauptversammlung wird für die Aktionär*innen, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, und ihre Bevollmächtigten über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
für die gesamte Dauer der Veranstaltung live in Bild und Ton
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im
Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie
im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt III. dieser
Einberufung.
Hinweis: Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in
Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des
Handelsgesetzbuchs ("HGB") und des AktG, finden auf die
Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9
Absatz 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") Anwendung, soweit
sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
Auf die Zitierung dieser Verweisungsnormen wird nachfolgend aus
Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
I.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 mit dem
zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern,
dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den
Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr
2024
|
Die vorstehend genannten Unterlagen sind mit Ausnahme des
festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft Bestandteil des
Geschäftsberichts 2024. Die Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung sowie auch während der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung näher erläutert
werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss am 26. März 2025 gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung
der Hauptversammlung bedarf.
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2024
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter
2.1 und 2.2 genannten im Geschäftsjahr 2024 amtierenden
Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen:
2.1 |
Dirk Graber
|
2.2 |
Stephan Schulz-Gohritz
|
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
entscheiden zu lassen.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter
3.1 bis 3.9 genannten im Geschäftsjahr 2024 amtierenden
Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen:
3.1 |
Nicola Brandolese
|
3.2 |
Tobias Krauss
|
3.3 |
Birgit Kretschmer
|
3.4 |
Claus-Dietrich Lahrs
|
3.5 |
Pietro Luigi Longo
|
3.6 |
Stuart Paterson
|
3.7 |
Nicole Srock.Stanley
|
3.8 |
Gil Steyaert
|
3.9 |
Peter Williams
|
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2025, des Prüfers für die prüferische Durchsicht
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahres
2025 und des Geschäftsjahres 2026 vor der ordentlichen
Hauptversammlung 2026 sowie des Prüfers der
Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
|
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor zu beschließen:
4.1 |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025
und für das Geschäftsjahr 2026, die vor der ordentlichen
Hauptversammlung 2026 aufgestellt werden, gewählt.
|
4.2 |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird
zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der
Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate
Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2025
gewählt.
|
Die Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie
(EU) 2022/2464, ("CSRD") verpflichtet die Mitgliedstaaten
zur Einführung einer entsprechenden
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Da zum Zeitpunkt der Einreichung
dieser Einberufung zum Bundesanzeiger ein deutsches
Umsetzungsgesetz für die CSRD ausstand, wird die Wahl eines Prüfers
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter 4.2 vorsorglich für
den Fall vorgeschlagen, dass eine solche Wahl durch die
Hauptversammlung erforderlich wird.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3
der (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 ("EU-Abschlussprüferverordnung") erklärt,
dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die
Beschlussgegenstände zu 4.1 und 4.2 jeweils einzeln abstimmen zu
lassen.
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
für das Geschäftsjahr 2024
|
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben
gemäß § 162 Absatz 1 Satz 1 AktG jährlich einen klaren und
verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem
einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands und des
Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen und
der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG zur
Billigung vorzulegen.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024
erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch
den Abschlussprüfer der Gesellschaft, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, daraufhin geprüft, ob die
gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und Absatz 2
AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des
Vergütungsberichts ist diesem beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Vermerk
über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist ab dem Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung sowie während der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
6. |
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
|
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Absatz 2, Absatz 3
SE-VO, § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Absatz 3
SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Zweiter Teil der Vereinbarung über
die Beteiligung der Arbeitnehmer*innen in der Gesellschaft vom 7.
Mai 2021 und § 9 Absatz 1 der Satzung aus fünf (5) Mitgliedern
zusammen, und zwar ausschließlich aus Vertreter*innen der
Anteilseigner*innen. Diese werden gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung
ohne Bindung an Wahlvorschläge von der Hauptversammlung
gewählt.
Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Tobias Krauss hat mit
Ablauf des 31. März 2025 sein Amt niedergelegt und ist aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden. Er wurde mit Wirkung zum 1. April 2025
als Vorstandsvorsitzender der Mister Spex SE bestellt. Das
Aufsichtsratsmitglied Nicola Brandolese wurde als sein Nachfolger
zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Das Ausscheiden
von Tobias Krauss erfordert auch die Neuwahl eines neuen Mitglieds
des Aufsichtsrats.
Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungs- und
Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat
vor, Quentin Demeestère, Präsident der People Over Process SAS,
Paris, Frankreich, wohnhaft in Mailand, Italien, für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2027 endende
Geschäftsjahr beschließt, zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten
versichert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand für die
Tätigkeit im Aufsichtsrat der Mister Spex SE aufbringen kann.
Quentin Demeestère verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und der Abschlussprüfung gemäß § 100 Absatz 5 AktG
und der Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in
der Fassung vom 28. April 2022) ("DCGK").
Der Aufsichtsrat ist im Fall der Wahl von Quentin Demeestère in
seiner Gesamtheit unverändert mit dem Sektor, in dem die
Gesellschaft tätig ist, vertraut. Der Wahlvorschlag berücksichtigt
zudem die vom Aufsichtsrat nach der Empfehlung C.1 DCGK für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
Weitere Informationen zu dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
einschließlich eines Lebenslaufs, der über relevante Kenntnisse,
Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt sowie eine
Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten des zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten enthält, Angaben zu Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§
125 Absatz 1 Satz 5 AktG) und Angaben gemäß den Empfehlungen C.7
und C.13 DCGK sind im Anschluss an die Tagesordnung unter Abschnitt
II. aufgeführt. Diese Informationen sind zudem ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung sowie auch während der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich.
II.
ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6:
ANGABEN ZU DEM ZUR WAHL VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDATEN
Quentin Demeestère
ausgeübter Beruf: Präsident der People Over Process SAS, Paris,
Frankreich
wohnhaft in Mailand, Italien
a) |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1985
Geschlecht: Männlich
Nationalität: Französisch
|
b) |
Akademischer Werdegang
2006 - 2009 |
ESSEC Business School, Paris,
Frankreich -
Master of Science in Management |
|
c) |
Beruflicher Werdegang
Seit 2020 |
People over Process SAS, Paris,
Frankreich -
Co-founder und Präsident |
2016 - 2019 |
Euronext Corporate Solutions, Paris,
Frankreich -
Chief Executive Officer (CEO) |
2014 - 2016 |
Edenred, São Paulo, Brasilien -
Head of M&A |
2012 - 2014 |
Santander Bank, São Paulo, Brasilien
-
Investment Banking Senior Associate |
2009 - 2012 |
Santander Bank, Paris, Frankreich -
Corporate & Investment Banking Associate |
|
d) |
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
Keine
|
e) |
Angaben zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
|
f) |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
|
g) |
Angaben gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine im Sinne von
Empfehlung C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen von Quentin Demeestère zur Gesellschaft,
deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats ist Quentin Demeestère zudem
unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK.
|
III.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung
|
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung EUR 35.048.001,00 und ist
eingeteilt in 35.048.001 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, die jeweils eine Stimme
gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 35.048.001.
In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch die im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltenen
743.062 eigenen Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte,
insbesondere keine Stimmrechte zustehen (§ 71b AktG).
2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen und
ihrer Bevollmächtigten; passwortgeschützter Internetservice
|
Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die ordentliche
Hauptversammlung gemäß § 118a AktG i. V. m. § 16 Absatz 8 der
Satzung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen) am Ort der
Hauptversammlung abzuhalten.
Eine physische Teilnahme der Aktionär*innen oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen) ist ausgeschlossen. Aktionär*innen, die
sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, bzw. ihre Bevollmächtigten können daher nur an der
Versammlung teilnehmen, indem sie sich am 5. Juni 2025 ab 10:00 Uhr
(MESZ) im Wege elektronischer Kommunikation über den
passwortgeschützten Internetservice zu der virtuellen
Hauptversammlung durch Klicken auf den Button "Betreten der
Hauptversammlung" zuschalten.
Wie Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten Zugang zum
passwortgeschützten Internetservice erhalten und sich zuschalten,
ist nachfolgend unter Ziffer 2.2 "Zugang zum passwortgeschützten
Internetservice und elektronische Zuschaltung zur Versammlung"
beschrieben.
Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können persönlich oder durch
Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder
durch die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen ausüben. Den elektronisch zur
Versammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihren
Bevollmächtigten wird in der Hauptversammlung im Wege der
Videokommunikation das Rederecht sowie das Recht eingeräumt,
Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Ferner steht Ihnen in der
Hauptversammlung das Auskunftsrecht zu; insofern ist vorgesehen,
dass der*die Versammlungsleiter*in festlegen wird, dass das
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 1f AktG
ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden darf.
Den elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw.
ihren Bevollmächtigten steht außerdem ein Recht zum Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer
Kommunikation zu. Den ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldeten Aktionär*innen und ihren Bevollmächtigten wird ferner
das Recht eingeräumt, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen im
Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
Die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung im Wege
elektronischer Kommunikation über den passwortgeschützten
Internetservice und die Teilnahmerechte in der virtuellen
Hauptversammlung erlauben keine Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.
2.1 |
Liveübertragung der Hauptversammlung
|
Die Hauptversammlung wird am 5. Juni 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)
live mit Bild und Ton im Internet über den passwortgeschützten
Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
übertragen. Es können nur diejenigen Aktionär*innen, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben
(siehe hierzu nachfolgend unter Ziffer 3. "Voraussetzungen für
die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung"), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung in dem
passwortgeschützten Internetservice verfolgen. Wie Aktionär*innen
und ihre Bevollmächtigten Zugang zum passwortgeschützten
Internetservice erhalten, ist nachfolgend unter Ziffer 2.2
"Zugang zum passwortgeschützten Internetservice und
elektronische Zuschaltung zur Versammlung" beschrieben.
2.2 |
Zugang zum passwortgeschützten Internetservice und
elektronische Zuschaltung zur Versammlung
|
Die Gesellschaft hat einen passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung eingerichtet. Aktionär*innen, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, und ihre Bevollmächtigten können sich über den
passwortgeschützten Internetservice elektronisch zur
Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung
teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben sowie im Wege elektronischer
Kommunikation die gesamte Hauptversammlung live mit Bild und Ton
verfolgen. Der passwortgeschützte Internetservice ist unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
ab dem 15. Mai 2025 für Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre
Bevollmächtigten zugänglich.
Nach form- und fristgerechtem Zugang der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes gemäß den nachfolgend unter Ziffer
3. "Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in
Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung" dargestellten
Bestimmungen wird den teilnahmeberechtigten Aktionär*innen und
ihren Bevollmächtigten jeweils ein HV-Ticket mit den individuellen
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice übersandt.
Um den passwortgeschützten Internetservice nutzen zu können,
müssen sie sich mit ihren individuellen Zugangsdaten anmelden. Nach
erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten im passwortgeschützten
Internetservice kann dort ein eigenes Passwort gewählt werden, das
einen etwaigen erneuten Zugang zum passwortgeschützten
Internetservice ermöglicht. Auch Bevollmächtigte der Aktionär*innen
erhalten Zugang zum passwortgeschützten Internetservice durch
Verwendung von Zugangsdaten, die ihnen nach Eingang der Vollmacht
oder ihres Nachweises bei der Gesellschaft über den von dem*der
Aktionär*in gewählten Weg übermittelt werden. Im Übrigen bleiben
die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht
(siehe hierzu Ziffer 5. "Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte") unberührt.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der
Benutzeroberfläche im passwortgeschützten Internetservice.
3. |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung
|
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im
passwortgeschützten Internetservice und zur Ausübung der weiteren
Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung,
insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionär*innen
berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
nachgewiesen haben.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch
("BGB")) in deutscher oder englischer Sprache zu
erfolgen.
Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein gemäß § 67c Absatz 3
AktG durch den Letztintermediär in Textform (§ 126b BGB)
ausgestellter Nachweis über den Anteilsbesitz aus. Der Nachweis
über den Anteilsbesitz hat sich auf den Geschäftsschluss des 22.
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 14. Mai 2025, 24:00
Uhr (MESZ), ("Nachweisstichtag") zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft bis spätestens zum
29. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ),
unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
|
Mister Spex SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
|
|
oder
|
|
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu
|
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts, als Aktionär*in nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung
zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten in
Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz der jeweiligen
Aktionär*innen zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung der jeweiligen Aktionär*innen zur Ausübung von
Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb
und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär*in werden, können Aktionärsrechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige
Dividendenberechtigung.
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes unter einer der oben genannten
Kontaktmöglichkeiten wird den Aktionär*innen jeweils ein HV-Ticket
mit den Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservices übersandt, welches integriert ein
Vollmachtsformular sowie ein Vollmachts- und Weisungsformular für
die Hauptversammlung enthält. Die Formulare dazu sind auch im
Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die
erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des
Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, die an
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig bei
ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den
Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen.
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische
Briefwahl
|
Aktionär*innen können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben ("elektronische Briefwahl"). Hierzu
sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich (vorstehend unter Ziffer 3.
"Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung"). Die Stimmabgabe im Wege
der elektronischen Briefwahl kann über den passwortgeschützten
Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
vorgenommen werden.
Die Stimmabgabe über den passwortgeschützten Internetservice
unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
ist ab dem 15. Mai 2025 bis zum Zeitpunkt der Schließung der
Abstimmung durch den*die Versammlungsleiter*in in der virtuellen
Hauptversammlung am 5. Juni 2025 möglich. Bis zum Zeitpunkt der
Schließung der Abstimmung durch den*die Versammlungsleiter*in in
der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 kann im
passwortgeschützten Internetservice eine über den
passwortgeschützten Internetservice vorgenommene Stimmabgabe auch
geändert oder widerrufen werden.
Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem
Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme
abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als
Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der
Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu
diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
|
Aktionär*innen können sich in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung auch durch eine*n sonstige*n Bevollmächtigte*n, z.
B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten und
ihre Aktionärsrechte in der Hauptversammlung durch den*die
Bevollmächtigte*n ausüben lassen.
Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für eine rechtzeitige
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den
oben unter Ziffer 3. "Voraussetzungen für die Ausübung der
Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung"
genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.
Die Erteilung einer Vollmacht, die nicht an einen Intermediär
oder ihm nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Vertreter
erteilt wird, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der Eingabemaske über den
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht erhalten die
Aktionär*innen nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung
und des Nachweises des Anteilsbesitzes zusammen mit dem HV-Ticket
übersandt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem*der Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der
Nachweis einer gegenüber einem*einer Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen
der Gesellschaft entweder auf einem der folgenden Wege in Textform
(§ 126b BGB) zugehen:
|
Mister Spex SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
|
|
oder
|
|
E-Mail: misterspex@linkmarketservices.eu
|
oder unter Verwendung der Eingabemaske über den
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
ab dem 15. Mai 2025 vor und während der virtuellen
Hauptversammlung am 5. Juni 2025 erfolgen. Dabei ist zu beachten,
dass die Bevollmächtigten das Stimmrecht nur bis zum Zeitpunkt der
Schließung der Abstimmung durch den*die Versammlungsleiter*in in
der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 ausüben können
(siehe oben Ziffer 4.)
Im Falle der Bevollmächtigung an Intermediäre, insbesondere
Kreditinstitute, und ihnen gemäß § 135 Absatz 8 AktG
gleichgestellte Personen (dies sind Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionär*innen zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung erbieten, es sei denn derjenige, der das
Stimmrecht ausüben will, ist gesetzlicher Vertreter, Ehegatte oder
Lebenspartner des Aktionärs oder mit ihm bis zum vierten Grad
verwandt oder verschwägert) ist § 135 AktG zu beachten. Danach muss
die Vollmacht insbesondere einem bestimmten Bevollmächtigten
erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Bitte stimmen Sie sich in diesen Fällen mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß
gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz
Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7 AktG die
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Intermediären sowie ihnen gemäß
§ 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen wird zudem empfohlen,
sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des
Stimmrechts mit der Aktionärs-Hotline oder unter der oben genannten
Adresse mit der Anmeldestelle in Verbindung zu setzen.
Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters) können nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von
ihnen vertretene Aktionär*innen lediglich im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Untervollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Rechtsausübung durch
Bevollmächtigte gelten die in dieser Einberufung enthaltenen
Hinweise zur Stimmrechtsausübung sowie zur Ausübung weiterer
teilnahmegebundener Aktionärsrechte, insbesondere zum Rede- und
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, entsprechend. Für die
Nutzung des Internetservices werden den Bevollmächtigten
Zugangsdaten übermittelt, die ihnen die Rechtsausübung im Wege der
elektronischen Kommunikation über den Internetservice ermöglicht.
Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Anmeldung einschließlich des
Nachweises des Anteilsbesitzes des*der Aktionärs*in, für den*die
der Bevollmächtigte handelt (siehe oben unter Ziffer 3.
"Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug
auf die virtuelle Hauptversammlung"). Die Bevollmächtigung
sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit Bevollmächtigte ihre
individuellen Zugangsdaten rechtzeitig erhalten. Bevollmächtigte
werden gebeten, ausschließlich die ihnen übermittelten Zugangsdaten
für die Nutzung des Internetservices zu verwenden.
6. |
Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter*innen
|
Wir bieten unseren Aktionär*innen an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter*innen, die das
Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des*der jeweiligen
Aktionär*in ausüben, vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist
eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
entsprechend den oben unter Ziffer 3. "Voraussetzungen für die
Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung" genannten Bestimmungen erforderlich.
Diesen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen
müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach
eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der von
dem*der Aktionär*in erteilten Weisungen aus. Soweit keine
ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung
erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen zu den entsprechenden
Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige
Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen weder im Vorfeld der
Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe
von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und - mit Ausnahme der
Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte
wahrnehmen.
Das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen erhalten die
Aktionär*innen nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung
und des Nachweises des Anteilsbesitzes zusammen mit dem HV-Ticket
übersandt. Ein entsprechendes Formular steht außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zum Download bereit.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen, die Erteilung von Weisungen
sowie deren Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft auf
einem der folgenden Wege in Textform (§ 126b BGB) zugehen:
|
Mister Spex SE
c/o Link Market Service GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
|
|
oder
|
|
E-Mail: misterspex@linkmarketservices.eu
|
oder unter Verwendung der Eingabemaske über den
passwortgeschützten Internetservice unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
ab dem 15. Mai 2025 bis zum Zeitpunkt der Schließung der
Abstimmung durch den*die Versammlungsleiter*in in der virtuellen
Hauptversammlung am 5. Juni 2025 erfolgen. Bis zum Zeitpunkt der
Schließung der Abstimmung durch den*die Versammlungsleiter*in in
der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 ist auch ein
Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB)
übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice
erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen möglich.
7. |
Weitere Hinweise zur Stimmabgabe
|
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe per elektronischer
Briefwahl bzw. eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt
auch als entsprechende Erklärung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Briefwahlstimmen bzw. Vollmacht und Weisungen, die einer
ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden
können, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Ausübung der Aktionärsrechte sollten Sie beachten, dass
es bei der Versendung auf dem Postweg zu erheblichen
Zustellungsverzögerungen kommen kann.
8. |
Angaben zu weiteren Rechten der Aktionär*innen
|
8.1 |
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2
AktG
|
Die Aktionär*innen, deren Anteile allein oder zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 am Grundkapital (dies entspricht 500.000 Aktien)
erreichen, können gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 des Gesetzes
zur Ausführung der SE-VO ("SEAG"), der inhaltlich dem § 122
Absatz 2 Satz 1 AktG entspricht, verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
gemäß § 122 Absatz 2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum 5. Mai 2025, 24:00 Uhr
(MESZ), zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie ein entsprechendes
Verlangen an:
|
Mister Spex SE
- Der Vorstand -
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
|
Ein neunzigtägiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung
im Sinne des § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG wird für einen Antrag auf
Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung einer SE nicht
vorausgesetzt.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
veröffentlicht und den Aktionär*innen nach § 125 Absatz 1 Satz 3
AktG mitgeteilt.
8.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß §§
118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3, 126 Absatz 1 und Absatz 4, 127, 130a
Absatz 5 Satz 3 AktG
|
Aktionär*innen können auch vor der Hauptversammlung Gegenanträge
gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen und Vorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder von Abschlussprüfern
unterbreiten.
Solche Anträge und Wahlvorschläge (nebst etwaiger Begründung)
sind ausschließlich zu richten an:
|
Mister Spex SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
|
|
oder
|
|
E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 21. Mai
2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden den
anderen Aktionär*innen einschließlich des Namens des*der
Aktionär*in sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls dort veröffentlicht. Ein Gegenantrag und dessen
Begründung bzw. ein Wahlvorschlag brauchen bzw. braucht unter den
Voraussetzungen des § 126 Absatz 2 AktG (i. V. m. § 127 Satz 1
AktG) nicht zugänglich gemacht zu werden.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden zudem nur dann zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort
der vorgeschlagenen Person bzw. die Firma und den Sitz der
vorgeschlagenen juristischen Person und, im Falle des Vorschlags
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge der Aktionär*innen gelten nach § 126 Absatz 4 AktG
als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft
ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder
Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Anträge
und Wahlvorschläge von nicht ordnungsgemäß angemeldeten oder nicht
ordnungsgemäß legitimierten Aktionär*innen müssen in der
Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können
darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der
Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts, wie
nachstehend unter Ziffer 8.4 beschrieben, gestellt werden.
8.3 |
Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2
Nr. 6, 130a Absatz 1 bis 4 AktG
|
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionär*innen
bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf
Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 30. Mai 2025, 24:00 Uhr
(MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation Stellungnahmen zu den
Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.
Die Einreichung hat in Textform (§ 126b BGB) als Datei im
Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB
über den passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Die
Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen
erklärt sich der*die einreichende Aktionär*in oder Bevollmächtigte
damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung des
Namens im passwortgeschützten Internetservice zugänglich gemacht
wird.
Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier
Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. Mai 2025, 24:00 Uhr
(MESZ), unter Nennung des Namens des*der einreichenden Aktionär*in
oder Bevollmächtigten über den passwortgeschützten Internetservice
unter der Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen und ihren
Bevollmächtigten zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls im genannten Internetservice
veröffentlicht.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie
verspätet eingereicht werden oder die vorstehenden Anforderungen
nicht erfüllen oder soweit sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn sie in wesentlichen
Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn
sie Beleidigungen enthalten oder wenn der*die Aktionär*in zu
erkennen gibt, dass er*sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen
und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Absatz 3 Satz 4 i. V.
m. § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG).
Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet
keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131
Absatz 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden
daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei
denn, sie werden in der Hauptversammlung im Rahmen des
Auskunftsrechts, wie nachstehend unter Ziffer 8.5 beschrieben,
erneut gestellt. Auch Anträge und Wahlvorschläge,
Auskunftsverlangen und Widersprüche gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten
Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt.
Das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen
(wie vorstehend unter Ziffer 8.2 beschrieben), die Ausübung des
Auskunftsrechts (wie nachstehend unter Ziffer 8.5 beschrieben)
sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung (wie nachstehend unter Ziffer 8.6 beschrieben)
sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert
beschriebenen Wegen möglich.
8.4 |
Rederecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absatz 5
und 6 AktG
|
Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu
der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der
Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation
ausgeübt wird. Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können
ihre Redebeiträge ab ca. eine Stunde vor Beginn der
Hauptversammlung im passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren per Wortmeldung anmelden.
Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG
(siehe dazu auch vorstehend unter Ziffer 8.2) und
Auskunftsverlangen (wie nachstehend unter Ziffer 8.5 beschrieben)
können Bestandteil des Redebeitrags sein.
Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der
Videokommunikation wird im passwortgeschützten Internetservice über
das System MeetingBase von Better Orange IR & HV AG
abgewickelt. Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihren
Redebeitrag über den virtuellen Wortmeldetisch anmelden wollen,
benötigen für die Zuschaltung des Redebeitrags entweder ein
nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles
Endgerät (z. B. Smartphone oder Tablet). Für Redebeiträge müssen
auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom
Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Wir
bitten die Aktionär*innen ferner, sicherzustellen, dass sie mit
Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile
Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version eines der
folgenden Browser verwenden: Chrome, Edge oder Safari. Außerdem
muss JavaScript aktiviert sein. Eine weitere Installation von
Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht
erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch
für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im
passwortgeschützten Internetservice für ihren Redebeitrag
freigeschaltet.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der
Videokommunikation zwischen dem*der Aktionär*in bzw. dem*der
Bevollmächtigten und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und
vor dem Redebeitrag zu überprüfen und den Redebeitrag
zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit der
Videokommunikation nicht sichergestellt ist.
Gemäß § 131 Absatz 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 17 Absatz 3 der
Satzung ist der*die Versammlungsleiter*in berechtigt, das Rederecht
sowie das Recht zu Fragen im Sinne des § 131 Absatz 1 Satz 1 AktG,
Nachfragen im Sinne des § 131 Absatz 1d Satz 1 AktG und neuen
Fragen im Sinne des § 131 Absatz 1e Satz 1 AktG zeitlich angemessen
zu beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der
Redezeit, der Fragezeit (einschließlich der Zeit für Nachfragen und
neue Fragen) oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit
(einschließlich der Zeit für Nachfragen und neue Fragen) sowie den
angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung
und für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der
Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere
auch die Möglichkeit ein, erforderlichenfalls die Wortmeldeliste
vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.
8.5 |
Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131
Absatz 1, 1f, 4 und 5 AktG
|
Jedem*jeder Aktionär*in ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und über die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben. Dies gilt nur, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Das Auskunftsrecht ist ausschließlich in der Hauptversammlung
auszuüben. Es ist vorgesehen, dass der*die Versammlungsleiter*in
festlegen wird, dass das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
gemäß § 131 Absatz 1f AktG ausschließlich im Wege der
Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (wie
vorstehend unter Ziffer 8.4 beschrieben), wahrgenommen werden
kann.
§ 131 Absatz 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem*einer
Aktionär*in wegen seiner*ihrer Eigenschaft als Aktionär*in eine
Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese
Auskunft jedem*jeder anderen Aktionär*in bzw. dessen*deren
Bevollmächtigtem*Bevollmächtigten auf dessen*deren Verlangen in der
Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich
ist.
Zudem bestimmt § 131 Absatz 5 Satz 1 AktG, dass dann, wenn
einem*einer Aktionär*in eine Auskunft verweigert wird, er*sie
verlangen kann, dass seine*ihre Frage und der Grund, aus dem die
Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die
Verhandlung aufgenommen werden.
Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet,
dass Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu
der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131
Absatz 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Absatz 5 Satz 1
AktG außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des
Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens (dazu vorstehend
unter Ziffer 8.4), auch im Wege der elektronischen Kommunikation
über den passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür
vorgesehenen Verfahren in der Hauptversammlung übermitteln
können.
8.6 |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8, 245
AktG
|
Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu
der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht,
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
des*der Notars*Notarin im Wege der elektronischen Kommunikation zu
erklären. Widerspruch kann vom Beginn der Hauptversammlung bis zu
ihrem Ende über den passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetseite
https://ir.misterspex.com/hv
erklärt werden.
Darüber hinaus haben sie auch im Rahmen ihres Rederechts (dazu
oben unter Ziffer 8.4) die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll
des Notars zu erklären. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin,
dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine
Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.
8.7 |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionär*innen
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
zugänglich gemacht.
9. |
Internetseite, über welche die Informationen gemäß § 124a
AktG zugänglich sind
|
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden dort
gemäß § 118a Absatz 6 AktG auch während des Zeitraums der
Versammlung den elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen
beziehungsweise deren Bevollmächtigten zugänglich gemacht.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und
Ergänzungsverlangen von Aktionär*innen werden ebenfalls über die
oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Dort werden nach
der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Über den Internetservice wird eine Bestätigung über die
Stimmenzählung gemäß § 129 Absatz 5 AktG bereitgestellt, die
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung
heruntergeladen werden kann.
10. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
|
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur
Nutzung des passwortgeschützten Internetservices und zur Ausübung
von Aktionärsrechten im passwortgeschützten Internetservice
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges
Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung
mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der
virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen
Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum passwortgeschützten Internetservice benötigen
Sie Ihre Zugangsdaten, die Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes unaufgefordert übersendet bekommen.
Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich im passwortgeschützten
Internetservice anmelden.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen
Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich -
die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor
Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im passwortgeschützten
Internetservice ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 15. Mai
2025 möglich.
11. |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und
Tonübertragung
|
Die Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können
die gesamte Hauptversammlung am 5. Juni 2025 ab 10:00 Uhr (MESZ)
per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des
passwortgeschützten Internetservices kann nach dem heutigen Stand
der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des
Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von
Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die
Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die
Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch
genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
passwortgeschützten Internetservice und dessen generelle
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine
Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der
Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software
einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus
diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur
Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch
zu machen.
12. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionär*innen
|
Wenn sich Aktionär*innen für die Hauptversammlung anmelden und
ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die
Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionär*innen
und/oder ihre Bevollmächtigten, um diesen die Ausübung ihrer Rechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU)
2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April
2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung
der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie aller
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den
personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionär*innen und
ihrer Bevollmächtigten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.misterspex.com/hv
Berlin, im April 2025
Mister Spex SE
Der Vorstand
|