Leifheit Aktiengesellschaft / Leifheit
Aktiengesellschaft: Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms
2024
Leifheit Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
11.12.2024 / 15:15 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1
lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 Buchstaben b)
bis d) der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms 2024
Leifheit AG, Leifheitstraße 1, 56377
Nassau
Nassau, 11. Dezember 2024 – Das von
Leifheit AG mit ad hoc-Mitteilung vom 2. Mai 2024 angekündigte
Aktienrückkaufprogramm („Aktienrückkaufprogramm
2024“) war bis zum 11. Dezember 2024 befristet. In dem
Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11. Dezember 2024 sollten Aktien
der Leifheit AG (ISIN DE000646450) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) von bis zu 8,5 Mio. € erworben werden.
Der Vorstand der Leifheit AG hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Verlängerung des
Aktienrückkaufprogramms 2024 beschlossen. Das
Aktienrückkaufprogramm 2024 wird nunmehr in dem Zeitraum vom 11.
Dezember 2024 bis voraussichtlich zum 30. April 2025 weiter
geführt. Die Leifheit AG wird die eigenen Aktien über den
Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate
Exchange erwerben.
Bis einschließlich 10. Dezember 2024
hat die Leifheit AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024
insgesamt 196.731 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) von rund 3,4 Mio. € erworben. Für die
Fortsetzung des Aktienrückkaufprogramms 2024 stehen damit noch rund
5,1 Mio. € zur Verfügung. Die Leifheit AG kann noch höchstens
329.728 eigene Aktien erwerben.
Mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024
sollen die Aktionäre über die Dividende hinaus an der guten
Liquiditätssituation der Gesellschaft teilhaben.
Der Vorstand macht dabei von der am
30. September 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung
Gebrauch. Danach ist die Leifheit AG ermächtigt, bis zum 29.
September 2025 eigene auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Leifheit AG im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert
geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dies entspricht 1.000.000
Aktien. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung
erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die
Leifheit AG bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr
gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt
mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Leifheit AG
entfallen. Die Leifheit AG besitzt im Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung 670.272 eigene Aktien. Der
Leifheit AG sind keine eigenen Aktien gemäß §§ 71d und 71e AktG
zuzurechnen.
Die Ermächtigung vom 30. September
2020 kann einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder
in Teilen ausgenutzt werden.
Da der Erwerb über die Börse
erfolgt, darf der von der Leifheit AG gezahlte Kaufpreis je Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der
Schlussauktionspreise der Aktien der Leifheit AG im Xetra-Handel an
der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor
der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten
und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Das Aktienrückkaufprogramm 2024
orientiert sich an den Vorgaben von Artikel 5 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 („EU-VO 596/2014“) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische
Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen („EU-VO
2016/1052“) mit Ausnahme von Artikel 5 Abs. 2 EU-VO 596/2014
und von Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe a) EU-VO 2016/1052.
Das Aktienrückkaufprogramm 2024
wird unter Beauftragung eines unabhängigen Kreditinstituts
durchgeführt, das im eigenen Namen für die Leifheit AG handeln
wird. Das Kreditinstitut muss den Erwerb von Aktien der Leifheit AG
in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen
und die Bestimmungen der Ermächtigung vom 30. September 2020
einhalten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Leifheit AG entsprechend
Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe b) EU-VO 2016/1052 unabhängig und
unbeeinflusst von der Leifheit AG. Die Leifheit AG wird insoweit
keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts
nehmen.
Die Aktien der Leifheit AG werden
im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 EU-VO 2016/1052
erworben. Insbesondere werden die Aktien der Leifheit AG nicht zu
einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag
nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes
auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis
des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20
Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Soweit rechtlich zulässig, kann der
Vorstand der Leifheit AG das Aktienrückkaufprogramm 2024 jederzeit
aussetzen und gegebenenfalls wieder aufnehmen oder vorzeitig
beenden.
Die erworbenen Aktien können zu
allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden, insbesondere
auch als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von
Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder von
Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen
sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen.
Informationen zu den mit dem
Aktienrückkaufprogramm 2024 zusammenhängenden Geschäften werden
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in
aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird
die Leifheit AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website
https://www.leifheit-group.com unter der Rubrik „Investor
Relations/Aktienrückkauf 2024“ veröffentlichen und dafür sorgen,
dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf
Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Nassau, den 11. Dezember 2024
Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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