EINBERUFUNG DER 2. ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Mittwoch, 4. Juni
2025, um 10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft,
Lassallestraße 9, 1020 Wien, stattfindenden
2. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung abgehalten. Am
Tag der Hauptversammlung kann ab 10:00 Uhr MESZ die
Präsentation der Tagesordnungspunkte bis zum Beginn der
Generaldebatte im Livestream unter https://eurotelesites.com
verfolgt werden. Die Aufzeichnung der Hauptversammlung kann auch
nach deren Ende abgerufen werden.
1. TAGESORDNUNG
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
und des konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie
des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr
2025
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den
§§ 13, 15 und 18
2. UNTERLAGEN
Insbesondere die folgenden Unterlagen stehen spätestens ab dem
14. Mai 2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft unter
https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung:
- Einberufung
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
TOP 2-8
- Vollmachts- und Widerrufsformulare gemäß § 114 AktG
- Konzernabschluss 2024 und Konzernlagebericht 2024
- Jahresabschluss 2024 und Lagebericht 2024
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2024
- Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
- Vergütungsbericht 2024 gemäß § 78c AktG zu TOP 5
- Erklärungen der Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat
gemäß § 87 Abs 2 AktG sowie Lebensläufe der
Kandidat:innen
- Satzungsgegenüberstellung
3. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Ende des 25. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ)
("Nachweisstichtag") Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache
nachzuweisen, die spätestens am 30. Mai 2025
(24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen
hat.
Die Depotbestätigungen sind wie folgt an die Gesellschaft zu
senden:
- per E-Mail: anmeldung.eurotelesites@hauptversammlung.at,
wobei § 16 Abs 2 der Satzung der Gesellschaft
hierfür Textform genügen lässt (Depotbestätigung
als PDF);
- per Fax: +43 (0) 1 890050050;
- per Post/Boten: EuroTeleSites AG, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff:
EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen
am Wechsel, wobei in
diesem Fall Schriftform erforderlich ist (firmenmäßige Fertigung);
oder
- per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598
(alternativ MT599), wobei unbedingt die ISIN AT000000ETS9 im
Text anzugeben ist.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als
Anmeldung zur Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
- den:die Aussteller:in durch Angabe von Name (Firma) und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (zB BIC);
- den:die Aktionär:in durch Angabe von Name (Firma) und
Anschrift; bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum;
bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die
Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat
geführt wird;
- die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden
ist, eine sonstige Bezeichnung;
- die Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in und die ISIN
AT000000ETS9;
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung
auf den Nachweisstichtag, das ist der 25. Mai 2025
(24:00 Uhr MESZ), bezieht.
Vertretung
Aktionär:innen können natürliche oder juristische Personen als
Vertreter:innen bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im Namen
des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der:die Aktionär:in, den:die er:sie vertritt. Es gibt
keine Beschränkung der Anzahl der Personen, die zu Vertreter:innen
bestellt werden können.
Die Vollmacht oder deren Widerruf ist an die Gesellschaft wie
folgt zu übersenden:
- per E-Mail: anmeldung.eurotelesites@hauptversammlung.at
(gescannt als PDF angefügt);
- per Fax: +43 (0) 1 890050050;
- per Post/Boten: EuroTeleSites AG, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff:
EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen
am Wechsel; oder
- per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598
(alternativ MT599), wobei unbedingt die ISIN AT000000ETS9 im
Text anzugeben ist.
Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht soll bis
30. Mai 2025 (16:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft
eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw der Widerruf der
Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort
bei der Registrierung vorzulegen.
Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform
erforderlich. Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Erklärungen können
vom depotführenden Kreditinstitut auch mittels SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 (alternativ MT599); wobei unbedingt die ISIN
AT000000ETS9 im Text anzugeben ist) übermittelt werden.
Die Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei
Erteilung einer Vollmacht alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen
müssen.
Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen
wir, die spätestens ab dem 14. Mai 2025 auf unserer
Internetseite (https://eurotelesites.com) befindlichen Formulare zu
verwenden.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderes Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter
des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130
Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann
bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten wird. Für
seine Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter https://eurotelesites.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, das der Gesellschaft ausschließlich an eine der oben
unter der Überschrift "Vertretung" genannten Adressen (E-Mail, Fax,
Post/Bote, SWIFT) zugehen muss.
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Florian Beckermann unter
Tel. +43 (0) 1 8763343 oder E-Mail
beckermann.eurotelesites@hauptversammlung.at.
Der:die Aktionär:in hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu
erteilen, wie er (oder allenfalls ein:eine von Herrn Florian
Beckermann bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht
auszuüben hat. Wir ersuchen unsere Aktionär:innen, Weisungen an
beckermann.eurotelesites@hauptversammlung.at zu senden. Diese
Adresse dient der Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vor
und während der Hauptversammlung. Herr Florian Beckermann übt das
Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der von dem:der Aktionär:in
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und
Sicherheitskontrolle zu ermöglichen, werden die Teilnehmer:innen
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten
beginnt um 9:00 Uhr MESZ.
Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen
Verkehrsmittel (zB U-Bahnlinie U1, Station Vorgartenstraße,
Ausgang Radingerstraße).
4. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN
NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Beantragung von Tagesordnungspunkten
(§ 109 AktG)
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen; bei Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Tagesordnungspunkt und der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls
auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Der schriftliche und eigenhändig unterschriebene oder
firmenmäßig gezeichnete Antrag muss bis 14. Mai 2025
(24:00 Uhr MESZ) bei der EuroTeleSites AG, Abteilung
Investor Relations, Lassallestraße 9, 1020 Wien,
eingelangt sein. Wird der Antrag per E-Mail an
hauptversammlung@eurotelesites.com übermittelt, wird die
Schriftform durch Verwendung einer qualifizierten elektronischen
Signatur ersetzt.
Die Antragsteller:innen müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber:innen der Aktien sein. Dies ist
gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG nachzuweisen.
Beschlussvorschläge (§ 110 AktG)
Bis 23. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) können
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(https://eurotelesites.com) veröffentlicht werden. Im Fall eines
Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber
dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.
Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft
durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform per
Post an EuroTeleSites AG, Abteilung Investor Relations,
Lassallestraße 9, 1020 Wien, per Fax an
+43 (0) 1 890050050 oder per E-Mail an
hauptversammlung@eurotelesites.com zu senden. Die Unterlagen müssen
der Gesellschaft vor Fristablauf zugehen.
Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge zum
selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge
und ihre Begründungen zusammenfassen.
Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird
weiters bekannt gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die
Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß § 86 Abs 9 AktG wurde
von der Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter:innen) mehr als sechs
Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die
Gesamterfüllung erhoben; vorbehaltlich einer künftigen Entsendung
von Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat. Der
Mindestanteil von 30% Frauen und 30% Männern ist daher von den
Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat für diese Wahl getrennt zu
erfüllen. Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens drei Sitze
der Kapitalvertreter:innen jeweils von Frauen und Männern besetzt
sein, um den Mindestanteil zu erfüllen. Derzeit sind sechs Sitze
der Kapitalvertreter:innen von Frauen und vier Sitze von Männern
besetzt.
Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte
bzw bei Beschlussvorschlägen
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder
englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur gemeinsam den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Antragsrecht (§ 119 AktG)
Jeder:jede Aktionär:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite
der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen,
wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in
Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87
Abs 2 AktG voraus.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
In der Hauptversammlung wird jedem:jeder Aktionär:in auf
Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben,
soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft
hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auf den
Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
5. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ
EuroTeleSites AG verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG;
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls E-Mail-Adresse bzw Name und Geburtsdatum des:der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für
die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist EuroTeleSites AG die
Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.
EuroTeleSites AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notar:innen,
Rechtsanwält:innen und Banken. Diese erhalten von
EuroTeleSites AG nur jene personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von
EuroTeleSites AG.
Teilnehmende Aktionär:innen und ihre Vertreter:innen sind in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG)
aufzunehmen. In dieses können andere Aktionär:innen bzw deren
Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der:die Notar:in und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen
Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten
personenbezogenen Daten (zB Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. EuroTeleSites AG ist zudem gesetzlich verpflichtet,
personenbezogene Daten von Aktionär:innen (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum
Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Datenschutzerklärung der EuroTeleSites AG finden Sie
auf unserer Internetseite unter
https://eurotelesites.com/de/datenschutzhinweis/.
6. WEITERE INFORMATIONEN
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 166.125.000,00
ist geteilt in 166.125.000 auf den:die Inhaber:in lautende
nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 166.125.000. Es
bestehen weder mehrere Aktiengattungen noch verfügt die
Gesellschaft über eigene Aktien.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://eurotelesites.com.
Wien, im April 2025
Der Vorstand