NEUSTADT/WEINSTRASSE (dpa-AFX) - Wer sich die betriebliche
Altersversorgung beim Eintritt in den Ruhestand auf einmal auszahlen
lässt, muss dafür nur einen ermäßigten Steuersatz zahlen. Das geht
aus einem am Freitag in Neustadt an der Weinstraße veröffentlichten
Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

    Würde der volle Satz berechnet, verstieße das gegen den
allgemeinen Gleichheitssatz, heißt es in der Mitteilung. Denn auf
Einmalzahlungen aus der sogenannten Basisversorgung - etwa der
gesetzlichen Rentenversicherung - dürfe laut Bundesfinanzhof (BFH) nur
ein bestimmter ermäßigter Steuersatz erhoben werden (Az.: 5 K
1792/12).

    Die Frage, wie die Kapitalauszahlung der betrieblichen
Altersversorgung zu besteuern ist, sei vorher noch von keinem Gericht
entschieden worden, hieß es in der Mitteilung. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Revision beim BFH
zu./jes/DP/stw