BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will
das Kindergeld nach Medienberichten in den nächsten Monaten um
insgesamt sechs Euro erhöhen. Damit würde die Zuwendung für Familien
deutlich geringer ansteigen als vom Koalitionspartner SPD gewünscht.
"Süddeutsche Zeitung" und "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (beide
Mittwoch) berichten zudem, dass der Kinderfreibetrag 2015 um 144 Euro
und 2016 noch einmal um 96 Euro erhöht werden solle. Das
Finanzministerium wollte die Angaben auf Anfrage weder bestätigen noch
dementieren.

    Das Finanzministerium werde in Kürze die Ressortabstimmung für den
Gesetzentwurf zur Entlastung der Eltern einleiten, schreibt die
"Frankfurter Allgemeine Zeitung". Zuletzt war das Kindergeld 2010
erhöht worden. Derzeit beträgt das Kindergeld für das erste und
zweite Kind je 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und
für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.

    Union und SPD ringen seit längerem um eine Erhöhung der
Zuwendungen für Familien. Auslöser der Debatte ist der
Existenzminimumbericht, den das Kabinett Ende Januar beschlossen hat.
Danach müssen der steuerliche Grundfreibetrag sowie der
Kinderfreibetrag angehoben werden - was Arbeitnehmer und Familien leicht
entlastet. Die Bundesregierung hatte angekündigt, über den Umfang bis
Ende März zu entscheiden.

    Der Koalitionspartner SPD hatte sich für eine Erhöhung des
Kindergeldes um mindestens zehn Euro ausgesprochen. Das wäre mehr als
rechtlich erforderlich und würde Bund, Länder und Kommunen mit
zusätzlich gut zwei Milliarden Euro belasten. Auch deshalb hatte die
Union in der Vergangenheit auf die Bremse getreten. Dort wurde für eine
Erhöhung des Kindergeldes entsprechend dem Kinderfreibetrag plädiert -
was vier Euro entspräche.

    Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" will Schäuble bei einer
anderen Leistung auf Forderungen von Familienministerin Manuela Schwesig
(CDU) eingehen. Demnach solle der sogenannte Kinderzuschlag für
Geringverdiener um monatlich 20 Euro erhöht werden. Der Kinderzuschlag
soll verhindern, dass Familien mit geringem Einkommen zusätzlich noch
Harz-IV-Leistungen beziehen müssen. Der Kinderzuschlag kann bislang bis
zu 140 Euro betragen./sv/sl/DP/stb