WIEN/KLAGENFURT (dpa-AFX) - Um die Vermögenswerte der Hypo-Bad-Bank
Heta ist es weitaus schlechter bestellt als angenommen. Der Steuerzahler
soll beim Abbau der nächsten Jahre aber nicht mehr belastet werden:
"Der Bund wird keine weiteren Verpflichtungen zu Nachschüssen an die
Heta eingehen", betonte das Finanzministerium am Sonntagabend. Insolvent
sei die Heta nicht.

    Die nun vorliegende Entscheidung (Schuldenmoratorium, Abwicklung
durch FMA) bedeute keine Insolvenz der Heta und "kein sofortiges
Schlagendwerden der Kärntner Landeshaftung", so das Finanzressort. Der
Bund werde keine weiteren Verpflichtungen zu Nachschüssen an die Heta
eingehen, wurde bekräftigt.

    Im November 2014 wurde die seit 2009 notverstaatlichte Krisenbank
Hypo Alpa Adria zerschlagen. Die Heta Asset Resolution ging als
Abbaugesellschaft ("Bad Bank) für faule Kredite, Immobilien und aktuell
unverkäufliche Assets aus der alten Hypo Alpe Adria hervor. Zur
Gründung im November saß die Heta auf einem "Abbauteil" von 18
Milliarden Euro.

    Nachdem Wirtschaftsprüfer die Heta durchgecheckt haben, tat sich
ein neuer milliardenschwerer Wertberichtigungsbedarf auf. Assets haben
im Wert weiter verloren. Der Heta-Vorstand leitete daraus einen weiteren
Finanzierungsbedarf von 4 bis 7,6 Milliarden Euro ab.

    "Aufgrund dieser dramatisch geänderten Einschätzung der
Vermögenslage hat das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen
mit der Bundesregierung entschieden, der Heta kein weiteres Steuergeld
mehr zukommen zu lassen", schrieb das Finanzministerium am Sonntagabend
in einer Medienmitteilung.

    Die "Heta" - die ja keine Bank ist - wird nun unter die Aufsicht der
Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde gestellt. Die Ex-Hypo
Alpe Adria ist damit die erste Finanzgesellschaft in Österreich, für
die das seit 1. Januar 2015 geltende neue Bankenabwicklungs- und
Sanierungsgesetz angewendet wird.

    Dass die FMA heute verfügt hat, dass die Hypo bestimmte Schulden
bis 31. Mai 2016 nicht bedienen muss, wird auch vom Finanzministerium
als "erster Schritt" bewertet. Nach dem neuen europäischen
Bankenabwicklungsregime können auch die Gläubiger der Heta
herangezogen werden, die Abbaulasten zu teilen.

    Nicht von dem Rückzahlungsmoratorium betroffen ist die eine
Milliarde Euro schwere Nachranganleihe aus dem Jahr 2012, für die der
Bund wegen eines damaligen Bilanzlochs schon garantieren musste. Die
werde die Heta "pünktlich und in vollem Umfang erfüllen", schrieb das
Ministerium am Abend./rf/bei/APA/he