BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitgeber sollen nach Ansicht von Wirtschaft und
Gewerkschaften auch künftig einen "Sachlohn" wie Tankbons oder
Gutscheine in Höhe von 44 Euro im Monat steuerfrei auszahlen dürfen.
Die von den Ländern geforderten Einschränkungen stoßen auf breite
Ablehnung. Die Wirtschaft befürchtet zudem ein Aus von Betriebsfesten.

    Ein Bundesrats-Vorstoß gegen steuerfreie Sachlohn-Leistungen
stößt auf erhebliche Kritik. Das geht aus Stellungnahmen für eine
Expertenanhörung des Finanzausschusses des Bundestages an diesem Montag
hervor. Auch in der schwarz-roten Koalition heißt es, die
Länder-Pläne liefen auf Steuererhöhungen hinaus. Um Missbrauch zu
bekämpfen, würden die Vorschläge geprüft. Eine rasche Entscheidung
sei nicht zu erwarten.

    Es geht um die Frage, ob Arbeitgeber auch künftig Sachleistungen
gewähren dürfen. Dazu gehören etwa Tankbons, Jobtickets für
öffentliche Verkehrsmittel oder Gutscheine als Beitrag für eine
Krankenzusatzversicherung. Pro Monat und Mitarbeiter darf ein
Unternehmen dafür 44 Euro ausgeben. Dieser Zusatz zum Gehalt bleibt
steuer- und abgabenfrei.

    Mit dem Gesetzentwurf sollen auch Zuwendungen an Arbeitnehmer auf
Betriebsveranstaltungen wie Feiern und Ausflüge geregelt werden. Nach
dem bereits Anfang September bekanntgewordenen Entwurf soll die
bisherige Freigrenze von 110 auf 150 Euro angehoben, zugleich aber die
Bemessungsgrenze erweitert werden. Bei der Prüfung der Freigrenze
sollen sämtliche Kosten einbezogen werden. Auch ist geplant, anteilige
Kosten der Begleitperson wieder Arbeitnehmern zuzurechnen. Die
Wirtschaft moniert, die Änderungen gingen mit erheblichem Aufwand
einher, die Auswirkungen seien inakzeptabel.

    Beim "Sachlohn" geht es den Ländern darum, "Gestaltungsspielräume"
zu schließen. Gutscheine sollen als Barlohn behandelt werden. Der
Bundesrat fordert, dass zu "Einnahmen in Geld" auch Vorteile gehören
sollen, die nicht in Geld bestehen, aber auf einen Geldbetrag lauten,
sowie zweckgebundene Geldzuwendungen. Das gelte auch für Ausgaben von
Arbeitgebern, um "Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen" gegen
Risiken abzusichern.

    Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung soll die alte
Rechtslage wieder hergestellt werden. Diese gilt laut Experten als
kompliziert. Gutscheine dürften nicht mehr auf einen Geldbetrag
ausgestellt sein, sondern nur auf eine konkrete Ware. Das heißt: 30
Liter Diesel im Behälter sind steuerfrei, ein Gutschein für 30 Liter
Diesel dagegen müsste versteuert werden.

    Die Wirtschaft lehnt die Bundesrats-Empfehlung ab: "Die
vorgeschlagene Regelung sehen wir kritisch", heißt es in einer
Stellungnahme. Kritik kommt auch von der Bundessteuerberaterkammer: Der
Vorschlag bedeute in vielen Fällen faktisch eine Steuererhöhung für
Arbeitnehmer.

    Ähnlich argumentiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine,
der auch vor neuen Abgrenzungsproblemen warnt. Der DGB moniert, die vom
Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung sei "nicht sachgerecht, führt
zu unnötigen Komplikationen im betrieblichen Alltag und ist gemessen an
den geringen zu erwartenden Steuermehreinnahmen
unverhältnismäßig"./sl/DP/he