BERLIN (dpa-AFX) - In der großen Koalition wird erwogen, die
Ausnahmeregelung für Zeitungsausträger beim Mindestlohn auszuweiten.
Grundsätzlich gilt die flächendeckende gesetzliche Lohnuntergrenze von
8,50 Euro in der Stunde von Januar 2015 an. Für Zeitungsausträger gilt
eine Übergangsfrist bis 2017, in der der Mindestlohn in zwei Schritten
auf 8,50 Euro angehoben werden kann. Viele Zustellbetriebe verteilen
jedoch auch Prospekte oder Post. Auf diese Bereiche könnte die
Sonderregelung ausgeweitet werden, berichtet das Nachrichtenmagazin
"Spiegel".

    Ins Spiel gebracht wurde die Idee dem Vernehmen nach zunächst von
SPD-Seite. Mit dem Thema befassen sich nun die Fraktionschefs von Union
und SPD, Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD). Stefan
Körzell, zuständiger Vorstand beim Deutschen Gewerkschaftsbund warnte:
"Damit wird die Büchse der Pandora geöffnet." Kurz vor der
Mindestlohn-Einführung könnten auch weitere Branchen auf Ausnahmen
pochen.

    Tatsächlich versucht das Bäckerhandwerk, eine ähnliche Ausnahme
zu erwirken. In einem Brief an den Landwirtschaftsausschuss von Ende
Oktober bat der Verband, "sich kurzfristig für eine befristete
gesetzliche Übergangsregelung einzusetzen". Ohne eine
Übergangsregelung müsse "damit gerechnet werden, dass es insbesondere
in strukturschwachen Regionen zu Entlassungen und Betriebsschließungen
kommt", warnte der Verband.

    Linken-Fraktionsvize Sabine Zimmermann kritisierte: "Union und SPD
machen beim Mindestlohn die Ausnahmen immer mehr zur Regel. ...
Besonders perfide ist es, dass die SPD, die an zahlreichen
Zeitungsverlagen beteiligt ist, nun praktisch allen Zeitungszustellern
den Mindestlohn vorerst vorenthalten will."/rm/DP/he