Hahn Rechtsanwälte: Beteiligungsgesellschaft MS "Santa P-Schiffe" mbH
& Co. KG stellt Insolvenzantrag
   Hamburg (ots) - Am 08. August 2014 hat die 
Beteiligungsgesellschaft MS "Santa P-Schiffe" mbH & Co. KG wegen 
drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Hamburg Antrag auf 
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Ein vorläufiger 
Insolvenzverwalter ist bestellt worden. Diese berichtet die TVP 
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH in ihrem
Schreiben vom 18. August 2014. Zwei der sechs 
Ein-Schiffsgesellschaften hatten bereits im November 2013 und im 
Januar 2014 Insolvenzantrag stellen müssen.

   Die finanzierenden Banken, die Commerzbank AG, die HSH Nordbank AG
und die DnB NOR ASA hatten keine Verwertungschancen mehr für die 
verbliebenen vier Schiffe gesehen, die zu einer Tilgung der 
bestehenden Verbindlichkeiten führen könnten. Aufgrund jahrelang sehr
niedriger Charterraten, einem gegenüber dem US-Dollar deutlich 
aufgewerteten Japanischen Yen, niedrigen Kaufpreisen für kleine 
Containerschiffe und letztlich auch der mangelnden Geduld der 
finanzierenden Banken führte daher laut Fondsgeschäftsführung kein 
Weg mehr an einem Insolvenzantrag vorbei.

   Für die investierten Anleger bedeutet diese laut Mitteilung der 
Reederei Offen vom 13.08.2014 Folgendes: Kapitalrückflüsse haben die 
Anleger nicht mehr zu erwarten. Die Beteiligungen enden im 
Totalverlust. Selbst die Anleger, die sich im Jahr 2011 am ersten 
Sanierungskonzept beteiligt haben, erhalten keine Rückflüsse mehr. 
Auch das gesamte Neukapital ist somit vollständig verloren. Die 
Anleger, die sich am ersten Sanierungskonzept nicht beteiligt haben 
oder aber weniger als die erhaltenen Ausschüttungen als Neukapital 
eingezahlt haben, müssen sich darauf einstellen, durch den 
Insolvenzverwalter auf Rückzahlung sämtlicher noch verbliebener 
Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Insoweit kommt es zu 
einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung. Im schlimmsten Fall 
müssen die Anleger also 18,5 Prozent ihrer Nominalbeteiligungssumme 
zurückzahlen. Ob die Insolvenz des Fonds auch noch negative 
steuerliche Folgen für diejenigen Anleger haben wird, die in den 
Jahren 2003 und 2004 gezeichnet haben, ist derzeit noch nicht 
abzusehen.

   "Noch ist das eingesetzte Kapital nicht zwingend verloren", 
ermutigt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
die investierten Anleger des Fonds. Diese sollten in jedem Fall 
prüfen lassen, inwieweit sich Ansprüche wegen fehlerhafter 
Anlageberatung gegenüber beratenden Banken, Sparkassen und freien 
Anlageberatern  durchsetzen lassen. "Auch diejenigen, die eine 
Beteiligung an den Santa P-Schiffen geerbt haben, können im 
Einzelfall noch Ansprüche durchsetzen und müssen ihr Erbe nicht 
zwingend verloren geben", erläutert Anwalt Hahn weiter.

   Selbst dann, wenn Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung 
nicht in Betracht kommen, sieht Hahn noch Chancen für die Anleger, 
ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten. So führt die Kanzlei 
derzeit vor dem Landgericht Hamburg für zahlreiche Anleger ein 
Sammelklageverfahren gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds. Die
Pilotklage hat Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinn zum 
Gegenstand. "Der Prospekt weist unserer Auffassung nach verschiedene 
Fehler etwa in den Bereichen Darlehensbesicherung, 
Prognoseberechnung, Kostendarstellung und Rolle des Vertragsreeders 
auf, die die Möglichkeit zur Rückabwicklung der Beteiligung 
eröffnen", erläutert Hahn den Hintergrund des Klageverfahrens. 
Zugleich weist er aber eindringlich darauf hin: "Wer noch Ansprüche 
durchsetzen möchte, muss sich beeilen. "Für Beteiligungen, die im 
Jahr 2004 gezeichnet wurden, droht die Verjährung. Die 
kenntnisunabhängige Verjährungsfrist endet taggenau zehn Jahre nach 
Zeichnung der Beteiligung. Insofern müssten dringend Maßnahmen zur 
Verjährungshemmung ergriffen werden", so Hahn abschließend.

   Zum Kanzleiprofil: 

   Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für 
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene 
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist 
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, 
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und 
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt 
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn 
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und 
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, 
Kiel und Stuttgart.

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